Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
informant hat geschrieben:Das ist im TKG nicht enthalten, wird aber bei Kabel Deutschland aus Kulanz so gehandhabt. Betrifft aber nur Internet&Telefon und analoge Kabelanschlüsse. Reine digitale Verträge werden nach AGB gekündigt oder halt umgezogen. Grund ist ganz einfach, dass durch den zweiten Vertragspartner eine sogenannte Doppelvermarktung in einer Wohnung entstehen würde. Es ist zwar rein theoretisch möglich, auch den 2. Internet&Telefon Vertrag auch in der neuen Wohnung zu nutzen, aber KD ist hier kulant.
Der Informant
Was anderes bräuchte ich auch nicht.
Aber auf Kulanz möchte ich auch nicht setzen, also sollte es schon in irgendeiner Form schriftlich festgehalten werden.
Wie mason richtig schreibt, ist es eine reine Kulanz von KD und kann jederzeit geändert werden. Deshalb wirst Du diesen Passus auch nirgends in den AGB finden. Deine einzige Möglichkeit wäre, die Frage nochmal per Mail oder Brief zu KD zu schicken und um eine schriftliche Beantwortung zu bitten. Nur so wirst Du etwas schriftliches haben.
mason hat geschrieben:
Das würde ich mir vorher aber schriftlich bestätigen lassen seitens KDG.
Das kulante Verhalten kann sich jederzeit ändern
Das wird dir niemand schriftlich bestätigen, da es sich ja um eine Kulanz handelt...wie das ggf. in nem halben Jahr gehandhabt wird ist vollkommen offen.
Der TE sollte sich bewusst sein, dass er damit ein Risiko eingeht. Aktuell kann ich dem Informanten nur zustimmen. So wird es aktuell bei KDG gehandhabt.