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ttmicro hat geschrieben:Dieser Zirkus, den du jetzt hast, ist mit ein Grund (ausser Bequemlichkeit), warum ich wiederkehrende Zahlungen automatisiere, entweder als Dauerauftrag oder als Einzugsermächtigung, wobei die Einzugsermächtigung noch den geschmeidigen Vorteil hat, dass du das Geld innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen kannst - wenn die Abbuchung falsch war.
Falsch.
Was bitteschön ist daran falsch.
Gastanmeldung hat geschrieben:
ttmicro hat geschrieben:Und dass es bei dem Aufkommen im Zahlungsverkehr fast unmöglich ist (geht nur mit einem Riesenaufwand), fehlgeleitete Zahlungen richtig zuzuordnen, müsste eigentlich jedem klar sein.
Häh? Kabel macht sicherlich eine Kontenabstimmung und diese sollte auf Einzelbasis der Überweisungen erfolgen. Und hier sind wir wieder beim Thema, Überweisung nicht zuordenbar, Retoure veranlassen...
Es gehen täglich sicherlich mehr als nur ein paar hundert Zahlungen bei KDG ein. Und diese Zahlungen werden anhand der angegebenen Daten automatisch verbucht. Und wenn eine Zahlung zwar mit Kunden- und Vertragsnummer, aber ohne Rechnungsnummer eingeht, wird sie zwar auf dem richtigen Konto verbucht, letzendlich bleibt aber die zugehörige Rechnung im System offen, obwohl das Konto eigentlich ausgeglichen ist. Und genau das ist dem TE offensichtlich passiert. Hast du eigentlich eine Ahnung, wie groß der Aufwand ist, eine regelmäßige Kontenabstimmung durchzuführen. Offensichtlich nicht und genau so offensichtlich hast du von Buchhaltung keine Ahnung. Das einzige was dem TE hilft, ist eine gezielte Abstimmung seiner Konten und Verträge, dass aber kann nur die Debitorenbuchhaltung und kein Hotliner, Teamleiter oder Kundenberater. Und wenn die Zahlung z. B. wegen fehlerhafter Angaben auf einem anderen Konto gelandet ist, dann hat der TE ein Problem.
Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert
Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum
ttmicro hat geschrieben:Dieser Zirkus, den du jetzt hast, ist mit ein Grund (ausser Bequemlichkeit), warum ich wiederkehrende Zahlungen automatisiere, entweder als Dauerauftrag oder als Einzugsermächtigung, wobei die Einzugsermächtigung noch den geschmeidigen Vorteil hat, dass du das Geld innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen kannst - wenn die Abbuchung falsch war.
Falsch.
Was bitteschön ist daran falsch.
Lies dir einfach mal die Lastschriftregeln durch, dann fällt es dir (vielleicht) auf. Nur soviel, das 6-Wochen-Märchen hat noch nie gestimmt.
Gastanmeldung hat geschrieben:
ttmicro hat geschrieben:Und dass es bei dem Aufkommen im Zahlungsverkehr fast unmöglich ist (geht nur mit einem Riesenaufwand), fehlgeleitete Zahlungen richtig zuzuordnen, müsste eigentlich jedem klar sein.
Häh? Kabel macht sicherlich eine Kontenabstimmung und diese sollte auf Einzelbasis der Überweisungen erfolgen. Und hier sind wir wieder beim Thema, Überweisung nicht zuordenbar, Retoure veranlassen...
Es gehen täglich sicherlich mehr als nur ein paar hundert Zahlungen bei KDG ein. Und diese Zahlungen werden anhand der angegebenen Daten automatisch verbucht. Und wenn eine Zahlung zwar mit Kunden- und Vertragsnummer, aber ohne Rechnungsnummer eingeht, wird sie zwar auf dem richtigen Konto verbucht, letzendlich bleibt aber die zugehörige Rechnung im System offen, obwohl das Konto eigentlich ausgeglichen ist. Und genau das ist dem TE offensichtlich passiert. Hast du eigentlich eine Ahnung, wie groß der Aufwand ist, eine regelmäßige Kontenabstimmung durchzuführen. Offensichtlich nicht und genau so offensichtlich hast du von Buchhaltung keine Ahnung. Das einzige was dem TE hilft, ist eine gezielte Abstimmung seiner Konten und Verträge, dass aber kann nur die Debitorenbuchhaltung und kein Hotliner, Teamleiter oder Kundenberater. Und wenn die Zahlung z. B. wegen fehlerhafter Angaben auf einem anderen Konto gelandet ist, dann hat der TE ein Problem.
Klar habe ich davon eine Ahnung, du scheinbar nicht. Ich kann sogar mehrere tausend fehlgeleitete Umsätze täglich prüfen und notfalls zurückgehen lassen. Das ist kein Hexenwerk. Erzähl mal welche Ahnung du von Buchhaltung hast und von Saldenabstimmung, Kontenführung etc. Mit schwant nichts gutes.
Die sechs-Wochen-Frist gilt sehr wohl im nationalen Lastschriftverfahren, nur nicht ab Wertstellung der Belastung, sondern ab Zugang des Rechnungsabschlusses des kontoführenden Institutes. Wenn du also etwas widerlegen willst, dann mach es richtig und stell gemachte Äußerungen nicht pauschal als falsch hin. Im Übrigen ist hier noch zu unterscheiden zwischen Einzugsermächtigung und Lastschriftverfahren. Und bei der Einzugsermächtigung gilt sehrwohl die sechs-Wochen-Frist für den Widerspruch.
