Zumindest bei der Telebimm damals hat es geholfen, als Anschlussinhaber gleich alle WG-Mitglieder einzutragen - dann bleibt es nicht an einem alleine hängen. Vielleicht wäre das in deinem Fall auch eine Option.mad_much hat geschrieben:Im Worstcase bestellt ich halt einen seperaten Anschluss.
Einige allgemeine Fragen eines potentiellen Neukundens
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Re: Einige allgemeinen Fragen eines potentiellen Neukundens
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Re: Einige allgemeinen Fragen eines potentiellen Neukundens
Naja WG kann man es ja nicht nennen. Sind ja zwei seperate Wohnungen und Mietverträge... Sollte es technisch möglich sein werden wir uns da schon einig. Und von der Staatsanwaltschaft braucht er wegen meiner Internetnutzung auch keine Angst habenChrisH hat geschrieben:Zumindest bei der Telebimm damals hat es geholfen, als Anschlussinhaber gleich alle WG-Mitglieder einzutragen - dann bleibt es nicht an einem alleine hängen. Vielleicht wäre das in deinem Fall auch eine Option.mad_much hat geschrieben:Im Worstcase bestellt ich halt einen seperaten Anschluss.

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Re: Einige allgemeine Fragen eines potentiellen Neukundens
Dat geht schneller als Du kucken kannst *lach ...hättest gestern Akte 2011 gesehen denn wüstest das.Die Leute waren noch nicht mal zu Hause und bekamen Abmahnpost obwohl Sie zu der Zeit das Internet garnicht genutzt hatten ,usw,...noja jedem das seine 

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Re: Einige allgemeine Fragen eines potentiellen Neukundens
Dann bleibt nur noch zu hoffen, das KDG nicht mitliest. Ist ja auch irgendwie eine Unterart von Betrug.
Re: Einige allgemeinen Fragen eines potentiellen Neukundens
Bleibt aber fraglich, ob der genannte Auszug aus den AGB greift, wenn unentgeltlich und ohne sonstige Vorteile.Newty hat geschrieben: Vertraglich ist das Teilen des Anschlusses gegen Gebühr untersagt:4.1.12. die von Kabel Deutschland erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere
Internetzugangsleistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung
zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu
gewerblichen Zwecken zu nutzen,
Ich bin ja zB nicht verpflichtet, mein WLAN Netz abzusichern, oder? Demnach darf darauf jeder zugreifen. Oder habe ich hier einen Gedankenfehler?

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Re: Einige allgemeinen Fragen eines potentiellen Neukundens
Ja.Bielo hat geschrieben: Ich bin ja zB nicht verpflichtet, mein WLAN Netz abzusichern, oder? Demnach darf darauf jeder zugreifen. Oder habe ich hier einen Gedankenfehler?

Es gilt leider, das wenn dein WLAN nicht abgesichert ist, und jemand anderes nutzt dein WLAN für eine Straftat, dann bist du mit dran. Google man nach "offenes WLAN" u.ä..
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Eine FRITZ!Box an einer anderen FRITZ!Box anmelden um darüber zu telefonieren
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Re: Einige allgemeinen Fragen eines potentiellen Neukundens
Nun, wenn er in Kauf nimmt, dass er für evtl. Straftaten haftbar genacht werden kann und dafür auch gerade steht, ist er wohl nicht verpflichtet. Es ging ja bei diversen Klagen darum, dass die Beklgten eine Haftung abllehnten. Allerdings könnte ein offenes WLan wiederum als Beihilfe zur Begehung einer Straftat (oder so ähnlich) gelten.Donald hat geschrieben:Ja.Bielo hat geschrieben: Ich bin ja zB nicht verpflichtet, mein WLAN Netz abzusichern, oder? Demnach darf darauf jeder zugreifen. Oder habe ich hier einen Gedankenfehler?![]()
Es gilt leider, das wenn dein WLAN nicht abgesichert ist, und jemand anderes nutzt dein WLAN für eine Straftat, dann bist du mit dran. Google man nach "offenes WLAN" u.ä..
Dennoch finde ich als KD-Kunde die geplante Vorgehensweise als "asozial". Man kann sicher darüber streiten, ob die Tarife günstig sind oder nicht. Aber, wenn man eine Leistung nutzen möchte, soll man auch dafür bezahlen und das ganze nicht auf dem Rücken der anderen Kunden austragen.
Gruß
Andreas
Re: Einige allgemeine Fragen eines potentiellen Neukundens
Aber selbst bei unentgeltlicher und ohne Vorteile versehene Nutzung durch Weitergabe des WLAN Schlüssels, dürften die zitierten AGB nicht greifen.
Zur Klarstellung: Mein vater und ich wohnen 10 m auseinander und wir haben jeder unseren eigenen Anschluss bei KDG. Ich will hier nur die vertragliche Seite ausleuchten.
Zur Klarstellung: Mein vater und ich wohnen 10 m auseinander und wir haben jeder unseren eigenen Anschluss bei KDG. Ich will hier nur die vertragliche Seite ausleuchten.
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Re: Einige allgemeine Fragen eines potentiellen Neukundens
Wir können hier über die Feinheiten diskutieren, in wieweit ein Anschluss Inhaber sein WLAN schützen muss.
http://www.internetrecht-rostock.de/lg- ... 407_06.htm
Wer sich das Urteil hier durchliest, sieht, das ein offenes WLAN rechtlich gesehen eine Katastrophe ist. Darum ist es ein Muss dies abzusichern.
Eine, für Normalsterbliche, lesbare Einschätzung findet sich hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/haf ... s-wlan.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/lg- ... 407_06.htm
Wer sich das Urteil hier durchliest, sieht, das ein offenes WLAN rechtlich gesehen eine Katastrophe ist. Darum ist es ein Muss dies abzusichern.
Eine, für Normalsterbliche, lesbare Einschätzung findet sich hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/haf ... s-wlan.htm
Es sollte ja wohl kein Problem sein das eben einzurichten.Nach dieser Entscheidung muss der Betreiber eines WLAN´s hinreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
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Re: Einige allgemeine Fragen eines potentiellen Neukundens
Wo kein Kläger, da kein Richter. Machbar ist alles, nur will ich es auch, mit den möglichen Folgen. Diese Frage sollte sich der TE selbst stellen. Es wird nur einen Vertragspartner bei KD geben und wehe die Freundschaft geht in die Brüche, z. B. in Bezug auf Erstattung der anteiligen Kosten, oder der Zugang wird mit ominösen Tauschbörsen missbraucht. Schon stehen die Abmahnhaie beim Anschlußinhaber auf der Matte. Wenn er das Risiko eingehen will, so soll er es.