[VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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[VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Am 23.11.2023 kündigte ich aufgrund des Wegfall des Nebenkostenprivilegs für das Miethaus meiner Ehefrau zum 01.07.2024 alle Kabelanschlüsse bei Vodafone.
Die Kündigung wurde von Vodafone zwar erst nach Aufforderung, aber immerhin mit Schreiben vom 10.01.2024 bestätigt.
Obwohl fast vier Monate Zeit gewesen wäre, eine entsprechende Rechnung auszustellen und zwar bis zum 30.06.2024 – stellte Vodafone eine Rechnung bis 28.02.2025 aus. Vodafone will für 8 Monate Geld, obwohl ihnen seit November 2023 bekannt ist, dass sie in dieser Zeit keine Leistungen mehr erbringen werden.
Aufgrund dieser Rechnung vom 11.03.2024 rief ich noch mit sehr großem Verständnis bei Vodafone an. Ich erinnerte daran, dass meine Frau ab 01.07.2024 dort keinen Vertrag mehr hat.
Die Finanzbuchhaltung hätte, so die Auskunft, es nicht geschafft, die Kündigung so zu erfassen, dass nur Beträge bis zum Vertragsende abgebucht werden. Meine Frau würde den zu viel gezahlten Betrag jedoch zurückbekommen. Dazu war ich nicht bereit. Wir wollen der Firma Vodafone kein zinsloses Darlehen gewähren und dann darauf hoffen, dass meine Frau wieder ihr Geld zurückbekommt. Stand heute - eine sehr gute Entscheidung!
Daraufhin wurde mir von Vodafone geraten, dass ich der Lastschrift widersprechen soll. Somit würde der vollständige Betrag wieder auf dem Konto meiner Frau gutgeschrieben und sie soll dann nur den Betrag für die Restlaufzeit selbst überweisen. Damit war ich einverstanden und überwies - wie vereinbart - den Restbetrag.
Am 03.05.2024 bekam ich nun von Vodafone eine E-Mail. Bereits die Anrede fand ich eine Grenzüberschreitung:
"Kannst Du uns weiterhelfen?" Ich kann mich nicht daran erinnern, dass meine Frau mit der Firma Vodafone aufs "Du" angestoßen hat.
Im weiteren Verlauf wurde mitgeteilt, dass Vodafone eine "Zahlung von 469,52 Euro fehlen würde, zu begleichen bitte bis 17.05.2024".
Ich hatte jedoch im März 2024 angerufen und alles besprochen und vereinbart, dass dieser Betrag nicht mehr zu bezahlen ist. Daher hätte diese E-Mail genau wenig geschrieben werden dürfen wie zuvor die Jahresrechnung am 11.03.2024.
Erneut rief ich bei Vodafone an. Ich solle eien E-Mail an immobilienwirtschaft.kmu@vodafone.com senden und den Sachverhalt schildern. Dieses tat ich. Außerdem teilte ich mit, dass meine Frau bislang gar keine Mahnung bekommen hat und ich bisher davon überzeugt war, dass seit März 2024 alles klar ist. Ich wies abschließend darauf hin, dass ich den Wunsch für einen Zeitraum 469,52 Euro zu zahlen, in dem der Vertrag erloschen sein wird, schon als ziemlich dreist ansehe und ich deshalb diesen Wunsch nicht erfüllen werde.
Auf diese E-Mail bekam ich von Vodafone keine Antwort.
Mit E-Mail vom 11.05.2024 forderte ich Vodafone auf, mir mitzuteilen, ob sie weiterhin der Meinung sind, dass sie berechtigt sind, auch Beiträge für die Zeit nach Beendigung des Vertrags zu fordern oder ob sie mittlerweile die Einsicht gewonnen haben, dass sie ab dem 01.07.2024 keinen Anspruch mehr auf Zahlungen von mir haben. Ich schloss meine E-Mail mit der Aufforderung mir eine entsprechende Stellungnahme bis 22.05.2024 zukommen zu lassen.
