Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland

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Bubblegum
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Tipps im Umgang mit KDG / AGB

Beitrag von Bubblegum »

Unter http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 640#p80640

findet sich durch den User hawk4711 ein Link ,
http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-b ... ,2759405,1

der sich rund um die Berechnung der "Selbstzahlerpauschale" (1,50 € ) bei Bestandskunden dreht.

Hintergrund hier sind Änderungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Das wirft nun wieder die Frage auf, was wann und wie durch Änderungen wirksam wird. In den jeweiligen Passagen der durch KDG derzeit online bereitgestellten Versionen für Kabelanschluss Einzelnutzer und Internet/Phone finden sich folgende Passagen:

http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... _Phone.pdf
11. änderungen der preise, leistungsbeschreibungen und allgemeinen
geschäftsbedingungen
Kabel Deutschland behält sich vor, Änderungen der Preise, Leistungsbeschreibungen oder
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Änderungen werden per E-Mail an die
Kabel Deutschland mitgeteilte E-Mail-Adresse und unter http://www.kabeldeutschland.de mitgeteilt.
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die gesonderte Zusendung schriftlicher Änderungserklärungen.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht
schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Kabel Deutschland wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben
besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang
der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, hat jede
Partei das Recht, den Vertrag mit der jeweils geltenden Frist schriftlich zu kündigen.
http://www.kabeldeutschland.de/sources/ ... nutzer.pdf
9. änderungen der leistung, der preise oder der allgemeinen
geschäftsbedingungen
9.1. Beabsichtigt Kabel Deutschland Änderungen der vereinbarten Leistung, der Preise oder der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, wird der Änderungsvorschlag
dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde
ihnen nicht schriftlich widerspricht. Kabel Deutschland wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben
besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach
Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der
Änderungswunsch von Kabel Deutschland als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen
Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des
Vertrages bleibt hiervon unberührt.
Grundsätzlich steht die Verfahrensweise des erforderlichen Widerspruchs durch den Kunden bei Änderungen im Gegensatz zum "Gebot von Treu und Glauben". Ein Urteil des BGH (Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07) stellt fest:
stillschweigende Veränderungsklausel in AGB rechtswidrig
Der BGH erläutert hierzu: „Erfahrungsgemäß setzt sich der größte Teil von Verbrauchern nicht mit Vertragsanpassungen auseinander, die ihnen in der in der Klausel vorgesehenen Weise angesonnen werden. Sie werden deshalb regelmäßig in der Annahme, die Änderung werde "schon ihre Ordnung haben" schweigen.“ Die Klausel liefe deshalb in der Praxis weitgehend auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis des Verwenders hinaus.
Eine solche Rechtsmacht sei für weniger gewichtige Anpassungen hinzunehmen, nicht jedoch für Klauseln mit möglichen weitgehenden Veränderungen des Vertragsgefüges.
Allerdings ist dies ein Einzelurteil, und nicht gegen KDG gefällt. Aber grundsätzlich gilt:
Auf den Seiten der KDG wird immer eine aktuelle Ausführung dieser AGB hinterlegt. Das bedeutet aber nicht, dass diese Änderungen für bereits bestehende Verträge gelten und einseitig durch das Unternehmen umgesetzt werden können. Problematisch bei Nachfragen bei der Hotline: Aus den hinterlegten Vertragsbezeichnungen ist für den Bearbeiter nicht auf den ersten Blick erkennbar, welche AGB zutreffen - durch Anpassung des Vertrages kann eine Umstellung erfolgt sein, auch natürlich Änderungen der Laufzeiten.

An dieser Stelle ist wahrscheinlich eine umfassende und vor allem abschliessende Bewertung des Ganzen kaum möglich - Regelungen zu AGB finden sich u.a. im BGB, §§ 305 ff.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Die Zeitschrift TV Digital ... natürlich auch über die KDG Seiten beworben und bestellbar.
Der "Service" kostet zum normalen Heftpreis 20 Ct Zustellgebühr

Aber: Das Abo ist nicht bei KDG zu kündigen, sondern direkt über den Verlag und gem. der Infoseiten zu jeder Zeit ohne Mindestlaufzeit.

