Na ja, bei mir war es so, dass ich vergessen habe den Receiver zurückzuschicken, mir wurden dann 250 Euro in Rechnung gestellt und nach Anruf war es einfach möglich auch nach den 4 Wochen, den Receiver zurückzuschicken. Die 250 Euro wurden mir dann gutgeschrieben und gut ist, fragt sich nur, in welchem Zeitraum das möglich ist. Was ich nur sagen wollte, KDG hat schon Interesse daran, dass man den Receiver zurückschickt, warum auch immer...Newty hat geschrieben:Es wird nicht dazu kommen. KDG hat zwar Handhabe, den Schadenersatz gegen den wiedergefundenen Receiver zu tauschen, aber kein Interesse, da der Wiederbeschaffungswert unter 150€ liegt (siehe ebay). Daher hat man absolut kein Interesse, da man im Zweifel eines Prozesses verlieren und damit auch gleichzeitig erwiesen wäre, dass kein Schaden in Höhe von 250€ entstanden ist.guenter24 hat geschrieben: KDG wäre nun am Zug und müsste mitteilen, ob das Gerät zurück geschickt werden soll und dann die Schadensersatzzahlung
zurück erstattet wird (evtl. mit Abzügen) oder ob der Kunde das Gerät behalten kann.
Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?
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Aufnahmen auf externe Datenträger kopieren
Mit dem Sagemcom RCI88 und Samsung SMT-C7200 (sowie fast allen von Vodafone Kabel Deutschland zertifizierten Receivern) können keine Aufnahmen auf externe Datenträger verlustfrei kopiert/gesichert werden. Der Receiver eignet sich daher nicht für Archivierungen von Aufnahmen.
Wer Aufnahmen langfristig behalten (d.h. auch auf anderen Datenträgern sichern) möchte, sollte zu einem anderen (ggf. nicht zertifizierten) Receiver greifen.
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?
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Re: Receiver nach Vertragslaufzeit zurück geben ?
Danke für die Info!slang hat geschrieben:Na ja, bei mir war es so, dass ich vergessen habe den Receiver zurückzuschicken, mir wurden dann 250 Euro in Rechnung gestellt und nach Anruf war es einfach möglich auch nach den 4 Wochen, den Receiver zurückzuschicken. Die 250 Euro wurden mir dann gutgeschrieben und gut ist, fragt sich nur, in welchem Zeitraum das möglich ist. Was ich nur sagen wollte, KDG hat schon Interesse daran, dass man den Receiver zurückschickt, warum auch immer...Newty hat geschrieben:Es wird nicht dazu kommen. KDG hat zwar Handhabe, den Schadenersatz gegen den wiedergefundenen Receiver zu tauschen, aber kein Interesse, da der Wiederbeschaffungswert unter 150€ liegt (siehe ebay). Daher hat man absolut kein Interesse, da man im Zweifel eines Prozesses verlieren und damit auch gleichzeitig erwiesen wäre, dass kein Schaden in Höhe von 250€ entstanden ist.guenter24 hat geschrieben: KDG wäre nun am Zug und müsste mitteilen, ob das Gerät zurück geschickt werden soll und dann die Schadensersatzzahlung
zurück erstattet wird (evtl. mit Abzügen) oder ob der Kunde das Gerät behalten kann.