Sonderkündigung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Tracy_Lee
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Tracy_Lee »

Habe gerade das Gefühl mir wollen hier alle einen KAbeldeutschland Vertrag aufdrücken, ein Vertrag würde für mich mit KD niemals mehr zustande kommen weil ich aber auch Jahrelang Kunde von Telekom bin !!! Von mir kann keiner erwarten das ich hier kündige und Kabel Deutschland nehme...sorry wenn das mich so rasant macht aber ich bin voll sauer wir warten auf ein neues Herz und dann muß man sich mit so einem sch.... rumärgern das kans nicht sein!
guenter24
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von guenter24 »

Tracy_Lee hat geschrieben:Muss hier glaub mal loswerden. mein Freund ist schon Anfang des Jahres bei mich gezogen zum März vorab hatte ich den Vertrag gekündigt mein Freund war nicht mehr in der LAge alleine zu wohnen weil er eine Herzleistung von nur noch 17% hat KAbel deutschland meldete sich na dem kündigungsschreiben nicht so dachte ich alles ist in Ordnungnach drei Monaten gingen die schreiben los Mahnungen bis hin zum Inkasso obwohl ich bereits am telefon versichert bekommen habe das es kein Problem wäre, jetzt sind einige Monate vergangen und ja Kabeldeutschland weis von nichts gestern haben sie mir nachdem ich den Fall an
das Beschwerdemanagment schickte mit den Worten geantwortet, trotz Ummeldebescheinigung und vorliegender Patientenverfügung muß der Vertrag eingehalten werden wir geben hierzu auch keine Auskunft mehr wenden sie sich ans Inkasso Unternehmen, obwohl mein Freund in der alten wohnung zufrieden war hätte er den Vertrag auch gern weiterhin gehabt aber ich habe ja auch einen soll man sich ausnehmen lassen bin echt kurz davor mit diesem Fall an die Öffentlickeit zu gehen.. Es kann nicht sein und eine Zeitung von höchstens 5 Euro ist auch was anders oder?
Bisher hattest Du noch nicht geschrieben, daß die Sache schon bei einem Inkasso-Unternehmen ist.
Damit ist eigentlich schon alles erschöpft und die KDG-Mitarbeiter haben wohl keine Möglichkeit mehr, ein zugreifen.
Deine/eure perrsönlichen Probleme sind zwar bedauerlich, dürften aber m.E. keinen Einfluß auf die Rechtslage haben.
Wen Du meinst, daß etwas nicht rechtmäßg ist, solltest Du vllt. doch besser mal den Rat eines Rechtsanwaltes einholen.
Rechtshilfe kann und darf in keinem Forum geben. :streber:
Gastanmeldung
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Gastanmeldung »

guenter24 hat geschrieben:Es geht zwar um einen DSL-Anschluß, aber von den Leistungen und der Nutzung her sind DSL und Kabel-Internet wohl vergleichbar.
http://www.dslweb.de/dsl-news-aktuell/d ... 11301.html
Sehe ich nicht so, da es bei Kabel keine kürzeren Vertragslaufzeiten gibt.

Ich würde auch probieren schriftlich eine vorzeitige Auflösung zu erreichen, den Antworten an der Hotline kann man leider keine 3 cent vertrauen, hinterher weis wieder keiner was gesagt worden ist.

EDIT: Wenn es schon beim Inkasso liegt klappt das nicht. Hier würde ich entweder anwaltlichen Rat holen oder zahlen.

Gruß Gastanmeldung
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VBE-Berlin
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von VBE-Berlin »

1. Es gibt immer noch Verträge mit 12 monatiger Laufzeit! Dann aber ohne Neukundenrabatte.

2. die Verlängerung ist immer um 12 Monate, so dass die 24 Monate MVLZ auch nur im ersten Jahr zum Tragen kommen würden, wenn überhaupt.

3. Es gibt auch Anbieter ohne Laufzeit, die hätte man auch wählen können.

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Nibelungen
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Nibelungen »

Schon klar dass Du andere Sorgen hast. Das respektiere ich auch. Aber:

Kulanz kann man erwarten, wenn das Unternehmen nochwas "davon hat". Wenn Du auch bei KDG wärst - dann hätten sie z.B. was davon - weil sie Euch als Kunden behalten würden. Du bist aber bei der Konkurrenz - also haben sie nix davon.
Wenn Du kein KDG im Haus hättest (egal ob bei Dir in der Wohnung - im Keller langt schon) dann hat KDG entschieden, dass man auch aus dem Vertrag rauskommt obwohl sie das gar nicht müßten.

Du erfüllst die Voraussetzungen für Kulanz aber nicht. Also kriegst Du sie nicht. Was die Hotline erzählt ist oft nicht richtig - das hören wir hier im Forum ganz ganz oft. Sowas muß man schriftlich abwickeln.