Adresse:
TV DIGITAL, Brieffach 49 15, 20350 Hamburg

Der Widerruf ist zu richten an:
TV DIGITAL Abonnentenbetreuung, Brieffach 49 15, 20350 Hamburg,
Fax: 0180-5-27 31 02 (0,14 Euro/Min.),
E-Mail: tvdigitalabo@asv.de
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

12.Änderung: Links zur Medienberateranfrage auf KDG Seiten wegen offensichtlicher Disfunktion entfernt,
Anpassung des Textbeitrages "Medienberater", Erweiterung der "Linkliste" um Preisliste Internet/Phone, Verlinkung des Beitrages rund ums Zeitschriftenabo.


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Ergänzung: Link wieder eingesetzt
Zuletzt geändert von Bubblegum am 09.07.2009, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

13. Änderung: Ergänzung "Hinweis Einschränkung bei Telefonie", Ergänzung "Auszug Obliegenheitspflichten des Kunden", Zusatz "Bestätigungen bei Änderung der Bankverbindung", Zusatz "Sperren"

Relevante Änderungen wie gewohnt im netten Blau gehalten ...

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 075#p71075

(Link zum Hauptbeitrag)
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Weitere Ergänzung für den Bereich "Portierung". Ausführliche Informationen finden sich jedoch in den entsprechenden Unterforen "Internet/Telefonie"


Weiteres häufiges Ärgernis: Probleme rund um die Rufnummernportierung. Im Unterforum finden sich diverse Beiträge zum Verfahren und Problemen. Wer sich entscheidet beim Anbieterwechsel seine bisherige
Rufnummer(n) "mitzunehmen" muss manches beachten. Einiges an Informationen findet sich im Startguide von KDG (Seite 9) oder auch unter Rufnummernmitnahme - Rufnummernportierung im Festnetz (von Telespiegel.de).

Grundsätzlich: Der Telefonvertrag mit KDG ist mit Installation funktionsfähig und wird entsprechend in Rechnung gestellt - auch bei noch nicht abgeschlossener Portierung, da die Erreichbarkeit über eine KDG-Rufnummer gegeben ist.
Zuletzt geändert von Bubblegum am 31.08.2009, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Fortschreibung Nummer 15:
Da KDG den Internetauftritt verändert hat, wurden die angegebenen Links überprüft und auf den neuesten Stand gebracht. Der Link zur MB-Suche ist nun auch wieder da und die zitietren Absätze aus den AGB zum Thema "Obliegenheitspflichten des Kunden" der Übersichtlichkeit halber entfernt. Sie finden sich noch immer in den jeweiligen AGB zur Beachtung wieder.
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Tipps im Umgang mit KDG / Mobileoptionen

Beitrag von Bubblegum »

Nachdem Mobile ja nun angelaufen ist, die ersten Bestellungen in Auftrag gegeben sind, wird der Thread um weitere Kontakt- und Informationsmöglichkeiten erweitert.

Da ich keine produktbezogene Listung habe, hier nochmal zusammengefasst:

telefonischen Erreichbarkeit (nur für) Mobile:
Mobile-Hotline*: Tel.: (01805) 55 52 15
aus dem Mobilnetz: 5 55 15

Mailadresse:
kundenbetreuung@kabeldeutschland-mobile.de

Postadressen für die Optionen rund um Mobile:
- Widerruf
Kabel Deutschland Mobile
Postfach 25 57
90011 Nürnberg

- Rücksendeadresse für Retouren
Brightpoint Germany GmbH
Retoure Tor 5
Kabel Deutschland Mobile
Gottbillstraße 19
52294 Trier

Link Preisliste Mobileoptionen
http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... Mobile.pdf

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Anmerkung:
Durch Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner wurden rund um die Mobileoptionen getrennte Abwicklungen eingerichtet.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Es war mal wieder Zeit für kleinere Änderungen im Artikel ...

17. Änderung (20.06.09): Aktualisierung "Sonderregelungen für Vertragskündigungen"und "Die Rücksendungen/Retouren für Ausstattung" , Hinweis "manueller Zahlung", Neuaufnahme "KDG und der Datenschutz"
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Für "Lesefaule" die Änderungen hier noch mal aus dem Zusammenhang heraus....

