Oh, du interpretierst… wenn andere interpretieren ist es nicht richtigFlole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 19:08Das folgt daraus, dass der Anschluss von Geräten die der Schnittstellenspezifikation entsprechen nicht untersagt werden darf. Andersherum gilt dann offenbar, dass wenn ein Gerät nicht der Schnittstellenspezifikation entspricht der Anschluss untersagt werden darf.
CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
Warum spammst du hier in diesem Thread rum und beleidigst Leute?
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
Stimmt, ich hatte nur an Softwareschnittstellen gedacht, aber es gibt da ja noch andere Aspekte in der Spezifikation.Flole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 19:08Aka: Das Gerät darf keinen Konsolenanschluss haben. Das hat offenbar nichts mit Interoperabilität zu tun. Genauso wie das unterbinden von veränderter Firmware, das ist auch nicht wirklich mit Interoperabilität zu begründen.7.5 Console Access
Requirements in Chapter 9 of CM-SP-OSSIv3.0 MUST be implemented.
Aber mit der Interoperabilität zwischen Stecker und Kabel...Flole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 19:08 Oder auch:Da geht es darum welche Verbinder und Kabel der Kunde offensichtlich hinter dem Netzabschlusspunkt verwenden soll. Das hat auch nichts mehr mit Interoperabilität zwischen Modem und CMTS zutun,pRMCD with IEC 61169-24 screw type F connectors SHOULD NOT be used and MAY be
accompanied by a plastic torque handle to achieve the nominal tightening torque at type A pNTP for
technically correct installation (see ANGA 100 001, subclause 4.3).
Wo steht das denn im Gesetz? Ich lese da:
https://dejure.org/gesetze/TKG/73.html
Also nix von Schnittstellenspezifikation des Netzbetreibers!? Und dass Geräte, welche die EMV-Vorschriften nicht einhalten nicht betrieben werden dürfen, gilt doch eigentlich allgemein.(3) 1Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen.
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
robert_s hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:14Aber mit der Interoperabilität zwischen Stecker und Kabel...Flole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 19:08 Oder auch:Da geht es darum welche Verbinder und Kabel der Kunde offensichtlich hinter dem Netzabschlusspunkt verwenden soll. Das hat auch nichts mehr mit Interoperabilität zwischen Modem und CMTS zutun,pRMCD with IEC 61169-24 screw type F connectors SHOULD NOT be used and MAY be
accompanied by a plastic torque handle to achieve the nominal tightening torque at type A pNTP for
technically correct installation (see ANGA 100 001, subclause 4.3).
Das ist doch quatsch, das Kabel und Stecker zueinander passen müssen ist doch selbstverständlich. Das ist doch Sache des Kunden. Man gibt dem Hersteller ja auch nicht vor welche Chips er verwenden soll bzw. wie er diese zu verschalten hat damit es funktioniert, das muss dieser schon selbst herausfinden (oder ein Referenzdesign kopieren).
Da fragst du mich jetzt was, gelesen hatte ich das irgendwo mal aber wo genau das herkommt weiß ich auch nicht mehr. Kann auch in einem Kommentar zu dem Gesetz gewesen sein, ich finde es gerade jedenfalls nicht mehr. Dann frage ich mich aber warum VF dort Dinge in die Spezifikation schreibt die völlig egal sind bzw. die sie nicht durchsetzen können (und das auch noch als "MUST" bzw. "MUST NOT"), als Empfehlung (wie z.B. bei Softwareupdates) kann ich es ja noch verstehen.robert_s hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:14Wo steht das denn im Gesetz? Ich lese da:
https://dejure.org/gesetze/TKG/73.htmlAlso nix von Schnittstellenspezifikation des Netzbetreibers!? Und dass Geräte, welche die EMV-Vorschriften nicht einhalten nicht betrieben werden dürfen, gilt doch eigentlich allgemein.(3) 1Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen.
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
Seit wann ist jemanden sagen, dass er interpretiert beleidigend?
