mr_taurus hat geschrieben:Das ist mal echt sch***e!
Ich würde mich mal in der Nachbarschaft umhören, wer noch davon betroffen ist und dann gemeinsam mit den weiteren Betroffenen KDG-Kunden zur zuständigen Polizeidienststelle gehen.
Jeder Betroffene sollte eine Strafanzeige und ggf. Strafantrag gegen den/die Geschäftsführer der Firma D.T.Net-Service, den/die Geschäftsführer/Inhaber der Firma r&r Antennentechnik und den jeweils ausführenden Techniker bzw. Sub-Unternehmer stellen. Eventuell mögliche Straftatbestände wären in diesem Fall:Wenn mehrere (<= 10) solcher Strafanzeigen bzw. Strafanträge vorliegen, wird sich die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit zügig darum kümmern, welches die Freischaltung der jeweilegen Hausanschlüsse durchaus stark beschleunigen wird...
- § 129 StGB - Bildung krimineller Vereinigungen
- § 263 StGB - Betrug
- § 240 StGB - Nötigung
- § 253 StGB - Erpressung
- § 303 StGB - Sachbeschädigung
- § 304 StGB - Gemeinschädliche Sachbeschädigung
- § 317 StGB - Störung von Telekommunikationsanlagen
- Verletzung des Artikel 5 GG - Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft
Tut mir leid, aber das ist blödsinn. Es handelt sich hierbei um Zivilrecht, da kann und darf die Polizei nicht aktiv werden. Dir bleibt der Weg der Klage.