Tatsächlich bekam am 22.05.2024 von Vodafone eine Reaktion. Dieses Mal übrigens wieder "per Sie". Per E-Mail wurde meiner Frau die Rechnung für Mai 2024 zugesandt und die Abbuchung von Mahnkosten für den 16.04.2024 und den 03.05.2024 angekündigt. Außerdem wäre aus technischen Gründen die Abbuchung von 469,52 Euro nicht möglich. Der Betrag soll von mir überwiesen werden.
Heute bekam ich bei enem Telefonat noch einmal die Auskunft, dass nach den AGB der Betrag auf einmal zu bezahlen ist und dann nach dem 30.06.2024 zurückgezahlt wird. So kann natürlich auch Gewinn erwirtschaftet werden. Davon abgesehen, habe ich die AGB angeschaut und nichts gefunden, was ein solch Vorgehen rechtfertigt.
Gestern habe ich mich erneut immobilienwirtschaft.kmu@vodafone.com und auch per weiterer E-Mail an die Rechnungsstelle gewandt. Bisher keine Reaktion.
Ich bin entsetzt über die Ignoranz und auch über die Unprofessionalität die ich seit März 2024 bei Vodafone feststellen muss.
Nachdem ich befürchte, dass in den letzten fünf Wochen unseren Mietern der Kabelanschluss durch Vodafone abgeschaltet wird, werde ich diesen Betrag nun überweisen, vielleicht bekomme ich doch eines Tag den Restbetrag erstattet.
Ich fordere aber Vodafone auf, mir mitzuteilen, woher Vodafone das Recht nimmt, für 8 Monate über 400 Euro einzukassieren obwohl seit November 2023 feststeht, dass hier keine Leistungen erbracht werden. Ich mö
Die Kündigung wurde von Vodafone zwar erst nach Aufforderung, aber immerhin mit Schreiben vom 10.01.2024 bestätigt.
Obwohl fast vier Monate Zeit gewesen wäre, eine entsprechende Rechnung auszustellen und zwar bis zum 30.06.2024 – stellte Vodafone eine Rechnung bis 28.02.2025 aus. Vodafone will für 8 Monate Geld, obwohl ihnen seit November 2023 bekannt ist, dass sie in dieser Zeit keine Leistungen mehr erbringen werden.
Aufgrund dieser Rechnung vom 11.03.2024 rief ich noch mit sehr großem Verständnis bei Vodafone an. Ich erinnerte daran, dass meine Frau ab 01.07.2024 dort keinen Vertrag mehr hat.
Die Finanzbuchhaltung hätte, so die Auskunft, es nicht geschafft, die Kündigung so zu erfassen, dass nur Beträge bis zum Vertragsende abgebucht werden. Meine Frau würde den zu viel gezahlten Betrag jedoch zurückbekommen. Dazu war ich nicht bereit. Wir wollen der Firma Vodafone kein zinsloses Darlehen gewähren und dann darauf hoffen, dass meine Frau wieder ihr Geld zurückbekommt. Stand heute - eine sehr gute Entscheidung!
Daraufhin wurde mir von Vodafone geraten, dass ich der Lastschrift widersprechen soll. Somit würde der vollständige Betrag wieder auf dem Konto meiner Frau gutgeschrieben und sie soll dann nur den Betrag für die Restlaufzeit selbst überweisen. Damit war ich einverstanden und überwies - wie vereinbart - den Restbetrag.
Am 03.05.2024 bekam ich nun von Vodafone eine E-Mail. Bereits die Anrede fand ich eine Grenzüberschreitung:
"Kannst Du uns weiterhelfen?" Ich kann mich nicht daran erinnern, dass meine Frau mit der Firma Vodafone aufs "Du" angestoßen hat.
