Nach Vertrags-Kündigung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Nibelungen
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von Nibelungen »

Jo, ich fühl mich jetzt auch voll schlecht :brüll: :brüll: :brüll: :brüll: :fahne: :fahne: :fahne: :fahne:
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Helpme
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von Helpme »

Nibelungen hat geschrieben:Also wenn Du kündigst (und zwar den digitalen Bestandteil des Kabels) dann behältst Du Kabel analog weil der Vertrag über Kabel analog nicht von Dir sondern von Deinem Vermieter geschlossen wurde. Du hast quasi "extras" abgeschlossen.

By the way: WAS hast Du genau? Da gibts verschiedene Sachen (guck mal in die letzte Rechnung und schreibe ab).
Hallo!
Also ich habe einen Vertrag über Kabel Internet/ Kabel Phone für 22,90 Euro im Monat!Nennt sich Paket Comfort!
So habe bereits mit meinem Vermieter gesprochen und ja es ist in der Tat so, dass ich eine Art TV Grundversorgung mit in meinen Nebenkosten habe.Da hast du recht und ich habe "Extras" abgeschlossen .Da der damalige Monteur aber was an der Fernseh buchse gemacht und getan hat und ich die ganze Zeit nicht bezahlt habe, haben die mir so quasi ALLES abgestellt eben auch meinen TV :-( Hatte mich nur geweigert zu zahlen weil die meiner Meinungnach bissi Mist gebaut haben und ich eben nicht eingesehen hab was zu bezahlen!!! Und jetz hab ich den Salat :cry:
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Nibelungen
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von Nibelungen »

Wenn Du die Grundversorgung (die gibst glaub ich schon mit hm, 5 Sendern oder so) hast - dann muß KDG die Dir auch lassen! Weil der Vertrag mit Deinem Vermieter besteht und nicht mit Dir! Der Vermieter zahlt ja!

Die "Extras" können sie Dir abdrehen wenn Du nicht bezahlst - wenn die Sache geklärt ist (oder ein Vergleich erzielt wurde) muß man halt gucken wie das gelöst wird ("Geld zurück" oder sonstwas).

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Dann würde ich mit den ganzen Unterlagen da hingehen, denn wie gesagt - die Grundversorgung steht Dir zu (weil über NK bezahlt).

Ansonsten kann Dir die Verbraucherzentrale/Beratung in der Nähe evtl. noch einen Tip geben.
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_mrice_
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von _mrice_ »

Na da ist doch die Lösung ganz einfach. Brav die offenen Rechnungen zahlen, dann wirst du auch wieder zugeschaltet :D
Helpme
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von Helpme »

Nibelungen hat geschrieben:Wenn Du die Grundversorgung (die gibst glaub ich schon mit hm, 5 Sendern oder so) hast - dann muß KDG die Dir auch lassen! Weil der Vertrag mit Deinem Vermieter besteht und nicht mit Dir! Der Vermieter zahlt ja!

Die "Extras" können sie Dir abdrehen wenn Du nicht bezahlst - wenn die Sache geklärt ist (oder ein Vergleich erzielt wurde) muß man halt gucken wie das gelöst wird ("Geld zurück" oder sonstwas).

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Dann würde ich mit den ganzen Unterlagen da hingehen, denn wie gesagt - die Grundversorgung steht Dir zu (weil über NK bezahlt).

Ansonsten kann Dir die Verbraucherzentrale/Beratung in der Nähe evtl. noch einen Tip geben.
Mir scheint du bist echt fit auf dem Gebiet. Arbeitest du zufällig für KD ??? :wink: So und dann kannste mir ja sicher auch sagen wie das ist wenn ich nach der Mindestvertragslaufzeit bei denen kündige, wie komm ich dann wieder zu meinen "alten" Kabelprogrammen? Oder geht das dann automatisch????
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VBE-Berlin
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von VBE-Berlin »

Was willst Du denn für ein Programm?

Die 5 Sender oder die Vollversorgung analog mit 30 Sendern, oder den digitalen Kabelanschluss?

MB-Berlin
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Nibelungen
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von Nibelungen »

Ne, ich arbeite nicht für KDG - bin "nur" Kunde.

Aber ich hab genug BWL theoretisch & praktisch gehabt (ne, nicht studiert) um zu wissen, dass KDG nicht die Leistung für einen Vertrag kappen kann den der Vermieter mit KDG hat (und nicht Du). An Deine Verträge können sie ran wenn was ist - aber eben nicht an "alles mögliche".

Du kannst Dir per Anwalt & co. die Grundversorgung zurückholen - der Rest bedarf ausführlicherer Klärung.

Hast Du einen "Triple-Play"-Vertrag wo Internet/Phone UND die Fernsehextras zusammen drin sind? Hast Du Einzelverträge? Wenn es Einzelverträge sind: Dann hättest Du das Geld für TV nicht zurückhalten dürfen - denn das ist nicht "strittig". Nur Internet/Phone ist strittig.

