Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
ja eben das meine ich.
na dann würde ich wenn ichs könnte den jenigen gerne bei kd verpetzen damit er sieht was er davon hat....
ne wollts nur wissen wollte mich nur vergewissern.
na dann würde ich wenn ichs könnte den jenigen gerne bei kd verpetzen damit er sieht was er davon hat....
ne wollts nur wissen wollte mich nur vergewissern.
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- Kabelexperte
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
Warum verpetzen?Jacobsen hat geschrieben: na dann würde ich wenn ichs könnte den jenigen gerne bei kd verpetzen
Das Teil ist ein Mietteil. Derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat und das Teil gemietet und danach verkauft hat, wird sich wundern, wenn der Kabelanbieter das Teil wieder zurückverlangt bzw. eine saftige Rechnung stellt!!
Anbindung: KD 32/2
Router: AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270v2, FW 54.05.22
VoIP: sipgate, easybell, KD, intervoip
Telefone: AVM MT-F, mehrere Siemens-Dects
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VoIP: sipgate, easybell, KD, intervoip
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
Und die Mietsache muss nach Ende der Vertragslaufzeit zurückgegeben werden und geht nicht in Kundenbesitz über, wie der ebay-Verkäufer behauptet.
Also Finger wech
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
Das Problem ist das KDG soweit ich weiß die AGB für den "Verlust" der Fritte noch nicht angepasst hat und daher nur den "Modemverlust" in Rechnung stellt der wenn ich mich recht entsinne pauschal mit 50€ berechnet wird. Bedenkt man das auf eBay die Dinger für Jenseits der 100€ gehandelt werden....
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
Moin Moin.
Angeschmiert ist doch aber der uninformierte "Neu KDG" nutzer/ käufer der FB.
Oder sehe ich das Falsch?
Angeschmiert ist doch aber der uninformierte "Neu KDG" nutzer/ käufer der FB.
Oder sehe ich das Falsch?
Zuletzt geändert von Starfleet am 18.01.2012, 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
Die AGB braucht man dafür nicht anpassen. Es genügt, wenn in der Preisliste steht:koaschten hat geschrieben:Das Problem ist das KDG soweit ich weiß die AGB für den "Verlust" der Fritte noch nicht angepasst hat
Pauschale für Ersatzgerät (bei durch Kunden verursachtem Verlust/Defekt), einmalig:
Kabelmodem / WLAN Kabelmodem 60 €
HomeBox Fritz!Box 7270 oder 6360 160 €
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
Und durch die Bezahlung des entsprechenden Betrages für den "Verlust" hat der "Verlierer" juristisch immer noch kein Eigentum an der Box.Kunterbunter hat geschrieben:Die AGB braucht man dafür nicht anpassen. Es genügt, wenn in der Preisliste steht:koaschten hat geschrieben:Das Problem ist das KDG soweit ich weiß die AGB für den "Verlust" der Fritte noch nicht angepasst hat
Pauschale für Ersatzgerät (bei durch Kunden verursachtem Verlust/Defekt), einmalig:
Kabelmodem / WLAN Kabelmodem 60 €
HomeBox Fritz!Box 7270 oder 6360 160 €
Wobei ich nicht weiß, wie sich KDG verhält, wenn die "in Verlust geratene Box" im KDG-Netz wieder auftaucht!?
Ich meine damit nicht, daß sie nicht angemeldet werden kann, sondern ob KDG dann nicht als rechtmäßiger Eigentümer Besitzansprüche geltend macht!
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
Läuft wie beim HD-DVR ab. Wenn die Pauschale für die HB berechnet wurde, ist sie für Kabel Deutschland weg. Besitzansprüche werden daher nicht geltend gemacht. Ich denke, da würden zum Schluss höhere Kosten anfallen, als sich bei AVM eine neue zu bestellen.guenter24 hat geschrieben:Und durch die Bezahlung des entsprechenden Betrages für den "Verlust" hat der "Verlierer" juristisch immer noch kein Eigentum an der Box. Wobei ich nicht weiß, wie sich KDG verhält, wenn die "in Verlust geratene Box" im KDG-Netz wieder auftaucht!?
Ich meine damit nicht, daß sie nicht angemeldet werden kann, sondern ob KDG dann nicht als rechtmäßiger Eigentümer Besitzansprüche geltend macht!
Umzug in nicht versorgtes Gebiet oder außerordentliche Kündigung seitens KDG aufgrund nicht geleisteter Zahlung usw. gibt genug Gründe, warum der Vertrag schon beendet sein könnte.Jacobsen hat geschrieben:obwohl vertragslaufzeitende? diese biox gibts doch erst seit 2011? da kann die laufzeit doch noch garnicht zu ende sein.....
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
Was nichts an den Besitzverhätnissen ändert... Die Box muss bei korrektem Verhalten immer zu KDG zurück.Scraby hat geschrieben:Umzug in nicht versorgtes Gebiet oder außerordentliche Kündigung seitens KDG aufgrund nicht geleisteter Zahlung usw. gibt genug Gründe, warum der Vertrag schon beendet sein könnte.Jacobsen hat geschrieben:obwohl vertragslaufzeitende? diese biox gibts doch erst seit 2011? da kann die laufzeit doch noch garnicht zu ende sein.....
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Re: Fritzbox von Kabel Deutschland doch kaufbar?
Aus dieser Sichtweise ist aber dann nicht zu verstehen, warum so eine Box dann nicht im Netz von KDG neu registriert und zugelassen wird.Scraby hat geschrieben:Läuft wie beim HD-DVR ab. Wenn die Pauschale für die HB berechnet wurde, ist sie für Kabel Deutschland weg. Besitzansprüche werden daher nicht geltend gemacht. Ich denke, da würden zum Schluss höhere Kosten anfallen, als sich bei AVM eine neue zu bestellen.guenter24 hat geschrieben:Und durch die Bezahlung des entsprechenden Betrages für den "Verlust" hat der "Verlierer" juristisch immer noch kein Eigentum an der Box. Wobei ich nicht weiß, wie sich KDG verhält, wenn die "in Verlust geratene Box" im KDG-Netz wieder auftaucht!?
Ich meine damit nicht, daß sie nicht angemeldet werden kann, sondern ob KDG dann nicht als rechtmäßiger Eigentümer Besitzansprüche geltend macht!