Widerrufsrecht ist verfallen??
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
Was ist "sein gutes Recht"? Ist es bei Ladengeschäften eben nicht! Er kann hingehen und freundlich bitten & sich mit dem Händler vielleicht mit der Provision einigen, wenn der sich darauf einlässt. Alles andere hätte er vorher wissen müssen, statt sich auf "Hörensagen" zu verlassen. Einfach als Lehrgeld hinnehmen!
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
ich weiß schon warum ich nicht zu Händlern gehe...
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
Naja man kann ja schon zu nem Händler gehen. Allerdings ist "einfach neu bestellen" wohl doch "etwas" blauäugig gewesen, wie kommt man auf sowas? Es gibt ja später auch noch die Möglichkeit zum Produktwechsel.
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
Weil .... ?skdubg hat geschrieben:ich weiß schon warum ich nicht zu Händlern gehe...
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
Übrigens passt zu dem Thema, was ich heute in einer Tageszeitung gelesen habe, dass es Ende 2013 ein neues EU-Gesetz geben soll, nachdem Onlinehändler die Versandkosten für die Rücksendung dem Kunden in Rechnung stellen dürfen. Über 3/4 der Onlinehändler haben in einer Befragung wohl schon bemerkt, dass sie das dann auch umsetzen wollen...
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
Das dürfen Sie nach aktuellem Recht jetzt auch schon, allerdings nur wenn die Ware weniger als 40€ wert ist.
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
Die neue Regelung sieht da aber offensichtlich keine Unterschiede mehr. Davon ausgenommen sind natürlich Rücksendungen im Falle eines Defektes oder wenn der Käufer schuldlos ist.
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
Klar Gewährleistung oder Garantie steht ja auch nicht zur Debatte - das macht jeder (mir bekannte) Onlinehändler eigentlich recht großzügig. Man will die Kunden ja auch behalten. Aber das dem Widerrufsport endlich mal ein (finanzieller) Riegel vorgeschoben wird ist Höchste Zeit geworden. Das hat in den letzten Jahren Ausmaße angenommen die (wie bereits erwähnt) nur noch über die Preise abzufangen waren. Und das ist unfair gegenüber normalen Kunden!berlin69er hat geschrieben:Die neue Regelung sieht da aber offensichtlich keine Unterschiede mehr. Davon ausgenommen sind natürlich Rücksendungen im Falle eines Defektes oder wenn der Käufer schuldlos ist.
Welche Ausmaße das angenommen hat kann man ja auch hier erkennen:
Der TE geht davon aus das er mehrere Verträge abschließen kann und dann ganz einfach einen oder mehrere Widerruft
Ein anderer Diskussionsteilnehmer empfindet es als normal das Widerrufen wird und deswegen kein Ladenlokal mehr aufgesucht wird.
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
Tja, das sind die Gesetze. Ich bestelle mir auch nie etwas mit dem Vorastz, etwas nur ausprobieren zu wollen, aber in Amazon-Rezensionen liest man immer wieder mal, dass sich manche "Kunden" ganze Batterien von z.B. Fotoapparaten zukommen lassen, um sich letztendlich für ein Produkt zu entscheiden (wenn überhaupt). Bei einer "Selbstbeteiligung" der Rücksendekosten in Höhe von 100% wird das Verhalten hoffentlich eingedämmt - es sei denn, man muss die Artikel einzeln zurück senden.Chaot hat geschrieben:Ein anderer Diskussionsteilnehmer empfindet es als normal das Widerrufen wird und deswegen kein Ladenlokal mehr aufgesucht wird.
Aber mittlerweile bieten die Elektrodiscounter ja auch ein "Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen" an; meist sogar viel länger als der Onlinehandel.
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Re: Widerrufsrecht ist verfallen??
warum soll er nicht widerrufen? ob das Erfolg hat oder nicht steht ganz woanders.Chaot hat geschrieben: Ein anderer Diskussionsteilnehmer empfindet es als normal das Widerrufen wird und deswegen kein Ladenlokal mehr aufgesucht wird.
und warum ich kein Ladenlokal besuche ist ja meine Sache.
Mit Leuten über Verträge reden und verhandeln die am Ende eine Provision dafür bekommen, liegt mir fern. Das ist jetzt kein Angriff auf Medienberater oder andere Leute, die im Sinne von KDG arbeiten.
Aber hier nehmen sich der Versicherungsvertreter und der Medienberater absolut nichts.
Persönlich durfte ich schon die Erfahrung machen, das solche Leute z. B. mich selbst am Geburtstag "belästigen" in dem Sie anrufen und gratulieren wollen.
Sorry, aber mir geht das zu weit, ich kenne diese "Vertreter" nicht persönlich und will es auch nicht und da ist so ein Anruf in meinen Augen absolut unnötig.
Deshalb gehe ich diesem Klientel aus dem Weg.
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