[VFKD] Niemand will den alten Router

Hier kann über alle anderen Produkte von Vodafone wie DSL oder Mobilfunk diskutiert werden, die ansonsten nichts mit Kabel zu tun haben.
Dies umfasst auch die in der Vergangenheit vermarkteten Mobilfunkangebote von Vodafone Kabel Deutschland bzw. PureMobile-Tarife von Vodafone West über das Netz von O2.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist, bzw. ob es sich um sonstige Anfragen zu Mobilfunk („[Mobilfunk]“) oder DSL („[DSL]“) von Vodafone handelt.
Flole
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Flole »

Stell dir vor es spricht sich rum, dass VF Forderungen nicht weiter verfolgt, dann hat VF den Ruf, dass man nicht bezahlen braucht wenn man nicht möchte.... Aber probier ruhig aus was passiert, die richtigen AGB die vereinbart wurden solltest du dann aber schon bereithalten.
Frau von Hassköter
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Frau von Hassköter »

Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 15:47 ..., die richtigen AGB die vereinbart wurden solltest du dann aber schon bereithalten.
Weshalb sollte ein Beklagter etwas bereithalten?
Flole
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Flole »

Na weil du dich doch darauf berufen möchtest, dass Vodafone dir ein Rücksendeetikett bereitstellen muss oder aber das Gerät bei dir abholen muss?
Frau von Hassköter
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Frau von Hassköter »

Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 16:01 Na weil du dich doch darauf berufen möchtest, dass Vodafone dir ein Rücksendeetikett bereitstellen muss oder aber das Gerät bei dir abholen muss?
Im Zivilprozess muß der Kläger darlegen, weshalb er - in diesem Fall - meint Anspruch auf Zahlung von 20 € zu haben.

Wenn man das dann vor sich hat, sieht man weiter.


Aber eins muß man VF schon lassen: Die machen das sehr geschickt. Sie suggerieren, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung einer Leihe zu tragen hat.
Als Rechtslaie würde ich dann auch so
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 15:47 Aber probier ruhig aus was passiert, ...
fühlen.
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berlin69er
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von berlin69er »

Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 15:43
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 15:26 Das wird notfalls ein Gericht entscheiden müssen, wenn Vodafone der Meinung ist Recht zu haben werden sie das ganze auch weiter verfolgen.
Stell Dir vor, VF geht wegen 20 € vor Gericht und gewinnt, aber der Beklagte hat kein Geld. Dann hat VF 500 € versenkt und kann mit dem Titel die Mitarbeiterkantine tapezieren.

Stell Dir vor, VF geht vor Gericht und verliert. Dann hat VF 800 € versenkt.

Stell Dir vor, VF geht vor Gericht , gewinnt und der Kunde ist solvent. Dann hat VF 20 € gewonnen.

Stell Dir vor, VF geht nicht vor Gericht und schreibt die Forderung ab. Dann hat VF 14 € versenkt.

Für welche der zwei Möglichkeit wird sich VF entscheiden? (Suggestivfrage ...)
Stell dir vor, VF juckt das gar nicht, sondern sperrt dir den Vertrag und gibt die Forderung an einen Inkassodienst weiter, der noch mal eine fette Summe drauf packt…
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Karl. »

Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 15:43
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 15:26 Das wird notfalls ein Gericht entscheiden müssen, wenn Vodafone der Meinung ist Recht zu haben werden sie das ganze auch weiter verfolgen.
Stell Dir vor, VF geht wegen 20 € vor Gericht und gewinnt, aber der Beklagte hat kein Geld. Dann hat VF 500 € versenkt und kann mit dem Titel die Mitarbeiterkantine tapezieren.

Stell Dir vor, VF geht vor Gericht und verliert. Dann hat VF 800 € versenkt.

Stell Dir vor, VF geht vor Gericht , gewinnt und der Kunde ist solvent. Dann hat VF 20 € gewonnen.

Stell Dir vor, VF geht nicht vor Gericht und schreibt die Forderung ab. Dann hat VF 14 € versenkt.

Für welche der zwei Möglichkeit wird sich VF entscheiden? (Suggestivfrage ...)
Stelle sich mal einer vor, Vodafone beantragt einen Mahnbescheid...
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Karl. »

berlin69er hat geschrieben: 02.01.2023, 16:17
Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 15:43 ...
Stell dir vor, VF juckt das gar nicht, sondern sperrt dir den Vertrag und gibt die Forderung an einen Inkassodienst weiter, der noch mal eine fette Summe drauf packt…
Wie soll man einen abgeschalteten Vertrag sperren?