Die Firmen kalkulieren ihre Preise sehr niedrig im Monat - da klappt das mit dem Gewinn nur, wenn der Kunde eine bestimmte Zeit dableibt. Das ist die Mindestvertragslaufzeit. Wenn nun "jeder" wegen "irgendwas" vorher raus will aus dem Vertrag - geht die Firma pleite. Das ist jetzt mal ne ganz stark vereinfachte Darstellung wirtschaftlicher Zusammenhänge.

So, als Kunde muß man in der heutigen Zeit genau überlegen, was man abschließt: Kann ich die MLVZ voraussichtlich erfüllen (man zieht ja normal nicht Knall auf Fall um, man muß halt gucken ob man jedem Monat xxx Euro zahlen kann) - dann kann ich ein Angebot nehmen mit MLVZ. Da kann ich dann Vergünstigungen einstreichen.
Ist schon absehbar dass das mit der MLVZ nix wird (bevorstehender Umzug - wobei man ja den Vertrag auch mitnehmen kann; bevorstehende finanzielle Engpässe... gibt viele Möglichkeiten) - dann muß ich halt vorausschauend mir nen Vertrag holen OHNE MLVZ. Nur ist der in der Regel teurer.

So,die meisten Leute wollen aber billig um jeden Preis (oder denken nicht nach) und wenn es dann Schwierigkeiten gibt (die vermeidbar gewesen wären) - dann jammern sie rum wie böse doch das Unternehmen ist. "Das gehört sich doch" usw kommt dann immer. In Wahrheit müßte es heißen "ich will dass die machen was ICH will - basta".

So, es gibt immer mal Einzelfälle wo alles gut ausgesehen hat und dann ändert sich die persönliche Lage. Das ist normal und das ist wie in Deinem Fall auch schlimm (die Geschichte hört sich ja schon schlimm an). Verständnis haben wir auch alle - nur wir sagen nicht was Du hören willst. Und deshalb wirst Du gerade stinkig. Und sorry, aber das kanns auch nicht sein.

a) Zahle den geforderten Betrag und gut ist
b) nimm Dir nen Anwalt und halse Dir noch mehr Ärger auf (hast Du nicht geschrieben Du hättest keine Zeit für so nen Kram?)
c) lass Dir ne KDG - Dose legen und nutze das was Du eh bezahlen mußt. Ist immerhin Dein Haus (viele würden gerne KDG beim Umzug mitnehmen und können nicht - weil sie halt Mieter sind).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
guenter24
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von guenter24 »

Noch eine Anmerkung zum Inkasso.
Wenn der Vorgang erst mal beim Inkasso-Unternehmen ist, können die Sachbearbeiter nichts mehr tun.
Es gibt auch Firmen, die ihre Forderungen gegen "faule Kunden" an Inkasso-Unternehmen verkaufen.
Das Inkassounternehmen versucht dann die Forderung für sich selbst einzutreiben.
Ob KDG das auch so macht, oder evtl. fallweise, ist mir nicht bekannt.
Aus diesem Grunde ist wohl auch keine Kulanzregelung mehr möglich.
Clarequilty
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Clarequilty »

Schon witzig, dass man weiterzahlen muss bei einem Umzug in nicht versorgtes Gebiet (zumindest laut dem BGH-Urteil) aber die KDG jederzeit raus kann:

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=5&t=19475
Zuletzt geändert von Clarequilty am 20.11.2011, 15:47, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Bubblegum »

@ Clarequilty
Bitte nicht alles in einem Topf werfen, hier liegen andere Sachverhalte vor.
Clarequilty
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Clarequilty »

Ich weiß, dass der Sachverhalt beim Threadersteller anders gelagert ist. Deswegen ist mein Kommentar auch eher OT. Ich kanns halt nicht verstehen, dass KDG aus dem Vertrag raus darf, wenn sie "aus der Kopfstelle ausziehen", der Verbraucher aber nicht, wenn er aus seiner Wohnung auszieht.
Newty
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Newty »

Clarequilty hat geschrieben:Ich weiß, dass der Sachverhalt beim Threadersteller anders gelagert ist. Deswegen ist mein Kommentar auch eher OT. Ich kanns halt nicht verstehen, dass KDG aus dem Vertrag raus darf, wenn sie "aus der Kopfstelle ausziehen", der Verbraucher aber nicht, wenn er aus seiner Wohnung auszieht.
Du drehst hier wirklich ein wenig viel. Außerdem ist mir keine Kopfstelle bekannt, die ausgebaut ist und aufgegeben wurde oder wird.
Mit dem Rückbau kann KDG seine Leistung nicht mehr erbringen. Genauso kann KDG seine Leistung nicht mehr erbringen, wenn ich nach BaWü ziehe. In beiden Fällen entzieht man die Vertragsgrundlage der Erschließung bis in den Keller.
Mit Glasfaser in den Keller
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