Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
Ich würde mal einen Rechtsbeistand kontaktieren, immerhin gehts hier um die Frage einer Rechtsberatung, die in einem Forum nicht erwartet werden kann.
Ist allerdings tatsächlich ein super Start für eine Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Wenn der schon bei einem simplen Internet-Zugang so aufdreht, kann man sich ausmalen, was im täglichen Leben noch so passiert.
Ist allerdings tatsächlich ein super Start für eine Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Wenn der schon bei einem simplen Internet-Zugang so aufdreht, kann man sich ausmalen, was im täglichen Leben noch so passiert.
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- Insider
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
Nur zur Info:
Kabelnetz != Telefonnetz.
Und nur weil Telefon/Internet über Kabel geht, heißt dies nicht, dass der Vermieter seiner Verpflichtung zur Stellung einer (herkömmlichen) TAL nachkommt.
Der Verweis auf VF reicht nämlich nicht aus, um der Verpflichtung nachzukommen, da über das Kabelnetz kein herkömmlicher Telefonanschluss realisiert werden kann (geht technisch nicht).
Richtig ist aber auch, dass die Telekom per Gesetz zwar zur Grundversorgung gezwungen ist, jedoch umfasst diese Grundversorgung lediglich einen analogen Telefonanschluss und kein (V)DSL. Wenn der Kunde also auf die Telekom besteht und keine TAL verfügbar ist, muss der Vermieter der Telekom eben jenen Ausbau gestatten und ggfs. die Kosten für das Legen der TAL übernehmen. Der eigentliche Anschluss ist hingegen Sache des Mieters.
Nachtrag:
Die 3 Monate Grundgebühr laut TKG fallen ab Umzugsdatum bzw. ab Meldungsdatum an, je nachdem was später ist. D.h. 3 Monate vor dem Umzug kündigen und damit punktgenau zum Umzug weg ist nicht...
Und noch was: Die 3 Monate Grundgebühr musst du zumindest meiner Meinung nach nicht übernehmen, wenn nicht explizit irgendetwas zwischen dem Mieter und dir in Bezug auf die TAE und die Verfügbarkeit des Telekom-Signals geregelt wurde.
Was die Mietminderung anbetrifft: Da wirst du um einen Anwalt nicht drum herum kommen - zumindest in meinen Augen reicht der Verweis auf VF halt nicht aus, wenn TAE-Dosen vorhanden sind und durch einen vom Vermieter bestellten Anbieter blockiert werden.
Kabelnetz != Telefonnetz.
Und nur weil Telefon/Internet über Kabel geht, heißt dies nicht, dass der Vermieter seiner Verpflichtung zur Stellung einer (herkömmlichen) TAL nachkommt.
Der Verweis auf VF reicht nämlich nicht aus, um der Verpflichtung nachzukommen, da über das Kabelnetz kein herkömmlicher Telefonanschluss realisiert werden kann (geht technisch nicht).
Richtig ist aber auch, dass die Telekom per Gesetz zwar zur Grundversorgung gezwungen ist, jedoch umfasst diese Grundversorgung lediglich einen analogen Telefonanschluss und kein (V)DSL. Wenn der Kunde also auf die Telekom besteht und keine TAL verfügbar ist, muss der Vermieter der Telekom eben jenen Ausbau gestatten und ggfs. die Kosten für das Legen der TAL übernehmen. Der eigentliche Anschluss ist hingegen Sache des Mieters.
Nachtrag:
Die 3 Monate Grundgebühr laut TKG fallen ab Umzugsdatum bzw. ab Meldungsdatum an, je nachdem was später ist. D.h. 3 Monate vor dem Umzug kündigen und damit punktgenau zum Umzug weg ist nicht...
Und noch was: Die 3 Monate Grundgebühr musst du zumindest meiner Meinung nach nicht übernehmen, wenn nicht explizit irgendetwas zwischen dem Mieter und dir in Bezug auf die TAE und die Verfügbarkeit des Telekom-Signals geregelt wurde.
Was die Mietminderung anbetrifft: Da wirst du um einen Anwalt nicht drum herum kommen - zumindest in meinen Augen reicht der Verweis auf VF halt nicht aus, wenn TAE-Dosen vorhanden sind und durch einen vom Vermieter bestellten Anbieter blockiert werden.
