Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Mindestlaufzeit 24 Monate. Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit 1 Monat. Er folgt keine fristgerechte Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Ob sich das auf die "Rückholer"-Angebote/Methoden auswirken wird? Bei Kunden, die aus der MVLZ raus sind, wird man ja jetzt sehr zeitnah reagieren müssen...
robert_s hat geschrieben: ↑09.11.2021, 17:00Also wird die Datumsangabe nach Ablauf der MVLZ durch "jederzeit möglich" ersetzt.
Das ist wohl nur auf der Rechnung so, aber (noch?) nicht in „Meine Vertragsdaten“ im Kundenportal. Bei meinem TV-Vertrag, der schon länger als 2 Jahre läuft, steht da aktuell:
Frühestmögliches Vertragsende: 10.12.2021
Letztmöglicher Kündigungseingang bis: 09.11.2021
Da gehen die beiden Datumsangaben wohl einfach jeden Tag um eins nach hinten...
robert_s hat geschrieben: ↑09.11.2021, 17:00
Ob sich das auf die "Rückholer"-Angebote/Methoden auswirken wird? Bei Kunden, die aus der MVLZ raus sind, wird man ja jetzt sehr zeitnah reagieren müssen...
Da bin ich auch mal gespannt, ob und was sich da womöglich ändern könnte...
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
Ich würde vermuten solange nicht gekündigt wurde macht die Rückgewinnung nichts und wenn gekündigt wurde alles so wie bisher auch (gute Angebote bei Restlaufzeit < 6 Monate). Warum sollte sich daran denn was ändern, es ist doch im Prinzip jetzt nichts anders als vorher, nur das VF weniger Zeit hat den Kunden zu überzeugen zu bleiben. Ich sehe keinen Sinn darin auf die Kunden aktiv zuzugehen und zu versuchen die Verträge aktiv zu verlängern wenn überhaupt gar nicht gekündigt wurde, man hat nach der Kündigung immer noch einen Monat Zeit und wenn jemand sich überzeugen lässt reicht das doch eigentlich aus. Und natürlich will man auch keine schlafenden Hunde wecken und dem Kunden verraten, dass er kündigen kann. Und zu guter Letzt: Es gibt hier im Forum auch einige User die nicht kündigen um zurückgewonnen zu werden sondern gerne den Bestandskundenpreis bezahlen, wenn man denen eine aktive Verlängerung anbietet schmälert man nur seinen Profit, verloren hätte man den Kunden so ja auch nicht.
robert_s hat geschrieben: ↑09.11.2021, 17:00Also wird die Datumsangabe nach Ablauf der MVLZ durch "jederzeit möglich" ersetzt.
Das ist wohl nur auf der Rechnung so, aber (noch?) nicht in „Meine Vertragsdaten“ im Kundenportal. Bei meinem TV-Vertrag, der schon länger als 2 Jahre läuft, steht da aktuell:
Frühestmögliches Vertragsende: 10.12.2021
Letztmöglicher Kündigungseingang bis: 09.11.2021
Da gehen die beiden Datumsangaben wohl einfach jeden Tag um eins nach hinten...
Also im Kundenportal stehen bei mir auch diese Daten. Das bedeutet, dass schon vor dem 1.12 mit 30 Tagen Frist gekündigt werden kann.
Auf der Rechnung ist der Text dann entsprechend zu verstehen, daß eine Kündigung nach Eingang schon jetzt innerhalb 30 Tage möglich ist, wenn die Mindestvertragslaufzeit verstrichen ist.
robert_s hat geschrieben: ↑09.11.2021, 17:00
Ob sich das auf die "Rückholer"-Angebote/Methoden auswirken wird? Bei Kunden, die aus der MVLZ raus sind, wird man ja jetzt sehr zeitnah reagieren müssen...
Da bin ich auch mal gespannt, ob und was sich da womöglich ändern könnte...
Es wird ja möglich sein, weiterhin Verträge über 2 Jahre abzuschliessen.
Flole hat geschrieben: ↑09.11.2021, 17:30
Ich sehe keinen Sinn darin auf die Kunden aktiv zuzugehen und zu versuchen die Verträge aktiv zu verlängern wenn überhaupt gar nicht gekündigt wurde
Erst einmal stellt sich doch überhaupt die Frage, ob es überhaupt noch so etwas wie "Vertrag verlängern" geben kann. IIRC gab es manche Angebote, die den Vertrag um nur eine "Verlängerungsperiode" von 12 Monaten verlängert haben. Das wäre ja jetzt nicht mehr möglich, oder...?
Doch natürlich wäre das möglich. Diese Beschränkung gilt ja nur für stillschweigende Verlängerung, das ist hier aber nicht der Fall. VF könnte also jemanden anrufen der im 73. Monat ist und mit diesem eine Verlängerung um 24 Monate aushandeln. Was aber nicht geht ist eine Verlängerung ohne explizite Vereinbarung.
Flole hat geschrieben: ↑09.11.2021, 18:45VF könnte also jemanden anrufen der im 73. Monat ist und mit diesem eine Verlängerung um 24 Monate aushandeln.
Nö, verboten, beides.
Ausser der Kunde ist masochistisch veranlagt und will sowas. (Hat also zuvor zugestimmt)
Flole hat geschrieben: ↑09.11.2021, 18:45VF könnte also jemanden anrufen der im 73. Monat ist und mit diesem eine Verlängerung um 24 Monate aushandeln.
Nö, verboten, beides.
Ausser der Kunde ist masochistisch veranlagt und will sowas. (Hat also zuvor zugestimmt)
Was genau ist denn "beides"? Und wenn man zurückgeholt werden will dann lässt man sich auch anrufen, das hat nichts mit Masochismus zutun.