Wenn man nichts bestellt hat muss man auch nichts widerrufen, maximal widerspricht man.Scraby hat geschrieben: Die Telefonate werden zu Schulungszwecken verwendet. Eine Abschrift oder eine Prüfung ist nicht möglich. Die Beweispflicht basiert hier auf Zustellung der Auftragsbestätigung und AGB. Wenn ich nichts bestellt hab müsste ich dann reagieren und widerrufen. Ist die AB nicht zustellbar fliegen die Verträge wieder raus.
Gruß Gastanmeldung