Vorzeitige Kündigung:
Wer Sonderregelungen für Vertragskündigungen in Anspruch nehmen will, muss darauf gefasst sein, dass ein Nachweis erforderlich ist, zum Beispiel bei vorzeitigem Vertragsende wegen Umzug an eine nichtversorgte Adresse in Form einer Ummeldebestätigung. Da diese seltenst drei Monate vorher ausgestellt wird, muß diese nachgereicht werden, sollte aber bereits im Kündigungsschreiben mitgeteilt werden. Ohne Nachweis erfolgt zunächst die Berechnung bis zum Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit. Dies wird in der Kündigungsbestätigung bereits mitgeteilt. Von daher die zugegangene Bestätigung vollständig(!) lesen:
Im 1. Absatz wird der -vorzeitige- Termin der Kündigung genannt, der Hinweis auf evt. Folgeberechnung findet sich dann im 2. Absatz ! " Weil Sie Ihren Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Lauzeit kündigen ...."

KDG wartet aber nicht unendlich auf die Zusendung des Nachweises und gibt bei Fehlen diesen Betrag in der Folge als offenstehende Forderung nach Mahnung an ein Inkassounternehemen zur Begleichung ab. Zu Empfehlen ist zusätzlich eine Nachfrage zum Eingang des Nachweises und der eingeleiteten Bearbeitung für die Korrektur der Abschlussrechnung. Die Bearbeitung erfolgt zwar mit Eingang, aber Schaden kann der Wink mit dem Zaunpfahl nie...

Erfahrungstipp: Wird der Umzug unter Adressangabe im Vorfeld mit Mitnahmewunsch angezeigt, prüft KDG die Mögllichkeit des Vertragstranferns und beendet die Verträge ggf. von sich aus. Nachweise werden in der Regel dann nicht mehr angefordert.

Grundsätzlich zu beachten:
Anspruch auf rückwirkende Bearbeitungen wegen fehlender rechtzeitiger und vollständiger Mitteilung wird KDG höchst selten akzeptieren. Auch bei Todesfällen ist der Nachweis erforderlich, die Vertragsumstellung oder Beendigung erfolgt erst bei Vorlage und nicht rückwirkend. Die abgeschlossenen Verträge sind nicht Ortsgebunden und erlöschen bei Umzug nicht automatisch!


Die Rücksendungen/Retouren für Ausstattung (Karten, Receiver) gehen über eine Adresse in Euskirchen (DHL-Logistik), die je nach Zusammensetzung der Sendung variiert. Man beachte die in den Bestätigungsschreiben aufgeführte(n) Adresse(n). Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die Smartcard aus dem Receiver herausgenommen werden.
Rücksendungen nach Erfurt oder Unterföhring bzw. Abgabe bei Shops oder Medienberatern verzögern die Bearbeitung und führen gern zu Rechnungen wegen nicht erfolgter oder verspäteter Rücksendung. Für Smartcards werden 35,00 €, bei Receiver und Modem 60,00 €, für den Digitaler Videorecorder 250,00 € berechnet. Kosten die man sich ersparen kann, incl. des zusätzlichen Ärgers... Spätestens nach Erhalt der Mahnung über diese Beträge sollte man umgehend die Rücksendung veranlassen um Folgekosten zu vermeiden. Die nachträgliche Rücksendung ist leider mit zusätzlichen Aufwand verbunden: Wer sicher gehen will, sollte -wie bei der nachträglichen Übersendung von Nachweisen- sich die Korrektur der Rechnungsposition bestätigen lassen. Denn die Rücksendung allein ändert nicht automatisch die erfolgte Berechnung. (Eine Bewertung führe ich hier mal nicht an ...)

Manuelle Zahlung:
Wer mehrere Verträge mit eigener Rechnungslegung hat, muss die Rechnungsbeträge auch getrennt anweisen. Denn nur richtig zugeordnet löst der Zahlungseingang auch den Ausgleich der Rechnungen aus. Manuelle Zahlungsprüfungen und anteilige Buchungszuweisungen finden bei Zahlungseingang nicht statt.

Besonderer Augenmerk:

KDG und der Datenschutz
Vielfach wird beklagt, dass der Anfragende -schriftlich, besonders aber telefonisch- keine Auskunft erhält. Dies liegt einzig darin begründet, dass der Anfragende nicht der eingetragene Vertragsnehmer (VP) ist und keine Auskunftsvollmacht vorliegt. Auch bei Eheleuten ist der Hotliner angewiesen, ohne Vollmacht keinerlei Auskünfte zum Vertrag oder Rechnungen zu geben. Bei Anfragen zum Zahlungseingang sicher schwer nachvollziehbar, aber die grundsätzliche Vorgabe des BDSG läßt keine Ausnahmen zu. Von daher sich so früh als möglich das Formular zusenden lassen und ausgefüllt an KDG zurückgeben.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Mit heutigem Datum einige kleinere Änderungen des Tipps im Umgang mit KDG.

