Sonderkündigungsrecht...?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Sonderkündigungsrecht...?
Ich denke auch, dass er das Schreiben an alle Mieter geschickt hat...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Sonderkündigungsrecht...?
An Deiner Stelle würde ich NICHT selbst kündigen. Allenfalls schon mal erkundigen, welche Alternativen Du für Internet und Telefonie hast, und evtl. ein vorsichtiges Gespräch mit dem Vermieter führen, warum er den Internet-Zugang über sein Kabelnetz verbietet.Daboandlkrama hat geschrieben:Zu meiner am Anfang gestellten Frage, ist das für mich nun ein Grund um Sofort zu kündigen, bzw mit Sofortiger wirkung zu kündigen ? Muss Kabel Deutschland das annehmen ? Mein vermieter hat in seinem Schreiben Angekündigt das er alle Anschlüsse die OHNE seine Genehmigung eingerichtet wurden, auf einen Rückbau durch kabel Deutschland besteht.
Wie schon von anderen geschrieben: Es muss für das Haus eine Multimediagestattung geben bzw. gegeben haben, sonst hätte KDG den Anschluss gar nicht anbieten dürfen. Sollte die Gestattung widerrufen worden sein, muss KDG von sich aus tätig werden und den Anschluss kündigen, weil sie die angebotene Leistung gar nicht mehr erbringen können. Also bist nicht Du als Kunde in der Pflicht, sondern KDG als Anbieter.
Oft geht es bei solchen Kabelnetzen, die von einem anderen Betreiber als KDG selbst installiert und gewartet werden, um eine zusätzliche Gebühr für die Durchleitung des Signals von KDG. Vielleicht ist ja eine Einigung über die Höhe dieser Gebühr möglich. Hast Du schon mit anderen Mietern Kontakt, die auch von diesem Schreiben betroffen sind? Gemeinsam erreicht man oft mehr.