Besserwisser hat geschrieben:Auf alle Fälle wäre jede Dienstleistung (Einrichtung/Entstörung) nach diesem Punkt schwer kostenplichtig (99€+)
Warum? Nach dem Netzabschlusspunkt könnten auch andere Dienstleister Störungen beseitigen bzw. Endeinrichtungen installieren.
Das würde für Wettbewerb in diesem Bereich sorgen und die Preise drücken.
So ist es doch auch in anderen Bereichen und funktioniert dort gut. Wenn bei mir im Haus eine Sicherung fällt,
würde ich doch auch nicht den Netzbetreiber rufen, sondern den örtlichen Elektriker. Hier ist der Netzbetreiber
bis zum Hausanschlusskasten zuständig, alles danach ist Kundensache.
Um das auf den Kabelanschluss zu übertragen:
Zumindest bei Einfamilienhäusern ist alles nach dem HÜP Sache des Kunden. Bei mehreren Wohneinheiten kann die
Zuständigkeit des Netzbetreibers, je nach Vertrag über die NE4, auch weiter gehen, aber eben nie weiter als bis
zur MMD der einzelnen Wohnung.
So wird es in anderen Ländern gehandhabt, und dort funktioniert es seit Jahren ohne Probleme.
Gut, den Ausgang des Kabelmodems würde ich als Netzabschlusspunkt auch gerade noch aktzeptieren.