AGB-Änderung für TV-Vertrag

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KabelSchlumpf
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von KabelSchlumpf »

Peter3455 hat geschrieben:Hallo zusammen,
kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen aufgrund der AGB änderung?
Habe zwar kein Problem mit den änderungen, aber ich möchte sowieso kündigen und so vielleicht vor der mindestvertragslaufzeit kündigen. Da ich die frist grade verpasst habe hätte ich den anschluss sonst um weitere 12 Monate am hals :wand:

bye
Du kannst widersprechen, denn die Kabel Deutschland will hier einseitig eine Vertragsveränderung durchführen. Da sie das nicht darf, mußt Du zustimmen. Tust du das nicht, gibt es 2 Möglichkeiten:

1) Die Kabel Deutschland führt den Vertrag mit den einst vereinbarten Konditionen weiter, dann ist eine Kündigung nicht möglich.

2) Die Kabel Deutschland sieht ihre Vertragsänderungen als so fundamental wichtig an, daß sie dir die sofortige Kündigung anbietet. Die kannst du dann annehmen oder auch auf der Vertragslaufzeit mit den bisherigen Konditionen bestehen.

Das gilt übrigens auch für Preiserhöhungen (außer Mehrwertsteuererhöhungen).
Ersatzlose Abschaltung von S04/S05 stellt eine Preiserhöhung in Euro pro analogen Kabelkanal dar. Ehemals z.B. 32 analoge Kanäle a zB 16.90 (52,8ct/Kanal), jetzt nur noch 30 analoge Kanäle (56,3 ct/Kanal).
Preissteigerung +6,6%

Kunden, die rein analog fernsehen zahlen somit mehr pro analogen Kanal. Statt Preissenkung kommt jetzt noch die Preiserhöhung auf 17,90€ für Neukunden.
Preissteigerung +13,1% (59,7ct/Kanal)

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Gastanmeldung
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von Gastanmeldung »

KabelSchlumpf hat geschrieben: Du kannst widersprechen, denn die Kabel Deutschland will hier einseitig eine Vertragsveränderung durchführen. Da sie das nicht darf, mußt Du zustimmen. Tust du das nicht, gibt es 2 Möglichkeiten:
Was denn nun widersprechen oder zustimmen? Im Normalfall muss man aktiv zustimmen, hier bei KDG aktiv widersprechen.

Gruß Gastanmeldung