Vermieter und Genehmigung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Baphomet
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Registriert: 11.06.2010, 13:47

Re: Vermieter und Genehmigung

Beitrag von Baphomet »

Vielen Dank MB-Berlin, werde ich nachholen, aber das Geld bleibt dennoch erstmal auf meinem Konto.
Ansonsten übergebe ich die Sach meinem Rechtsanwalt.
Kunterbunter
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Registriert: 12.05.2009, 18:14
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Re: Vermieter und Genehmigung

Beitrag von Kunterbunter »

Genau, Advokaten wollen schließlich auch leben. :)
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
Newty
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Re: Vermieter und Genehmigung

Beitrag von Newty »

Baphomet hat geschrieben: Ach ja das TV Bild ist nach Rückbau immer noch schlecht.
Vielleicht ist das TV-Gerät einfach zu modern für analoge Zuspielung?
Baphomet hat geschrieben: Ansonsten übergebe ich die Sach meinem Rechtsanwalt.
Seit ich einen Anwalt habe - brauch ich ihn auch...
Mit Glasfaser in den Keller
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Scraby
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Re: Vermieter und Genehmigung

Beitrag von Scraby »

Baphomet hat geschrieben:Ansonsten übergebe ich die Sach meinem Rechtsanwalt.
Jeder will hier immer gleich seinen Anwalt einschalten. Auf was für einer Grundlage denn?

1) Hast du deine Bankverbindung entzogen? Ich denke nicht, sonst hätten sie nicht abgebucht.
2) Hat man dich auf die Berechnung hingewiesen? Ja in der Auftrags- und Kündigungsbestätigung.

Das du das Gerät zurückgesandt hast, steht auf einem anderen Blatt. Fehler können nun leider passieren und das dies bei der Kabel Deutschland auch (öfters) so ist, ist ja nun unlängst bekannt.

Deswegen sind Rechnungseinsprüche aber dennoch umgehend schriftlich zu erheben, damit der Kabel Deutschland die Möglichkeit gegeben wird, diese zu korrigieren. Hast du sogar durch die AGB akzeptiert und bestätigt und dort steht auch drin, dass du Pauschalen die durch Rückbuchen entstehen selbst zu tragen hast.

Schau was für ein Schreiben du in den nächsten Tagen bekommst. Wenn drin steht, dass die Lastschrift zurückgegeben wurde und die Kabel Deutschland noch einmal versucht den Betrag abzubuchen, dann entziehe deine Einzugsermächtigung.

Die Kosten der Anwaltsbeauftragung wird die Kabel Deutschland in diesem Fall zu 99% nicht übernehmen, denn sowas kann mal auch selbst klrären.
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Linuxfarmer-HH
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Re: Vermieter und Genehmigung

Beitrag von Linuxfarmer-HH »

Nur aus Schaden wird man klug

Um eine Abmahnung wegen eines Domainnamens für 1200.- loszuwerden bin ich mal zum Anwalt gerannt. Der hat mir dann für 1 Telefonat und 1 Brief 400.- berechnet. KEINE Rechtsschutzversicherung kommt für sowas auf........ :hirnbump:
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