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
Wo bitte hat der Vermieter die TAE Dose durch einen Anbieter blockiert?reneromann hat geschrieben:Was die Mietminderung anbetrifft: Da wirst du um einen Anwalt nicht drum herum kommen - zumindest in meinen Augen reicht der Verweis auf VF halt nicht aus, wenn TAE-Dosen vorhanden sind und durch einen vom Vermieter bestellten Anbieter blockiert werden.
Was kann der Vermieter in diesen Fall dafür, wenn die Telekom das Gebiet bisher nicht ans Netz angeschlossen hat?
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
Na dann lies mal hier nach: http://www.teltarif.de/hausbau-neubau-t ... 49177.htmlreneromann hat geschrieben:Und nur weil Telefon/Internet über Kabel geht, heißt dies nicht, dass der Vermieter seiner Verpflichtung zur Stellung einer (herkömmlichen) TAL nachkommt.
Der Verweis auf VF reicht nämlich nicht aus, um der Verpflichtung nachzukommen, da über das Kabelnetz kein herkömmlicher Telefonanschluss realisiert werden kann (geht technisch nicht).
Richtig ist aber auch, dass die Telekom per Gesetz zwar zur Grundversorgung gezwungen ist, jedoch umfasst diese Grundversorgung lediglich einen analogen Telefonanschluss und kein (V)DSL. Wenn der Kunde also auf die Telekom besteht und keine TAL verfügbar ist, muss der Vermieter der Telekom eben jenen Ausbau gestatten und ggfs. die Kosten für das Legen der TAL übernehmen.
Da steht nämlich was vollkommen anderes.
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
Verstehe ich auch nicht...
Die Telekom hat eine Pflicht zur Grundversorgung.
Eine umgekehrte Pflicht eines Vermieters, einen Telekom Anschluss anzubieten, sehe ich nicht. Lediglich die Pflicht, für einen Telefonanschluss zu sorgen.
Ähnlich wie die Pflicht, einen ausreichenden tv Anschluss zu bieten. Ob das per Sat oder per Kabel oder sonstwie geschieht, ist egal.
Lediglich die Möglichkeit, den Anbieter wählen zu können, ist hier eingeschränkt. Ob das aber relevant ist? Zumal ein durchschnittlicher Anschluss bei Vodafone ohnehin meist etwas günstiger ist, als bei der Telekom.
Die Telekom hat eine Pflicht zur Grundversorgung.
Eine umgekehrte Pflicht eines Vermieters, einen Telekom Anschluss anzubieten, sehe ich nicht. Lediglich die Pflicht, für einen Telefonanschluss zu sorgen.
Ähnlich wie die Pflicht, einen ausreichenden tv Anschluss zu bieten. Ob das per Sat oder per Kabel oder sonstwie geschieht, ist egal.
Lediglich die Möglichkeit, den Anbieter wählen zu können, ist hier eingeschränkt. Ob das aber relevant ist? Zumal ein durchschnittlicher Anschluss bei Vodafone ohnehin meist etwas günstiger ist, als bei der Telekom.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
Richtig, da wird gar nichts blockiert durch den Vermieter. Das ist ein Neubaugebiet, auch da müssen weitere Tiefbauarbeiten ggf. erst genehmigt werden. Da war VFKD halt schneller beim Erschließen des Gebiets, die Telekom folgt halt bis März 2016. Gut, warum die Kabel von der Telekom nicht gleich verlegt wurden, als die Straßen dort gebaut wurden, keine Ahnung...DarkStar hat geschrieben:Wo bitte hat der Vermieter die TAE Dose durch einen Anbieter blockiert?
Was kann der Vermieter in diesen Fall dafür, wenn die Telekom das Gebiet bisher nicht ans Netz angeschlossen hat?
Die Telekom hat nen Auftrag zur Grundversorgung, also muss sie auch dafür sorgen, dass alle Häuser angeschlossen sind meiner Meinung nach, genau wie die ÖR dafür sorgen müssen, dass sie in allen Haushalten empfangbar sind.
Gespannt bin ich übrigens, welche Geschwindigkeit dort dann über DSL geht. Nicht dass der Mieter dann noch ne böse Überraschung erlebt...