Wie sah es damals bei der Beratung aus? (Sprich: Warum ist der alte Vertrag zu spät gekündigt worden - Deine Schuld oder falsch beraten worden?). Das wird aber kaum mit 1 Brief zu klären sein...

Poste doch mal Details zum Ablauf damals - denn wenn Du selbst das ganze zu spät angestoßen hast hat KDG nix weiter falsch gemacht und Du hättest zahlen müssen. Dann kriegst Du den Ärger per Zahlung der offenen Beträge (alles natürlich) los - und ein Anwalt sagt Dir auch nix anderes wie wir (wobei wir keine Rechtsberatung machen dürfen, wir haben nur Vorschläge und Ideen).
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Helpme
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von Helpme »

[quote="MB-Berlin"]Was willst Du denn für ein Programm?

Die 5 Sender oder die Vollversorgung analog mit 30 Sendern, oder den digitalen Kabelanschluss?

MB-Berlin[/quote

Ich möchte wenn ich bei Kabel Deutschland gekündigt habe meine Vollversorgung wieder mit ca. 30 Programmen!!!Also sprich analog!Wie vor der ganzen Umstellung auf Internet/Phone usw.
Helpme
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von Helpme »

MB-Berlin hat geschrieben:Was willst Du denn für ein Programm?

Die 5 Sender oder die Vollversorgung analog mit 30 Sendern, oder den digitalen Kabelanschluss?

MB-Berlin[/quote

Ich möchte wenn ich bei Kabel Deutschland gekündigt habe meine Vollversorgung wieder mit ca. 30 Programmen!!!Also sprich analog!Wie vor der ganzen Umstellung auf Internet/Phone usw.
Nibelungen hat geschrieben:Ne, ich arbeite nicht für KDG - bin "nur" Kunde.

Aber ich hab genug BWL theoretisch & praktisch gehabt (ne, nicht studiert) um zu wissen, dass KDG nicht die Leistung für einen Vertrag kappen kann den der Vermieter mit KDG hat (und nicht Du). An Deine Verträge können sie ran wenn was ist - aber eben nicht an "alles mögliche".

Du kannst Dir per Anwalt & co. die Grundversorgung zurückholen - der Rest bedarf ausführlicherer Klärung.

Hast Du einen "Triple-Play"-Vertrag wo Internet/Phone UND die Fernsehextras zusammen drin sind? Hast Du Einzelverträge? Wenn es Einzelverträge sind: Dann hättest Du das Geld für TV nicht zurückhalten dürfen - denn das ist nicht "strittig". Nur Internet/Phone ist strittig.

Wie sah es damals bei der Beratung aus? (Sprich: Warum ist der alte Vertrag zu spät gekündigt worden - Deine Schuld oder falsch beraten worden?). Das wird aber kaum mit 1 Brief zu klären sein...

Poste doch mal Details zum Ablauf damals - denn wenn Du selbst das ganze zu spät angestoßen hast hat KDG nix weiter falsch gemacht und Du hättest zahlen müssen. Dann kriegst Du den Ärger per Zahlung der offenen Beträge (alles natürlich) los - und ein Anwalt sagt Dir auch nix anderes wie wir (wobei wir keine Rechtsberatung machen dürfen, wir haben nur Vorschläge und Ideen).
oh man da denkt man man kann bissi sparen und hat nur ärger...habe den vertrag damals online abgeschlossen.und die werben ja damit dass man nicht selbst bei der Telekom kündigen soll, sonder das kd das übernimmt. und ja genau meiner meinung haben sie das zu spät gemacht, denn mein Telekom Vertrag hat sich somit um 1 Jahr verlängert, sprich ich muss " Doppelt"-zahlen. KD sieht das aber natürlich komplett anders. ist ja klar...und ich hab leider keinen rechtschutz. ich denke ich werde zahlen, und dann kündigen,und hoffe dann dass ich wieder meine alten 30 Kabelprogramme krieg.Sonst dreh ich am Rädchen.... :wand:
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Nibelungen
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Re: Nach Vertrags-Kündigung

Beitrag von Nibelungen »

Auch wenn Du kündigst:
Du bekommst das, was der Vermieter zahlt. Du benutzt das Wort Grundversorgung - das sind 5 Sender! Wenn Du 30 Sender willst - brauchst Du einen extra Vertrag. Den kannst Du nach Ablauf der Kündigung natürlich wieder abschließen.

Wenn es doch keine Grundversorgung ist - und nur der Vermieter das halt so nennt - dann gilt wieder: Nur der Vermieter hat die Papiere für seinen Vertrag. Man muß hier jedes Wort beachten, Grundversorgung ist für KDG vll was anderes als für Deinen Vermieter *gg*.
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