Im weiteren Verlauf wurde mitgeteilt, dass Vodafone eine "Zahlung von 469,52 Euro fehlen würde, zu begleichen bitte bis 17.05.2024".
Ich hatte jedoch im März 2024 angerufen und alles besprochen und vereinbart, dass dieser Betrag nicht mehr zu bezahlen ist. Daher hätte diese E-Mail genau wenig geschrieben werden dürfen wie zuvor die Jahresrechnung am 11.03.2024.
Erneut rief ich bei Vodafone an. Ich solle eien E-Mail an immobilienwirtschaft.kmu@vodafone.com senden und den Sachverhalt schildern. Dieses tat ich. Außerdem teilte ich mit, dass meine Frau bislang gar keine Mahnung bekommen hat und ich bisher davon überzeugt war, dass seit März 2024 alles klar ist. Ich wies abschließend darauf hin, dass ich den Wunsch für einen Zeitraum 469,52 Euro zu zahlen, in dem der Vertrag erloschen sein wird, schon als ziemlich dreist ansehe und ich deshalb diesen Wunsch nicht erfüllen werde.
Auf diese E-Mail bekam ich von Vodafone keine Antwort.
Mit E-Mail vom 11.05.2024 forderte ich Vodafone auf, mir mitzuteilen, ob sie weiterhin der Meinung sind, dass sie berechtigt sind, auch Beiträge für die Zeit nach Beendigung des Vertrags zu fordern oder ob sie mittlerweile die Einsicht gewonnen haben, dass sie ab dem 01.07.2024 keinen Anspruch mehr auf Zahlungen von mir haben. Ich schloss meine E-Mail mit der Aufforderung mir eine entsprechende Stellungnahme bis 22.05.2024 zukommen zu lassen.
Tatsächlich bekam am 22.05.2024 von Vodafone eine Reaktion. Dieses Mal übrigens wieder "per Sie". Per E-Mail wurde meiner Frau die Rechnung für Mai 2024 zugesandt und die Abbuchung von Mahnkosten für den 16.04.2024 und den 03.05.2024 angekündigt. Außerdem wäre aus technischen Gründen die Abbuchung von 469,52 Euro nicht möglich. Der Betrag soll von mir überwiesen werden.
Heute bekam ich bei enem Telefonat noch einmal die Auskunft, dass nach den AGB der Betrag auf einmal zu bezahlen ist und dann nach dem 30.06.2024 zurückgezahlt wird. So kann natürlich auch Gewinn erwirtschaftet werden. Davon abgesehen, habe ich die AGB angeschaut und nichts gefunden, was ein solch Vorgehen rechtfertigt.
Gestern habe ich mich erneut immobilienwirtschaft.kmu@vodafone.com und auch per weiterer E-Mail an die Rechnungsstelle gewandt. Bisher keine Reaktion.
Ich bin entsetzt über die Ignoranz und auch über die Unprofessionalität die ich seit März 2024 bei Vodafone feststellen muss.
Nachdem ich befürchte, dass in den letzten fünf Wochen unseren Mietern der Kabelanschluss durch Vodafone abgeschaltet wird, werde ich diesen Betrag nun überweisen, vielleicht bekomme ich doch eines Tag den Restbetrag erstattet.
Ich fordere aber Vodafone auf, mir mitzuteilen, woher Vodafone das Recht nimmt, für 8 Monate über 400 Euro einzukassieren obwohl seit November 2023 feststeht, dass hier keine Leistungen erbracht werden. Ich mö
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Re: [VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Hat man doch schon gemacht, oder nicht? Vodafone ist der Meinung, dass sie dieses Recht laut AGB haben.
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Re: [VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Überweisen würde ich nicht, und wenn die sperren, fristlos kündigen und den Mietern mitteilen, dass der Vertrag nun doch früher endet wäre die geeignete Maßnahme.
Sonst rennst Du bestimmt monatelang deinem Geld hinterher.
