Bei der Fernleihe von Büchern ist der Ausgabeort und Erfüllungsort die Bücherei.Flole hat geschrieben: ↑02.01.2023, 19:11 Also wenn ich bei meiner Bücherei etwas über die Fernleihe zu mir nach Hause liefern lasse muss ich, trotz entsprechender Vereinbarung, die Bücher nicht auf meine Kosten wieder zurückschicken? Ist ja interessant und das scheinen offenbar genügend Büchereien anders zu sehen, sonst würden sie sich nicht diesem Risiko aussetzen.
Du musst also die Bücher nach Ablauf der Leihe auf eigene Kosten dorthin zurückbringen.
Das sehen die Betreiber der Büchereien auch so.
Vertraglich vereinbart ist die Leihe einer einwandfreien Sache.
Wenn ein Mangel auftritt ist der Verleiher verpflichtet den Mangel auf eigene Kosten zu beheben.
Deshalb kann der Leiher die Leihsache auf Kosten des Verleihers zu ihm zurückschicken.
Entweder der schickt dann eine neue, einwandfreie Sache, er repariert die Leihsache oder der Vertrag endet wegen dem Untergang der Leihsache.
Im Falle von VF erhält man dann sofort ein Ersatzgerät.