Wie soll man auf die 100 Euro kommen, die man braucht, um sperren zu können?
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berlin69er
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von berlin69er »

Na ja, zumindest ist der TE ja noch Kunde bei VF.
Die 100 Euro sind ein Hindernis, sicher. Aber ich könnte mir vorstellen, dass da noch mehr im Argen liegt, wenn sich wegen selbst zu tragender Kosten von unter 10 € Versand schon aufgeregt wird.
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Frau von Hassköter
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Frau von Hassköter »

Karl. hat geschrieben: 02.01.2023, 16:18 Stelle sich mal einer vor, Vodafone beantragt einen Mahnbescheid...
Dann mache ich, falls mir der Mahnbescheid zugehen sollte, ein Kreuz, unterschreibe das Ding und werfe es bei Gericht ein. Fertig.

So doof wird VF aber nicht sein.
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Re: [VFKD] Niemand will den alten Router

Beitrag von Flole »

Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 16:11
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 16:01 Na weil du dich doch darauf berufen möchtest, dass Vodafone dir ein Rücksendeetikett bereitstellen muss oder aber das Gerät bei dir abholen muss?
Im Zivilprozess muß der Kläger darlegen, weshalb er - in diesem Fall - meint Anspruch auf Zahlung von 20 € zu haben.
Ja das ist klar, aber man sollte sich doch schon so ein bisschen drauf vorbereiten, oder nicht? Also bevor es zu einer Klage kommt mal schauen ob die Forderungen nicht vielleicht berechtigt sind.
Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 16:11 Wenn man das dann vor sich hat, sieht man weiter.
Das dürften wohl die damals vereinbarten AGB für DSL Produkte sein zusammen mit dem von dir abgeschlossenen Vertrag die man da vorlegt.

Frau von Hassköter hat geschrieben: 02.01.2023, 16:11 Aber eins muß man VF schon lassen: Die machen das sehr geschickt. Sie suggerieren, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung einer Leihe zu tragen hat.
Als Rechtslaie würde ich dann auch so
Flole hat geschrieben: 02.01.2023, 15:47 Aber probier ruhig aus was passiert, ...
fühlen.
Wenn das vertraglich vereinbart war, wie es das bei Vodafone üblicherweise immer war, ist das ja auch so. Oder möchtest du behaupten es wäre eine unangemessene Benachteiligung wenn man die Kosten der Rücksendung nach Vertragsende zu tragen hat? Bei VF wird die EasyBox zumindest in der Preisliste auch nicht als Leihgerät sondern als Mietgerät bezeichnet. In der aktuellen Preisliste steht dazu:
Vodafone überlässt Ihnen während der Vertragslaufzeit gemäß der Ziffer 6.6.1 Anschluss-Hardware als Mietgerät (Router), die in unserem
Eigentum verbleibt. Sie sind zum sorgfältigen Umgang mit dem Ihnen überlassenen Mietgerät verpflichtet. Sie sind nicht berechtigt,
Manipulationen an dem Mietgerät, z.B. durch Aufspielen von Software oder Öffnen des Gehäuses, vorzunehmen. Sollte ein von uns zur
Verfügung gestelltes Mietgerät mangelhaft sein, stellen wir Ihnen im Austausch ein Ersatzgerät zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende
Haftung auf Schadensersatz wegen Mängeln, die während der Dauer des Vertragsverhältnisses auftreten, trifft uns nur im Falle des arglistigen
Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, das Mietgerät nebst
vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden. Ersetzen wir das Mietgerät bei
einer erheblichen Beschädigung (die eine ordnungsgemäße Verwendung ohne Reparatur oder Ersatz unmöglich macht) oder Verlust, so
können wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch eine Ausgleichszahlung gemäß der Preisliste
berechnen, es sei denn, Sie haben die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten. In jedem Fall ist es Ihnen unbenommen, geltend zu
machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist; wir behalten uns die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens vor. Die Rückgabeverpflichtung innerhalb von 14 Tagen für das bisherige Mietgerät besteht auch dann, wenn Sie
einen Router-Austausch (Upgrad/Downgrade) vornehmen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem InfoDok 129. Die
Rückgabe des Mietgeräts vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und entbindet Sie nicht von der Zahlung des vereinbarten
monatlichen Entgelts. Wir können im Rahmen von technisch bedingten Umstellungen an Ihrem Anschluss ggf. die überlassene Hardware
zurückfordern. Wir werden Ihnen in einem solchen Fall stets gleichwertige Ersatzhardware nach Abschluss der Umstellungsarbeiten zur
Verfügung stellen. Sie haben als Bestandskunde die Möglichkeit in das Miet-Modell jederzeit zu wechseln. Voraussetzungen hierfür sind der
Wechsel in ein aktuelles DSL-Paket. Mit der Einrichtung des neuen DSL-Pakets im Miet-Modell beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von
24 Monaten.
Nun musst du natürlich schauen welche für dich gilt, dürfte aber inhaltlich im wesentlichen identisch sein.