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Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Nur so als Information: das ist hier das inoffizielle Vodafone Forum. Mit Vodafone kannst du hier also nicht kommunizieren.Ich fordere aber Vodafone auf, mir mitzuteilen, woher Vodafone das Recht nimmt, für 8 Monate über 400 Euro einzukassieren obwohl seit November 2023 feststeht, dass hier keine Leistungen erbracht werden.
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Re: [VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Wenn der Vertrag nach dem 01.12.2021 abgeschlossen oder verlängert wurde, gibt es für Vermieter KEIN Sonderkündigungsrecht zum 01.07.2024.
Nur für Verträge, die VOR dem 01.12.2021 abgeschlossen oder letztmalig verlängert wurden, gibt es für Vermieter das Sonderkündigungsrecht.
Wenn also der Vertrag nach dem 01.12.2021 angerührt wurde, dann gelten für euch als Vermieter die "normalen" Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen - ggfs. also auch bis zum 28.02.2025 (sofern am 28.02.2023 verlängert wurde) - auch wenn ihr als Vermieter diese Kosten dann ab dem 01.07.2024 nicht mehr weiterberechnen dürft und darauf dann selbst sitzen bleibt.
Ein Sonderkündigungsrecht für VERMIETER gibt es NICHT, sofern der Vertrag NACH dem 01.12.2021 abgeschlossen oder aktiv verlängert wurde!
Steht aber auch genau so in § 230 (5) TKG.
Nur für Verträge, die VOR dem 01.12.2021 abgeschlossen oder letztmalig verlängert wurden, gibt es für Vermieter das Sonderkündigungsrecht.
Wenn also der Vertrag nach dem 01.12.2021 angerührt wurde, dann gelten für euch als Vermieter die "normalen" Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen - ggfs. also auch bis zum 28.02.2025 (sofern am 28.02.2023 verlängert wurde) - auch wenn ihr als Vermieter diese Kosten dann ab dem 01.07.2024 nicht mehr weiterberechnen dürft und darauf dann selbst sitzen bleibt.
Ein Sonderkündigungsrecht für VERMIETER gibt es NICHT, sofern der Vertrag NACH dem 01.12.2021 abgeschlossen oder aktiv verlängert wurde!
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Re: [VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Aber Vodafone hat doch die Kündigung zum 30.06.2024 bestätigt, will aber trotzdem bis zum 28.02.2025 Geld haben
Ich streite nicht.
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Re: [VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Wenn der Vertrag regulär bis zum 28.02.2025 läuft, dann hat Vodafone Anspruch auf das Geld bis zum 28.02.2025, egal ob der Vermieter die Leistung nach dem 30.06.2024 noch in Anspruch nehmen will oder nicht.
Es ist die freie Entscheidung des Kunden/Vermieters, ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht (bzw. ob er sie den Mietern bereitstellt oder nicht) - nur an der Zahlungspflicht aus dem Vertrag ändert dies nichts.
Und bestätigt wurde die Kündigung nicht zum 30.06.2024 sondern zum 28.02.2025 -- der TE meint jedoch, er könne zum 30.06.2024 (vorzeitig sonder-)kündigen...
Wo ja das Problem liegt: Das Sonderkündigungsrecht gibt es für Vermieter nur dann, wenn der zu Grunde liegende Vertrag vor dem 01.12.2021 (also dem Tag des Inkrafttretens der TKG-Änderung) abgeschlossen oder letztmalig aktiv verlängert wurde -- wenn der Vermieter NACH dem 01.12.2021, also nach Inkrafttreten der Änderungen im TKG und der BetrKV den Vertrag wissentlich über den 30.06.2024 hinaus verlängert hat, dann greift das Sonderkündigungsrecht nicht mehr, weil der Vermieter dies dann bewusst und in vollem Wissen der Nicht-Weiterberechnungsmöglichkeit ab dem 30.06.2024 gemacht hat -- ein "aber ich wusste nichts von der Gesetzesänderung" spielt da keine Rolle, da der Vermieter in dem Fall gewerblich handelt und der Verbraucherschutz für ihn nicht greift.
