Das Gesetz sagt, dass Ortsrufnummern nur in dem vorgesehenen Ortsnetzbereich verwendet werden dürfen.mason hat geschrieben:Welches Gesetz schreibt den Punkt 2 vor?
Hast du diese Aussage von KDG schriftlich? Wenn ja, können die bestimmt auch das Gesetz und den Paragraphen nennen!
Warum kann ich z. B. auf der 7270 beliebige Anbieter eintragen, wenn es solch ein Gesetz gibt?
Paragraphen weiß ich nicht, hat mir die Hotline gesagt, als ich nachfragte, warum man keine beliebigen VOIP Geräte nutzen darf, bzw warum sie die Daten nicht rausrücken und nur in den eigenen Geräten vorkonfigurieren.
Aber die regionale Bindung wäre auch realisierbar, wenn KDG die VOIP Zugangsdaten rausrücken würde.
Die müssten in ihrem Server einfach konfigurieren, dass man ihn nicht aus dem Internet connecten kann, sondern dass die Verbindung über den jewils regionalen backbonerouter kommen muss.