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
z.B. bei Glasfaser ist das gar nicht so trivial, weil es da unterschiedlich angeschliffene Fasernenden gibt. Da passen die falschen Stecktertypen zwar mechanisch zusammen, aber der optische Übergang ist Mist. Also so ganz trivial ist das mit der mechanischen Interoperabilität eben doch nicht immer...Flole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:24 Das ist doch quatsch, das Kabel und Stecker zueinander passen müssen ist doch selbstverständlich. Das ist doch Sache des Kunden. Man gibt dem Hersteller ja auch nicht vor welche Chips er verwenden soll bzw. wie er diese zu verschalten hat damit es funktioniert, das muss dieser schon selbst herausfinden (oder ein Referenzdesign kopieren).
Das sind eben HerstellerINFORMATIONEN, nicht rechtlich bindende Vorschriften. Der Hersteller bekommt mit der Spezifikation die Information, die er braucht, um ein Gerät zu entwickeln, welches an dem Netzabschluss läuft. Wenn das dann doch nicht der Fall ist, ist das nicht Sache des TKG.Flole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:24 Da fragst du mich jetzt was, gelesen hatte ich das irgendwo mal aber wo genau das herkommt weiß ich auch nicht mehr. Kann auch in einem Kommentar zu dem Gesetz gewesen sein, ich finde es gerade jedenfalls nicht mehr. Dann frage ich mich aber warum VF dort Dinge in die Spezifikation schreibt die völlig egal sind bzw. die sie nicht durchsetzen können (und das auch noch als "MUST" bzw. "MUST NOT"), als Empfehlung (wie z.B. bei Softwareupdates) kann ich es ja noch verstehen.
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
Ach du wirfst doch ständig irgendwem vor das er andere beleidigt, da hab ich mir gedacht ich mache das auch einfach mal Wobei ich mich schon frage warum du hier überhaupt noch postest (und dann nur irgendwelchen Spam) wenn du doch der Meinung bist das es hier ein "Kunden helfen Kunden"-Forum ist und du gar kein Kunde mehr bist.... Gilt wohl auch nur für andere und nicht für dich, hm?
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
Das ist die mechanische Schnittstelle die dort spezifiziert wird. Das ist ja auch sinnvoll und das macht VF ja auch. Nur dann gibt's noch einen extra Teil der F-Schraubstecker am Koax verbietet, das ist aber nicht mehr die mechanische Schnittstelle und bezieht sich wohl auch auf das Kabelende welches am Modem ist, und da weiß doch der Hersteller am besten was dort geht und nicht geht. Das ist als ob Vodafone sagen würde "es dürfen nur schwarze Koax-Kabel verwendet werden", oder nur F-Stecker die rot sind.robert_s hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:34z.B. bei Glasfaser ist das gar nicht so trivial, weil es da unterschiedlich angeschliffene Fasernenden gibt. Da passen die falschen Stecktertypen zwar mechanisch zusammen, aber der optische Übergang ist Mist. Also so ganz trivial ist das mit der mechanischen Interoperabilität eben doch nicht immer...Flole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:24 Das ist doch quatsch, das Kabel und Stecker zueinander passen müssen ist doch selbstverständlich. Das ist doch Sache des Kunden. Man gibt dem Hersteller ja auch nicht vor welche Chips er verwenden soll bzw. wie er diese zu verschalten hat damit es funktioniert, das muss dieser schon selbst herausfinden (oder ein Referenzdesign kopieren).
Naja wer ist denn dann zuständig? Was passiert denn wenn VF plötzlich alle eigenen Endgeräte rauskickt? Das dürfte schon gegen das TKG verstoßen, wenn auch auf andere Art und Weise als die über die wir gerade reden.robert_s hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:34Das sind eben HerstellerINFORMATIONEN, nicht rechtlich bindende Vorschriften. Der Hersteller bekommt mit der Spezifikation die Information, die er braucht, um ein Gerät zu entwickeln, welches an dem Netzabschluss läuft. Wenn das dann doch nicht der Fall ist, ist das nicht Sache des TKG.Flole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:24 Da fragst du mich jetzt was, gelesen hatte ich das irgendwo mal aber wo genau das herkommt weiß ich auch nicht mehr. Kann auch in einem Kommentar zu dem Gesetz gewesen sein, ich finde es gerade jedenfalls nicht mehr. Dann frage ich mich aber warum VF dort Dinge in die Spezifikation schreibt die völlig egal sind bzw. die sie nicht durchsetzen können (und das auch noch als "MUST" bzw. "MUST NOT"), als Empfehlung (wie z.B. bei Softwareupdates) kann ich es ja noch verstehen.