Um Doppelpostings zu vermeiden der "Änderungsdienst" mit der Neuaufnahme "KDG und Inkassounternehmen" und einem Auszug zu Auftragsbestätigungen.

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KDG und Inkassounternehmen
Bei ausbleibenden Zahlungen erfolgt eine Abgabe an ein Inkassounternehmen. Entweder unter vorhergehender Kündigung des Vertrages oder nach Ablauf der eigenen Kündigung, sollten noch offene Beträge bestehen oder Berechnungen aus Nichtrücksendungen von Geräten nicht ausgeglichen wurden.

Anfragen an KDG werden dann mit dem gerne verwendeten Standardtext beantwortet, sich an das zuständige Inkassounternehmen zu wenden. Nachfrage bei KDG lohnt sich manchmal dennoch, wenn eine übersandte Ummeldebescheinigung oder Rücksendebestätigung offensichtlich nicht vor der Abgabe bearbeitet wurde (warum auch immer ....).

Später eingehende Zahlungen an KDG verhindern nicht die vom Inkassounternehmen zusätzlich erhobenen Gebühren. Ratenzahlungen sind auch bei beendetem Vertrag bei KDG nicht möglich und maximal mit dem Inkassoverein zu regeln.

Mit Beginn des Inkassoverfahrens sollte man mitgeteilte Fristen und Kontaktmöglichkeiten beachten. Spätestens mit Zugang eines gerichtlichen Mahnbescheides -zu dem Zeitpunkt ist schon manches Schreiben zugegangen und Termine verstrichen- muss reagiert werden.
Aber vielleicht hilft der Link (einer von vielen die sich im Netz damit beschäftigen) im Beitrag selbst.

ABER: Keine Rechtsberatung oder Gewährleistung des Beitragverfassers

Auftragsbestätigung, (Auszug)
Nach Auftragserteilung / Bestellung erhält man eine Auftragsbestätigung, die die Grundlage des Vertrages zusammen mit der Preisliste und den AGB bildet. In der Auftragsbestätigung finden sich die Daten für Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Gratiszeiträume und Testphasen sowie Bestätigung der Bankverbindung.
Ebenfalls aufgeführt: Das Bereitstellungsentgelt, das bei jeder Neuanlage oder Vertragstransfer berechnet wird.
Kabelanschluss 49,90 € und Phone-/ Internet 19,90 €
Abweichende Vereinbarungen über den Erlass dieses Entgelts wird KDG nicht treffen.

weitere Änderungen / Ergänzungen:
Umsetzung „KDG und der Datenschutz“
Umstrukturierung und Ergänzungen
Widerruf / Widerrufsbelehrung, Kündigung, Kündigungsbestätigung, manueller Zahlung , Rechnungen und Gebühren

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Eigener Hinweis:
Änderungen werden nur im Eingangsbeitrag umgesetzt - eine Anpassung der nachfolgenden Beiträge zur Info über Änderungen kann nicht garantiert werden. Es kann also vorkommen, das Infos innerhalb des Threads nicht den aktuellen Stand wiedergeben!!!
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Ergänzende Informationen zu den von KDG beauftragten Inkassounternehmen:

BSF risk & collection GmbH
Auf deren Infoseite werden nachfolgende Kontaktinformationen genannt:

BFS risk & collection GmbH
Gütersloher Str. 123
33415 Verl
Deutschland

Auskünfte und allgemeine Informationen:
Tel.: +49 (0)5246 / 83832-412
E-Mail: info@bfs-inkasso.de

Kohl KG
Auf deren Infoseite werden nachfolgende Kontaktinformationen genannt:
KOHL KG
Rheinstr. 105
D-55424 Münster-Sarmsheim

Telefon: +49(0)6721 / 493 - 250
Telefax: +49(0)6721 / 493 - 244
E-Mail: kundenbetreuung@kohlkg.de


Quellen: Internetseiten der Unternehmen