Es ging doch im speziellen um die Rabattierung. Der Kunde hatte einen 24-Monats-Vertrag in Verbindung mit einem vergünstigten Endgerät (Wlan-Router für 0 Euro) geschlossen und wollte eher aus dem Vertrag raus. Wenn man weiß, das kann nicht lang an einem Wohnort verweilt, dann nimmt man natürlich einen Vertrag mit einer kurzen Vertragslaufzeit. Ansonsten muss man den Vertag einhalten oder auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Bei einigen Unternehmen kann man Verträge auch an andere Personen übertragen, etwa Nachmieter, Eltern oder den Partner.MB-Berlin hat geschrieben:Selbstverständlich bin ich auch dafür, Verträge einzuhalten.Newty hat geschrieben:Die Begründung war für uns Rechtslaien nich so dolle, dennoch geht der Fingerzeig in die richtige Richtung, nämlich, dass Fristen und Laufzeiten im Telekommunikationsbereich die selbe Bedeutung haben, wie sonst überall auch.
Aber 2 Jahre im Voraus einen Arbeitswechsel, Scheidung, Hochzeit, ... zu planen, geht mir zu weit.
MB-berlin
Vertrag Kabel Deutschland
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