Techniker zu unrecht bezahlt?

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Akkon
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von Akkon »

Habe ich das jetzt richtig gelesen? KDG hat 2 Techniker Aufträge, ein Techniker ist gekommen, der zweite nicht, und für den sollst du jetzt bezahlen?

Und wurde die Störung letztendlich behoben?
weihnachtsmann
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von weihnachtsmann »

das Hauptproblem ist, das du nichts von Senderausfall beschrieben hast ( oder am Telefon gesagt hast ) sondern Bildstörungen. da ist nun mal kein Lieferzustand erforderlich bzw. es wird keiner verlangt vom KD.

das ist das Problem dabei.
RitterRost
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von RitterRost »

Akkon hat geschrieben:Habe ich das jetzt richtig gelesen? KDG hat 2 Techniker Aufträge, ein Techniker ist gekommen, der zweite nicht, und für den sollst du jetzt bezahlen?


Und wurde die Störung letztendlich behoben?
weihnachtsmann hat geschrieben:das Hauptproblem ist, das du nichts von Senderausfall beschrieben hast ( oder am Telefon gesagt hast ) sondern Bildstörungen. da ist nun mal kein Lieferzustand erforderlich bzw. es wird keiner verlangt vom KD.

das ist das Problem dabei.
@Weihnachstmann: Naja, am Telefon habe ich halt den Fehler beschrieben, das war nunmal Ruckeln im Bild. Der Hat mich auch gefragt ob das auf allen Sendern ist oder nur auf manchen, das konnte ich dann nur mit "ich glaube auf allen, auf jeden Fall auf den großen privaten" beantworten. Trotzdem, wenn die Umbelegung erst ein paar Tage her ist, dann versucht man es doch damit, oder?

@Akkon: Ja, das war dann noch so ein zusätzliches Problem bei denen im System. Aber da sagt einem ja auch jeder was anderes, mal heißt es, ich muss bezahlen, weil Hardware einrichten ja meine Sache ist, dann hieß es ich muss nur den -angeblichen- zweiten Einsatz bezahlen, und dann kamen nur noch vorgefertigte Textbausteine. Ein bisschen verarscht kommt man sich da schon vor als Kunde...
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berlin69er
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von berlin69er »

Also ich sehe das so: der Techniker hätte dich spätestens vor Ort informieren müssen, wenn es für dich nicht mehr kostenfrei ist. Und zwar bevor er mit der kostenpflichtigen Tätigkeit beginnt. Im übrigen, wurde ja vorher am Telefon entschieden, dass ein Techniker kommt, also ist der Auftrag quasi von KDG selbst erteilt worden. Hätte man dir vorher am Telefon gesagt, dass es eventuell kostenpflichtig werden könnte, hättest du dann gegebenenfalls nur die Anfahrtskosten bezahlen müssen. Ich sehe das aber jetzt so, dass du garnichtd für den Einsatz zu zahlen hast! Du hast dem Techniker doch hoffentlich nichts unterschrieben, oder wenn doch nur unter Vorbehalt? Wenn du einfach so unterschrieben hast, sehe ich schwarz, denn dann haste das ganze anerkannt... Wenn nicht oder nur unter Vorbehalt, kannste auch die Zahlung verweigern/zurück holen. Da du deine Grundgebühren hoffentlich voll bezahlst, ist KDG nicht berechtigt, dich abzuklemmen. Sie können dir allerdings ne Inkassofirma auf den Hals hetzen oder im schlimmsten Fall einen Titel vor Gericht erwirken. Wenn du ne Rechtsschutz hast, würde ich nen Anwalt kontaktieren, wenns dir das wert ist... Wenn du vorher und nachher nichts unterschrieben hast, haste gute Karten...
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weihnachtsmann
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von weihnachtsmann »

RitterRost hat geschrieben: @Weihnachstmann: Naja, am Telefon habe ich halt den Fehler beschrieben, das war nunmal Ruckeln im Bild. Der Hat mich auch gefragt ob das auf allen Sendern ist oder nur auf manchen, das konnte ich dann nur mit "ich glaube auf allen, auf jeden Fall auf den großen privaten" beantworten. Trotzdem, wenn die Umbelegung erst ein paar Tage her ist, dann versucht man es doch damit, oder?
jap, und das genau ist der Unterschied. Bildprobleme werden, wenn sie nicht am Telefon gelöst werden können, immer in einem Techniker Einsatz vor Ort enden. Laut der Anweisung von KDG ist ein LZ bei Bildstörungen wie Pixel, Standbilder, Aussetzer nicht vorgesehen, mittlerweile sogar untersagt.