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
Meine Annahme ist, dass der Händler/Hersteller gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, dass das Gerät dem beworbenen Zweck dient. Tut es das plötzlich nicht mehr, ist der Händler/Hersteller im Rahmen der Gewährleistung bzw. freiwilligen Garantie dazu verpflichtet, ggf. nachzubessern. Im schlimmsten Fall muss der Händler/Hersteller das Gerät tauschen bzw. den Kaufpreis erstatten - und kann dann versuchen, mit einer Schadenersatzklage gegen den Netzbetreiber das Geld von diesem zurückzuholen.Flole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:43Naja wer ist denn dann zuständig? Was passiert denn wenn VF plötzlich alle eigenen Endgeräte rauskickt? Das dürfte schon gegen das TKG verstoßen, wenn auch auf andere Art und Weise als die über die wir gerade reden.robert_s hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:34 Das sind eben HerstellerINFORMATIONEN, nicht rechtlich bindende Vorschriften. Der Hersteller bekommt mit der Spezifikation die Information, die er braucht, um ein Gerät zu entwickeln, welches an dem Netzabschluss läuft. Wenn das dann doch nicht der Fall ist, ist das nicht Sache des TKG.
Ich denke aber, das ist unrealistisch. Netzbetreiber sind auf Gerätehersteller als ihre Zulieferer angewiesen. Mit dem Verprellen ihrer Zulieferer riskierten die ja, dass ihnen vielleicht nur noch ein Zulieferer verbleibt, der dann die Preise beliebig diktieren kann - oder vielleicht auch gar kein Zulieferer verbleibt. Also werden die Netzbetreiber schon zusehen, dass ihre (potenziellen) Zulieferer keinen Ärger mit ihnen haben.
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Re: CableMax 500 für 34,99€ für Bestandskunden verfügbar
Da ist schon der Fehler: Beworben sind DOCSIS 3.1 etc., nicht jedoch die Nutzbarkeit bei VFD. Hat man doch bei Werner gesehen mit dem TC4400, kostenpflichtige Updates waren da notwendig.robert_s hat geschrieben: ↑20.09.2022, 21:02Meine Annahme ist, dass der Händler/Hersteller gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, dass das Gerät dem beworbenen Zweck dient. Tut es das plötzlich nicht mehr, ist der Händler/Hersteller im Rahmen der Gewährleistung bzw. freiwilligen Garantie dazu verpflichtet, ggf. nachzubessern.Flole hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:43Naja wer ist denn dann zuständig? Was passiert denn wenn VF plötzlich alle eigenen Endgeräte rauskickt? Das dürfte schon gegen das TKG verstoßen, wenn auch auf andere Art und Weise als die über die wir gerade reden.robert_s hat geschrieben: ↑20.09.2022, 20:34 Das sind eben HerstellerINFORMATIONEN, nicht rechtlich bindende Vorschriften. Der Hersteller bekommt mit der Spezifikation die Information, die er braucht, um ein Gerät zu entwickeln, welches an dem Netzabschluss läuft. Wenn das dann doch nicht der Fall ist, ist das nicht Sache des TKG.
Oh das ist meiner Erfahrung nach eher andersherum, was denkst du was Arris alles für Commscope macht.... In Deutschland ist es mindestens mal "wechselseitig", AVM hat viel Geld in die DOCSIS Sachen gesteckt und außerhalb Deutschland werden sie die nicht wirklich los. Leute die nur Teile daraus haben wollen und nicht das Gerät selbst habe ich jetzt mal nicht mitgezählt.robert_s hat geschrieben: ↑20.09.2022, 21:02 Ich denke aber, das ist unrealistisch. Netzbetreiber sind auf Gerätehersteller als ihre Zulieferer angewiesen. Mit dem Verprellen ihrer Zulieferer riskierten die ja, dass ihnen vielleicht nur noch ein Zulieferer verbleibt, der dann die Preise beliebig diktieren kann - oder vielleicht auch gar kein Zulieferer verbleibt. Also werden die Netzbetreiber schon zusehen, dass ihre (potenziellen) Zulieferer keinen Ärger mit ihnen haben.