Wie lange hat dein Vetrag noch Laufzeit? Vielleicht wäre es auch eine Lösung, ihren Vertrag weiterzuführen, wenn ihr zusamennzieht und deinen Vertrag dann (ggf. fristgemäß) zu kündigen. In diesem Fall müsst ihr nicht auf Kulanz hoffen, die zwar wohl durch KDG in diesem Fall in der Regel gewährt wird, aber eben nicht 100% sicher ist.inseljohn hat geschrieben:Hallo,
meine Freundin und ich wollen eventuell noch im nächsten Jahr zusammenziehen. Jetzt läuft allerdings ihr bisheriger DSL-Vertrag aus und sie möchte auch gerne zu KD, wo ich selbst das 100Mbit Paket habe. Meine Frage, haben wir ein Sonderkündigungsrecht für ihren neu abgeschlossenen Vertrag, der ja eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten haben würde, wenn wir zusammenziehen?
Gruß inseljohn
Sonderkündigungsrecht beim Zusammenziehen mit 2 KD-Verträgen
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Re: Sonderkündigungsrecht beim Zusammenziehen mit 2 KD-Vertr
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