Wie Vorgehen gegen KD ??
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Kabelfreak
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Verzugszinsen sind die, die du üblicherweise von deiner Bank für ein entsprechendes Guthaben in dieser Zeit erhalten hättest.
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- Insider
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Also bei 3% für deine 51€ sind das 76 cent Zinsen seit Mai. Die solltest du zurückfordern.
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VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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- Fortgeschrittener
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Stimmt, ich habe Variante C vergessen. Mea culpaDu hast Variante c) Vergessen, denn wer kein Einkommen bzw. Geringverdiener ist, brauch nur einen Beratungsschein vom Gericht und die Entstandenen Kosten werden beim Gegner gelten gemacht.
Wobei du bei einer BERATUNG (nicht PKH) mit 10-15€ Eigenanteil kalkulieren solltest, welche der Anwalt zusätzlich erheben KANN (nicht muss). Hierüber solltest du dich ggf. beim Anwalt deiner Wahl aufklären lassen, wie er das handhabt.
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- Kabelfreak
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Vergesst mal nicht den evebtuellen Eigenanteil bei einer Rechtschutzversicherung.
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- Fortgeschrittener
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Ja, sofern man eine RV mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, darf man das ebenfalls nicht vergessen.Vergesst mal nicht den evebtuellen Eigenanteil bei einer Rechtschutzversicherung.
Guter Hinweis, mason.
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- Newbie
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Hey
Mal ein neues Update wegen meiner Angelegenheit hier ^^
Also KD schreibt mir das ich mich an den Drittanbieter wenden solle wegen der Rückzahlung
Doch eine Info wer denn dieser Drittanbieter ist nennt man mir nicht.
Und heute kommt ein Brief in dem man mir sagt das man mir nicht weiterhelfen könne, und ich mich an den Dienstanbieter
wenden solle
Hierzu hab ich nun mal eine Frage, haben Drittanbieter ( die also z.b. die 0900 Nummern ect. berechnen ) Zugriff auf die Konten
von KD ??
Weil das Geld ist ja nun mal auf ein Konto von KD gegangen und iwer muss das ja Verwalten, doch wer ist das wenn es KD selbst nicht ist??
Verschneite Grüße
Mal ein neues Update wegen meiner Angelegenheit hier ^^
Also KD schreibt mir das ich mich an den Drittanbieter wenden solle wegen der Rückzahlung
Doch eine Info wer denn dieser Drittanbieter ist nennt man mir nicht.
Und heute kommt ein Brief in dem man mir sagt das man mir nicht weiterhelfen könne, und ich mich an den Dienstanbieter
wenden solle
Hierzu hab ich nun mal eine Frage, haben Drittanbieter ( die also z.b. die 0900 Nummern ect. berechnen ) Zugriff auf die Konten
von KD ??
Weil das Geld ist ja nun mal auf ein Konto von KD gegangen und iwer muss das ja Verwalten, doch wer ist das wenn es KD selbst nicht ist??
Verschneite Grüße
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- Kabelfreak
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Wenn KDG das Geld von dir eingezogen und an den Drittanbieter weitergeleitet hat, kann KDG dir auch sagen, wer das ist.
Alles andere sind faule Ausreden
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- Newbie
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Das Geld wurde auf eines der Konten von KD Überwiesen und nicht eingezogenmason hat geschrieben:Wenn KDG das Geld von dir eingezogen und an den Drittanbieter weitergeleitet hat, kann KDG dir auch sagen, wer das ist.
Alles andere sind faule Ausreden
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- Kabelfreak
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Ändert aber nichts daran, dass lt. deiner Aussage KDG das Geld entweder an den Drittanbieter überwiesen hat oder der es per Lastschrift eingezogen hat.
Folglich muss KDG wissen, an wen das Geld ging.
Frag sie doch mal nach dem Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass das Geld wirklich an den Drittanbieter überwiesen wurde.
Folglich muss KDG wissen, an wen das Geld ging.
Frag sie doch mal nach dem Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass das Geld wirklich an den Drittanbieter überwiesen wurde.
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- ehemals MB-Berlin
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- Registriert: 15.04.2008, 23:50
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Re: Wie Vorgehen gegen KD ??
Wird sie bestimmt auch wissen.mason hat geschrieben:Folglich muss KDG wissen, an wen das Geld ging.
Dank Datenschutzgesetz dürfen diese Daten aber nicht herausgegeben werden.
Der Rückforderungsbrief müßte über die Banken an den endgültigen empfänger weiter geleitet werden.
wenn das geld noch da ist, kann man es dann zurück bekommen.
Das man es nicht immer zurück bekommt sthet z.B. hier.
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/840.html
Hier geht es auch um Rückforderungen:
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/art ... ieren.html
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