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Re: [VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Ein vermietetes Mietshaus ist nix gewerbliches, aber bei einer Immobilie, die voll vermietet ist, also keine eigene Nutzung durch Eigentümer, Angehörige oder z.B. Haushaltshilfe ist der Vermieter kein Endnutzer gem. TKG, also Unternehmer.
Wobei man aber einen nach dem Inkrafttreten abgeschlossenen Mehrnutzervertrag ggf. dennoch wegen arglistiger Täuschung oder einem Verstoß gegen Treu und Glauben anfechten könnte.
Wenn aber der Vertrag tatsächlich nach dem 01.12.2021 abgeschlossen wäre, hätte Vodafone das dem Threadersteller mitteilen müssen.
Wäre gut, würde sich der Threadersteller dazu äußern.
Wobei man aber einen nach dem Inkrafttreten abgeschlossenen Mehrnutzervertrag ggf. dennoch wegen arglistiger Täuschung oder einem Verstoß gegen Treu und Glauben anfechten könnte.
Wenn aber der Vertrag tatsächlich nach dem 01.12.2021 abgeschlossen wäre, hätte Vodafone das dem Threadersteller mitteilen müssen.
Wäre gut, würde sich der Threadersteller dazu äußern.
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Re: [VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Ein "Verstoß gegen Treu und Glauben" setzt aber schon voraus, dass da wesentliche Dinge fehlerhaft sind - ob da der fehlende Verweis auf die rechtliche Situation, die öffentlich seit 3 Jahren diskutiert wird, ausreichend ist, dürfte fraglich sein.Karl. hat geschrieben: ↑25.05.2024, 13:52 Ein vermietetes Mietshaus ist nix gewerbliches, aber bei einer Immobilie, die voll vermietet ist, also keine eigene Nutzung durch Eigentümer, Angehörige oder z.B. Haushaltshilfe ist der Vermieter kein Endnutzer gem. TKG, also Unternehmer.
Wobei man aber einen nach dem Inkrafttreten abgeschlossenen Mehrnutzervertrag ggf. dennoch wegen arglistiger Täuschung oder einem Verstoß gegen Treu und Glauben anfechten könnte.
Warum sollte Vodafone da was schriftlich mitteilen? Vodafone hat die Kündigung zum nächstmöglichen Termin bestätigt - also zum 28.02.2025 -- das reicht aus.Wenn aber der Vertrag tatsächlich nach dem 01.12.2021 abgeschlossen wäre, hätte Vodafone das dem Threadersteller mitteilen müssen.
Wahrscheinlich steht das auch sogar so auf den Rechnungen drauf, wann die frühestmögliche Kündigung machbar ist und der TE hat's einfach ignoriert und gehofft, früher rauszukommen
Denn wäre der Vertrag älter als 2 Jahre, dann wäre die MVLZ abgelaufen und eine monatliche Kündigung kein Problem - wenn der Vertrag jedoch noch keine zwei Jahre alt ist, und so scheint es, dann greift die Sonderregelung aus dem TKG nicht.
Da wird übrigens bei der Sonderregelung auch nicht nach Verbrauchern oder Gewerbe unterschieden - das Sonderkündigungsrecht gilt für alle solche Verträge, die vor dem 01.12.21 abgeschlossen wurden, aber halt nicht für Verträge die danach geschlossen wurden.
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Re: [VF West] Vodafone - Geld fürs Nichtstun???
Deine Auskunft hätte VF dem Kunden aber ebenso geben müssen, wenn es denn hier zutrifft! Und nicht diese Bestätigung der Kündigung und eine Aufforderung die Lastschrift zurückzuholen. Spätestens die nächste Eskalationsstufe hätte ja dann wissen müssen, welcher Vertrag hier vorliegt.
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