Ist ja schön für dich, wenn du mehrere tausend fehlgeleitete Umsatze täglich prüfen und zurückgehen lassen kannst. Das hat aber mit Buchführung im eigentlichen Sinn nicht viel zu tun - eigentlich gar nichts. Außerdem geht es hier nicht um fehlgeleitete Umsätze, sondern um anhand von vorhandenen Daten korrekt verbuchte Zahlungen. Und wenn die Daten nicht korrekt sind, ist die Zahlung auf einem falschen Konto gelandet, aber immer noch buchhalterisch korrekt verbucht. Und da fang mal bei einem Unternehmen wie KDG an zu suchen, ich kann nur sagen - viel Spaß. Da hilft nur, anhand der Überweisungsdaten nachzuvollziehen, wo die Zahlung gelandet ist. Aber das kann, wie vorher schon erwähnt, nur die Debitorenbuchhaltung leisten.
Was meine 'Ahnung' von Buchhaltung angeht, die hab ich schon vor über 40 Jahren von der Pike auf gelernt, u. A. mit der Journal- Buchführung, Handdurchschreibebuchführung und amerkanischem Journal. Einschließlich Kontokorrentbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Bilanzerstellung und Lohnbuchhaltung. Und selbstverständlich gehört dazu auch die Kontenabstimmung z. B. im Kontokorrentbereich, aber auch in der Lohnbuchhaltung und auch im Finanzbereich, wobei - Kontenabstimmung ist bei Bilanzerstellung unerlässlich.
Und was deine Ahnung von Buchhaltung angeht, da behaupte ich auf Grund deiner Äußerungen ganz eínfach mal, das es damit nicht weit her ist.
Zuletzt geändert von ttmicro am 24.07.2012, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert
Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum
Eigentlich ist es doch ganz einfach, zu prüfen, welcher Betrag fehlt und ggf. nicht zugeordnet wurde.
- schnapp dir deine Kontoauszüge und schreib dir alle Zahlungen an Kabel Deutschland ab.
Ruf nochmal an und lass dir fix alle Zahlungseingänge nennen, die Kabel Deutschland dieses Jahr von dir erhalten hat. Die streichst du dann einfach ab und was nicht abgestrichen wird, ist deinem Kundenkonto erstmal nicht zugewiesen worden. Grund ist uns nicht bekannt und wird hier auch nicht geklärt.
Die fehlenden Zahlungseingänge weist du Kabel Deutschland mit der Kopie des Überweisungsbelegs/Kontoauszugs nach und lässt den Eingang durch die Buchhaltung prüfen. Wenn man die Zahlung erhalten hat, wird diese dann deinem Kundenkonto zugewiesen und dein Anliegen hat sich geklärt.
marschal04 hat geschrieben:Ich habe seit Anfang des Jahres Rechnungen i.H.v. 468,00€ erhalten und lt. meinen Kontoauszügen 574,00€ überwiesen, jedoch ist KEIN Mitarbeiter bereit der Sache auf den Grunde zu gehen, sie fordern nur mehr offene Posten, die ich aber nicht erkennen kann.
Ohne dein Zutun, kann man der Sache nicht auf den Grund gehen, denn ohne einen Nachweis, dass du die Zahlungen tatsächlich getätigt hast, kann man nichts machen. Kein Mitarbeiter an der Hotline kann mal eben prüfen, wo deine Zahlungen gelandet sind und er kann dir auch nur das sagen, was er sieht und dies sind aktuell nun einmal offene Forderungen.
Lass dir einen Kontoauszug zuschicken. Da sind alle Informationen drauf.
Einzelne Rechnungen, Überweisungen etc. pp bringen relativ wenig, weil eventuelle Verzugspauschalen noch hinzukommen.
Und dann kannst du deine Überweisungen mit dem Kontoauszug vergleichen, sehen, welche Zahlung scheinbar nicht eingegangen ist und dann eine Kontenklärung veranlassen.
Das geht auch über die Standardhotline oder natürlich per E-Mail/Brief oder Fax.
PS. Kontoauszug kostet 2,50€... wenn du dich benimmst, erlassen das aber viele Hotliner.
Mal eine persönliche Meinung zu manchen allzu selbstgerechten Zeitgenossen in Sachen Lastschrift. Es dürfte bekannt sein daß wir in einer "freien Marktwirtschaft " leben. In dieser ist es inzwischen eher die Regel als die Ausnahme daß Lohnzahlungen nicht mehr zu einem festen Datum sondern oftmals zu unterschiedlichen Terminen erfolgen. So kann es passieren daß die Wartezeit auf den nächsten Lohn nicht 4 sondern 5-7 Wochen dauert. Vom Arbeitsgericht gibts dazu nur die Auskunft: " Lieber Herr... in heutigen Zeiten müssen sie mit sowas rechnen." Ich habe aber auch "Leistungen" erbracht und muß damit "rechnen" meinen Lohn nicht pünktlich zu erhalten. KDG kann das aber nicht,nicht einmal ein paar Tage warten sind drin. In meinem Fall ist es so daß mit dem Vermieter WIRO eine Mietzahlung auf Monatsmitte möglich gemacht wurde. Selbst der Stromversorger eon.Edis machte das möglich. Nur mit KDG führt kein Weg dahin. KDG besteht weiterhin auf dem Monatsbeginn.