berlin69er hat geschrieben:Also ich sehe das so: der Techniker hätte dich spätestens vor Ort informieren müssen, wenn es für dich nicht mehr kostenfrei ist. Und zwar bevor er mit der kostenpflichtigen Tätigkeit beginnt.
und wenn der Kunde ablehnt ? wer bezahlt den Techniker, wenn Fehler auf Kundenseite liegt ? ( ich spreche hier mal im allgemeinen und nicht vom TE )
KDG bestimmt nicht
berlin69er hat geschrieben: Im übrigen, wurde ja vorher am Telefon entschieden, dass ein Techniker kommt, also ist der Auftrag quasi von KDG selbst erteilt worden.
so leid es mir tut: der Kunde entscheidet bei Bildproblemen, die nicht am Telefon gelöst werden können oder wurden, ob ein Techniker raus kommt. Kunde hätte ablehnen können. ( ja ich weiß, total kundenunfreundlich die Aussage, ist aber leider so )
berlin69er hat geschrieben: Hätte man dir vorher am Telefon gesagt, dass es eventuell kostenpflichtig werden könnte, hättest du dann gegebenenfalls nur die Anfahrtskosten bezahlen müssen.
der Kostenhinweis, was es kosten kann, muss am Telefon erwähnt werden. Warum ? wir kennen alle die größte Lüge der Welt: "Ja, ich habe die AGB gelesen und akzeptiert"
der Kostenhinweis ist halt im Kleingedruckten und das liest selten jemand. Wenn der Mitarbeiter nicht das Häckchen im System macht für "Kostenhinweis gegeben" , wäre gar keiner raus gekommen. Die Frage ist nur, ob der Mitarbeiter die eventuell anfallenden Kosten erklärt hat oder nicht und wenn er das nicht getan hat, wird das mit dem Nachweisen schwer ( also das er es nicht getan hat und "nur so" das Häckchen gesetzt hat im System )
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berlin69er
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von berlin69er »

Naja, ich arbeite auch im Kundenaußendienst. Kunden die einen Vertrag mit uns haben, werden von uns bei einer Störung angefahren. Sollte es sich vor Ort rausstellen, dass es sich um einen Bedienfehler handelt oder nichts mit unseren Geräten zu tun hat, wird der Kunde VOR der Reparatur darüber informiert & zahlt, wenn er keine Reparatur wünscht lediglich die Anfahrt & die Kosten für die Fehlersuche. Das muss er auch quittieren, damit es überhaupt wirksam ist. Und deshalb lassen wir dieses natürlich vor Reparaturbeginn quittieren, denn sonst wirds nach erfolgter Reparatur schwer.
Hat der Kunde keinen Vertrag schickt er vorher ein Kostenübernahmeformular an uns & quittiert uns ebenfalls damit vor Anfahrt und Reparatur eine Übernahme der Kosten.
Wie geschrieben: der Techniker hätte vor Ort sagen müssen, dass es nicht kostenfrei ist, wenn er die Box repariert oder einstellt. Dann hätte der Kunde entscheiden können, ober er es durchführen lässt oder nicht und hätte maximal die Anfahrt (wenn überhaupt) und die Kosten für Fehlersuche bezahlen müssen. Woher soll denn ein Kunde vor Ort wissen, wann etwas kostenpflichtig wird und wann nicht? Erst der Techniker kann ihn darüber aufklären! Wenn der Kunde nichts unterschrieben hätte, wäre auch für den Techniker ein Nachweis schwierig bis unmöglich...
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weihnachtsmann
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von weihnachtsmann »

arbeitet ihr mit Subs ? KDG ja. die haben halt Pauschalbeträge mit dem subs vereinbart.

Beispiel: egal, wer "schuld" hat, bei jeder Anfahrt/störungsbesetigung ( ausgedacht ) 150€.

wenn es nun Kundenverschulden ist, müsste KDG ja die 150€ aus eigener Tasche zahlen. ( egal, ob nur an/abfahrt oder inkl. reperatur gemacht wurde )
NoNewbie
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von NoNewbie »

@weihnachtsmann

wenn man nicht weiß, wie's bezahlt wird, keinen Unsinn in den Raum stellen.
mr.magic
Kabelexperte
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von mr.magic »

Es gibt zwei Unterschiede mit dem Kostenhinweis

Bei NE3 Objekt ist KDG nur bis zum ÜP zuständig.Liegt der Fehler dahinter, kann eine Servicepauschale bis zu 99,50 anfallen!

Bei NE4 Objekten ist KDG bis zur Dose zuständig. Aber es darf laut Arbeitsanweisungen usw, nur eine Servicepauschale berechnet werden, wenn eine Beschädigung vorliegt in der Kunde verursacht hat. Also wenn er was mutwillig kaputt gemacht hat.

Bei Bildstörungen muss in Abhängigkeit des Receivers des Kunden (Sagem, Samung HDDVR und Thomson SD) die BER und der Empfangspegel mit dem Kunden ausgelesen werden und in den Auftrag notiert werden!!!! Bei den alten Thomson geht nur die BER auszulesen. Signalwerte sind da nicht gefragt.

Klar wird der Agent da einfach nur ein Häckchen bei Kostenhinweis gesetzt haben. Ist Alltag dort.
Warum? Ein Gespräch mit dem Kunden darf maximal nur 3:50 dauern!!!!!! Sonst steht der Teamleiter dahinter.
D.h. Sobald der Agent die Email geöffnet hat des Kunden, zählt die Zeit. Dazu muss er noch die Daten pflegen usw. Dann den Kunden anrufen. Das alles in 3:50.

Das selbe gilt für ein Anruf des Kd. Sobald Agent abnimmt, rennt die Zeit. Also wird schnell gemacht.
weihnachtsmann
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Re: Techniker zu unrecht bezahlt?

Beitrag von weihnachtsmann »

NoNewbie hat geschrieben:@weihnachtsmann

wenn man nicht weiß, wie's bezahlt wird, keinen Unsinn in den Raum stellen.
meine erklärung oben war die original aussage von den kdg trainern :D

kläre mich gerne auf per pn