Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Nach dem neuen TKG ist die Kündigung immer möglich, wenn am neuen Ort der alte Tarif nicht möglich ist.
Bei DSL z.B. auch, wenn plötzlich nicht mehr 16.000 , sondern nur noch 1000 kBit anliegen
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Danke ersteinmal für die Infos.
Habe jetzt mal einen Umzug beantragt, mal sehen, wie die darauf reagieren und was sie anbieten. Der TV-Kabel-Anschluss muss ja eh umgezogen werden …
Melde mich wieder, wenn es was neues gibt …
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Und wie ist es ausgegangen?
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- Fortgeschrittener
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Der BGH entschied beim willkürlichen Wohnortwechsel eines DSL-Kunden, dass diesem kein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit abzuschließen, war schließlich seine freie Entscheidung. Wenn er nun aus eigenen Beweggründen an einen Ort zieht, an dem einer seiner Vertragspartner die vertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr ordnungsgemäß erbringen kann, kann er diesen dafür nicht verantwortlich machen. Dass die Vertragsleistung nicht mehr erbracht werden kann, liegt dann nämlich in der Verantwortungssphäre des Kunden.
Mit anderen Worten: KDG kann auf die volle Zahlung der monatlichen Gebühren bestehen.
Einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit abzuschließen, war schließlich seine freie Entscheidung. Wenn er nun aus eigenen Beweggründen an einen Ort zieht, an dem einer seiner Vertragspartner die vertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr ordnungsgemäß erbringen kann, kann er diesen dafür nicht verantwortlich machen. Dass die Vertragsleistung nicht mehr erbracht werden kann, liegt dann nämlich in der Verantwortungssphäre des Kunden.
Mit anderen Worten: KDG kann auf die volle Zahlung der monatlichen Gebühren bestehen.
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- Ehrenmitglied
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Du weißt aber, dass das neue Telekommunikationsgesetz erst NACH diesem BGH-Urteil geändert wurde?
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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- Fortgeschrittener
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Mit welchem Ergebnis? Beziehungsweise: Auf welchen Paragrafen möchtest Du dich jetzt beziehen?Silverio hat geschrieben:Du weißt aber, dass das neue Telekommunikationsgesetz erst NACH diesem BGH-Urteil geändert wurde?
---EDIT---
Okay, ich habe den Paragrafen selbst gefunden: § 46 Abs. 8 TKG.
Jetzt ist die Auslegung desselbigen aber fraglich. Der Anbieter muss gemäß Satz 1 die Leistung am neuen Umzugsort nur "soweit" anbieten, als es ihm dort möglich ist. Das heißt, wenn 100.000 kbit/Sek. nicht möglich sind, aber 32.000 kbit/Sek., dann muss KDG nach einer möglichen Lesart auch nur 32.000 kbit/Sek. gewährleisten.
Satz 3 beinhaltet aber ein Kündigungsrecht für den Fall, wenn die Leistung am Umzugsort "nicht angeboten" wird. Es wird sich zeigen müssen, ob die Rechtsprechung diese Formulierung als "gar nicht angeboten wird" auslegt, oder ob bereits ein Kündigungsrecht bestehen soll, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht, also nicht im vollen Umfang angeboten werden kann.
Mangels Eindeutigkeit der Norm bin ich auf KDGs Antwort gespannt.
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- Ehrenmitglied
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Na so wie hier von KD-Insidern hört, lässt KD einen dann einfach aus dem Vertrag, wenn die anderen Voraussetzungen gegeben sind, also Vorlage der Meldebescheinigung...
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
So war es jedenfalls bisher, bis zur Novellierung des § 46 Abs. 8 TKG. Jetzt gilt auch die Dreimonatsfrist bei der KDG.
jetzt bei: M-net ISDN Maxi komplett Aktuelle Datenrate 21997/1277 kBit/s
VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Dreimonatsfrist ?
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Re: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Ja, Dreimonatsfrist. § 46 Anbieterwechsel und Umzug
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
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