@berliner69,
ich weiß, daß sich das urteil in diesem speziellen Fall auf einen anderen Vertrag bezieht.
Das schließt aber nicht den Umstand ein, dass dieses Vorgehen automatisch bei allen anderen Verträgen damit rechtswirksam ist oder wird.
Deshalb schrieb ich "...ich werde prüfe", inwiefern derartige Klauseln von der Judikative regelmäßig für zulässig erachtet werden. Dabei spielt die Vertragsart, ob es nun 'Telefon, Internet, beides zusammen oder doch einzeln' zunächst keine Rolle.
Wenn derartige Kombinationen in der Rechtsprechung für unzulässig erachtet werden, kann dies selbstverständlich auch für andere Verträge (...beispielsweise Versicherungen, ABO-Fallen, etc.) in Erwägung gezogen werden.
Reguläre Kündigung - KD verlängert Vertragslaufzeit
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Reguläre Kündigung - KD verlängert Vertragslaufzeit
Das Problem ist nur, dass andere Verträge dieser Art (also Inet & Tel), ja beanstandungslos weiter laufen.
Aber wie auch immer: du weißt ja jetzt, woran du bist...
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Re: Reguläre Kündigung - KD verlängert Vertragslaufzeit
...so, eben noch einmal alle Aktenordner umgewälzt, ...und siehe da in einem gutsortierten Haushalt findet sich eben doch (...irgendwann) alles wieder an.
Fein säuberlich abgeheftet: In der bei Auftragsabschluss gültigen (...und zugesendeten) LB/PL steht:
Die Kündigungsfrist beträgt damit sehr wohl 6 Wochen, da eine "automatische" Vertragsverlängerung immer nur zu den bei Vertragsabschluss gültigen Konditionen erfolgen kann, solange keine der Parteien eine rechtswirksame Änderungsmitteilung zustellt.
Aus einer "automatischen" Vertragsverlängerung kann im 'Business to Consumer'-Bereich nie ein stillschweigender Neu-Vertrag - ohne Zustimmungs-/Ablehnungsmöglichkeit des Endverbrauchers - entstehen. Derartige Überlegungen verweise ich einmal (kühn) ins Reich der Fabeln.
Fein säuberlich abgeheftet: In der bei Auftragsabschluss gültigen (...und zugesendeten) LB/PL steht:
Fußnote 1 =Internet und Telefon 32 -
Die ersten 12 Monate nur 19,90/Monat, danach 29,90/Monat - Fussnote 1
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich um 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde.
Die Kündigungsfrist beträgt damit sehr wohl 6 Wochen, da eine "automatische" Vertragsverlängerung immer nur zu den bei Vertragsabschluss gültigen Konditionen erfolgen kann, solange keine der Parteien eine rechtswirksame Änderungsmitteilung zustellt.
Aus einer "automatischen" Vertragsverlängerung kann im 'Business to Consumer'-Bereich nie ein stillschweigender Neu-Vertrag - ohne Zustimmungs-/Ablehnungsmöglichkeit des Endverbrauchers - entstehen. Derartige Überlegungen verweise ich einmal (kühn) ins Reich der Fabeln.
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Re: Reguläre Kündigung - KD verlängert Vertragslaufzeit
Bleib doch mal locker!!! Ich schrieb doch, dass KDG, insbesondere die telefonische Hotline, das gerne mal überliest.
Jetzt zum 3. mal: melde es direkt bei KDG in der Community (mein Link oben), dann sollte dir dort geholfen werden.
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Re: Reguläre Kündigung - KD verlängert Vertragslaufzeit
@KDnmehrganzrichtig:
Wenn du es von KD schriftlich hast, dass du "nur" 6 Wochen Frist hast, dann teile dies denen auch genau so -am Besten schriftlich, z.B. per Fax- mit!
