Anwalt einschalten oder nicht?

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Gastanmeldung
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Re: Anwalt einschalten oder nicht?

Beitrag von Gastanmeldung »

Scraby hat geschrieben: Die Telefonate werden zu Schulungszwecken verwendet. Eine Abschrift oder eine Prüfung ist nicht möglich. Die Beweispflicht basiert hier auf Zustellung der Auftragsbestätigung und AGB. Wenn ich nichts bestellt hab müsste ich dann reagieren und widerrufen. Ist die AB nicht zustellbar fliegen die Verträge wieder raus.
Wenn man nichts bestellt hat muss man auch nichts widerrufen, maximal widerspricht man.

Gruß Gastanmeldung
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schnullimulli
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Re: Anwalt einschalten oder nicht?

Beitrag von schnullimulli »

Hallo Gine78,

mach das alles auf jeden Fall schriftlich. Per Mail an kundenservice@kabeldeutschland.de. Im Betreff würde ich Beschwerde schreiben. Dann kannst Du damit rechnen, dass es an die richtige Stelle geleitet wird.
Schildere Dein Anliegen und bitte um schriftliche Bestätigung das alles korrigiert wird.
Ich glaube einen Vertrag umschreiben ist nicht möglich. Du wirst auf jeden Fall einen neuen Vertrag bekommen.
LG
schnullimulli
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