Ordnungsgemäß gekündigt und trotzdem abgebucht?

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Fabian
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Re: Ordnungsgemäß gekündigt und trotzdem abgebucht?

Beitrag von Fabian »

Freiwillig sicher nicht, aber wofür bemüht man sonst einen Anwalt ?
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Scraby
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Re: Ordnungsgemäß gekündigt und trotzdem abgebucht?

Beitrag von Scraby »

ChrisCache hat geschrieben:Naja, nach etlichen Anrufen dann endlich die Bestätigung, daß sie einen Fehler gemacht haben und mir 189 € gutgeschrieben haben. Ich schickte meine Bankverbindungsdaten hin. Einen Tag später bekam ich eine Email, daß auf meinem Kundenkonto kein Guthaben zu finden sei.
Du bekommst dein Geld schon, da hat nur wieder mal jemand geschlafen. Hatte schon einmal in einem anderen Treat geschrieben, wie das mit der Guthabenerstellung läuft. Ist leider durch das neue Abbuchungssystem etwas umständlicher geworden.

KDG hat deinen Vertrag z. B. am 15.08.10 gekündigt und die Korrekturbuchung veranlasst. Und nun kommt der Haken die Gutschrift wird erst mit dem nächsten Rechnungslauf sichtbar. Wenn deine Rechnung nun immer am 12ten eines Monats erstellt wurde musst du dich quasi noch bis zum 12.09.10 gedulden.

Aus dem Grund hat der Bearbeiter der deine Bankdaten bekommen hat auch geschrieben das es kein Guthaben gibt. Weil das im Moment noch nicht sichtbar ist. Würde einfach nochmal ne E-Mail schreiben mit dem Hinweis das dir 189 Euro gutgeschrieben werden sollen.
ChrisCache
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Re: Ordnungsgemäß gekündigt und trotzdem abgebucht?

Beitrag von ChrisCache »

Wieso sollten sie den Anwalt nicht übernehmen? Ich werfe denen schliesslich BETRUG vor - dann gehts vor Gericht und Bingo - KD ist ärmer :grin:
ChrisCache
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Re: Ordnungsgemäß gekündigt und trotzdem abgebucht?

Beitrag von ChrisCache »

Scraby hat geschrieben:
ChrisCache hat geschrieben:Naja, nach etlichen Anrufen dann endlich die Bestätigung, daß sie einen Fehler gemacht haben und mir 189 € gutgeschrieben haben. Ich schickte meine Bankverbindungsdaten hin. Einen Tag später bekam ich eine Email, daß auf meinem Kundenkonto kein Guthaben zu finden sei.
Du bekommst dein Geld schon, da hat nur wieder mal jemand geschlafen. Hatte schon einmal in einem anderen Treat geschrieben, wie das mit der Guthabenerstellung läuft. Ist leider durch das neue Abbuchungssystem etwas umständlicher geworden.

KDG hat deinen Vertrag z. B. am 15.08.10 gekündigt und die Korrekturbuchung veranlasst. Und nun kommt der Haken die Gutschrift wird erst mit dem nächsten Rechnungslauf sichtbar. Wenn deine Rechnung nun immer am 12ten eines Monats erstellt wurde musst du dich quasi noch bis zum 12.09.10 gedulden.

Aus dem Grund hat der Bearbeiter der deine Bankdaten bekommen hat auch geschrieben das es kein Guthaben gibt. Weil das im Moment noch nicht sichtbar ist. Würde einfach nochmal ne E-Mail schreiben mit dem Hinweis das dir 189 Euro gutgeschrieben werden sollen.
Das Ganze ist ja im Februar passiert - und im März habe ich mich mit denen rumgeärgert. Dann habe ich mir gesagt - gib denen noch etwas Zeit und warte, bis alle Verträge ausgelaufen sind. Dann habe ich vor 2 Wochen nochmals nachgefragt und mir wurde gesagt, es sei in Bearbeitung. Vorgestern nochmals nachgefragt und den genau gleichen Wortlaut zurückbekommen. Die haben sich noch nicht mal die Mühe gemacht, ihren alten gequoteten Text rauszulöschen... Manchmal glaube ich, die Mails werden durch Bots beantwortet und nicht durch "Serviceteams" :motz:

Da ich in unserer Firma sowas wie ein IT-Berater bin, wird es KD sicherlich nicht freuen, daß ich jedem, der einen neuen Anbieter sucht, voll und ganz von KD abrate. Hoffentlich gehen die bald pleite - sind ja auf dem besten Weg dahin denn sie schreiben die letzten Jahre nur rote Zahlen.
Wer so mit seinen Kunden umgeht hat es nicht anders verdient.
Fabian
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Re: Ordnungsgemäß gekündigt und trotzdem abgebucht?

Beitrag von Fabian »

Scraby hat geschrieben: wie das mit der Guthabenerstellung läuft. Ist leider durch das neue Abbuchungssystem etwas umständlicher geworden.
Ja, wenn das Abbuchungssystem ungesetzlich ist, wird sich KDG daran gewöhnen, dass ab und zu eine oder einer abspringt oder gar Schadensersatz verlangt.

Die Devise: "Das machen wir immer so" oder "das haben wir in letzter Zeit noch nie gemacht", zieht wahrscheinlich vor Gericht nicht.