Wichtig ist halt, dass es damals sowohl Verträge mit 12 Monaten MVLZ (ohne Vergünstigungen) als auch mit 24 Monaten MVLZ gab. Sofern du einen mit 12 Monaten hast, sind vom Gesetzgeber (wie auch in den AGB von 08.11 geschrieben) max. 6 Wochen vorgesehen. Solltest du einen mit 24 Monaten haben, so sind vom Gesetzgeber (analog zu den AGB) max. 12 Wochen festgelegt. Wenn dir KD jedoch trotz 24 Monaten MVLZ die 6 Wochen Kündigungsfrist zugestanden hat, so gelten für dich abweichend von den AGB die 6 Wochen.
Wichtig hierbei ist jedoch nicht der Hochglanzflyer, sondern allein die Vertragsbestätigung (welche du per Post oder vom Techniker bekommen hast).
Denn alleine die Vertragsbestätigung ist für beide Seiten bindend, der (Werbe-)Flyer ist hingegen rechtlich für den Einzelvertrag völlig unverbindlich (er ist nur die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot an KD zum Vertragsschluss abzugeben - in dem Fall ist der Kunde an die Angaben seines Angebots [und somit letzten Endes an die Angaben im Flyer] gebunden, während KD z.B. bei Fehldruck des Flyers oder Nichtverfügbarkeit eben jenes Angebot noch ablehnen und ein verändertes Angebot unterbreiten kann [an das der Kunde wiederum nicht gebunden wäre/ist]).
Wenn du es von KD schriftlich hast, dass du "nur" 6 Wochen Frist hast, dann teile dies denen auch genau so -am Besten schriftlich, z.B. per Fax- mit!
Wichtig ist halt, dass es damals sowohl Verträge mit 12 Monaten MVLZ (ohne Vergünstigungen) als auch mit 24 Monaten MVLZ gab. Sofern du einen mit 12 Monaten hast, sind vom Gesetzgeber (wie auch in den AGB von 08.11 geschrieben) max. 6 Wochen vorgesehen. Solltest du einen mit 24 Monaten haben, so sind vom Gesetzgeber (analog zu den AGB) max. 12 Wochen festgelegt. Wenn dir KD jedoch trotz 24 Monaten MVLZ die 6 Wochen Kündigungsfrist zugestanden hat, so gelten für dich abweichend von den AGB die 6 Wochen.
Wichtig hierbei ist jedoch nicht der Hochglanzflyer, sondern allein die Vertragsbestätigung (welche du per Post oder vom Techniker bekommen hast).
Denn alleine die Vertragsbestätigung ist für beide Seiten bindend, der (Werbe-)Flyer ist hingegen rechtlich für den Einzelvertrag völlig unverbindlich (er ist nur die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot an KD zum Vertragsschluss abzugeben - in dem Fall ist der Kunde an die Angaben seines Angebots [und somit letzten Endes an die Angaben im Flyer] gebunden, während KD z.B. bei Fehldruck des Flyers oder Nichtverfügbarkeit eben jenes Angebot noch ablehnen und ein verändertes Angebot unterbreiten kann [an das der Kunde wiederum nicht gebunden wäre/ist]).
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Re: Reguläre Kündigung - KD verlängert Vertragslaufzeit
Fax kann ich nicht empfehlen, da die Nummer 1. kostenpflichtig ist und man 2. keine verbindliche Bestätigung erhält. Zu empfehlen ist das Onlineformular im Kundenportal, denn da erhält man, sofort nach dem abschicken, eine Eingangsbestätigung, samt dem geschriebenen Text per Mail. Besser geht's nicht...
Aber wie schon geschrieben, können auch die Community MA, in solchen Fällen helfen.
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Re: Reguläre Kündigung - KD verlängert Vertragslaufzeit
massgeblich ist was in deiner bei Vertragsabschluss erhaltener AGB steht, falls du alle nachfolgenden AGBs Widersprochen hast, gilt die Frist von 6 Wochen
in der neuen von Juli 2015 stehen jetzt 12 Wochen also unbedingt Widersprechen dieser neue AGB
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