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
Ich zitiere mal:DarkStar hat geschrieben:Wo bitte hat der Vermieter die TAE Dose durch einen Anbieter blockiert?reneromann hat geschrieben:Was die Mietminderung anbetrifft: Da wirst du um einen Anwalt nicht drum herum kommen - zumindest in meinen Augen reicht der Verweis auf VF halt nicht aus, wenn TAE-Dosen vorhanden sind und durch einen vom Vermieter bestellten Anbieter blockiert werden.
Was kann der Vermieter in diesen Fall dafür, wenn die Telekom das Gebiet bisher nicht ans Netz angeschlossen hat?
Sollte ich dies falsch als "Blockade" interpretiert haben, dann bitte ich um Entschuldigung.soul4ever hat geschrieben:Konkret, es war ein anderer Anbieter der die Telekom Infrastruktur nutzt - aber es kommt auf das gleiche raus und ich wollte den Sachverhalt nicht verkomplizieren.[...]
Und klar, sofern die Telekom die TAL noch gar nicht gelegt hat, kann der Vermieter natürlich nichts dafür [wobei dann "eigentlich" ja auch keine Unversorgbarkeit besteht - schließlich müsste die Telekom ja "nur" ihre eigenen Leitungen mal fertigstellen].
@Silverio:
Die Telekom hat die Verpflichtung zur Grundversorgung, der Vermieter zur Stellung des APL [bzw. der Mitwirkungspflicht bei dem APL] (vgl. hier).
Dies heißt aber auch, dass der Vermieter prinzipiell den APL beauftragen muss und eben jenen APL zusammen mit der Leitungsinstallation im Haus nicht mit Verweis auf einen KNB verweigern darf.
Für den eigentlichen Anschluss hingegen (sprich die Schaltung der TAL bis hin zur 1. TAE) muss der Vermieter nicht sorgen - das ist Sache des Kunden [jedoch darf der Vermieter dies nicht unterbinden].
@DarkSarde:
Die Telekom wird die Kabel im Wohngebiet schon gleich mit gelegt haben - jedoch dauert's in der Regel, bis die notwendigen Kabel vom Anfang des Neubaugebiets bis hin zur "bestehenden" Verteilung liegen.
Und da sind KNB eben prinzipbedingt im Vorteil - am Beginn des Gebiets einen Abzweiger vom bestehenden Netz legen und los geht's.
Beim Telefonkabel der Telekom hingegen muss ja auch die Zuführung erst einmal gelegt werden...
Ansonsten aber ja: Die "böse" Überraschung kommt meinst, wenn kein oder nur (sehr) langsames DSL geht.
Denn nicht überall wird sofort auf VDSL-100 ausgebaut [auch wenn sich das gerade bei Neuerschließungen lohnen würde]
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
Das stimmt zwar aber in diesem Fall wurde die Grundversorgung schon von VFKD gewährleistet.reneromann hat geschrieben:Die Telekom hat die Verpflichtung zur Grundversorgung,...
Grundversorgung bedeutet lt. Bundesnetzagentur
Als Endnutzer haben Sie einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten.
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
Ob die Grundversorgung mit VFKD gewährleistet ist, bestimmt aber im Zweifel alleine ein Richter bzw. die BNetzA.Abraxxas hat geschrieben:Das stimmt zwar aber in diesem Fall wurde die Grundversorgung schon von VFKD gewährleistet.reneromann hat geschrieben:Die Telekom hat die Verpflichtung zur Grundversorgung,...
Grundversorgung bedeutet lt. BundesnetzagenturAls Endnutzer haben Sie einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten.
Zur Grundfrage des TE zurück:
* "Schadenersatz" für die Zahlungen an die Telekom gibt's meiner Meinung nach nicht - hier gilt einfach mal für den Mieter "Pech gehabt", sofern er nichts Schriftliches in der Hand hat, wo draufsteht, dass die Leitung zum Tag des Umzugs bereits seitens der Telekom angeklemmt ist
* 5%-Klausel - da hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt, ob der Verweis auf VFKD ausreicht... Prinzipiell besteht der Anspruch aber maximal bis zu dem Zeitpunkt, wo der APL angeklemmt wird [Probleme danach mit der Schaltung bei der Telekom sind nicht Sache des Vermieters - sobald der APL aktiv ist, ist er seinen Pflichten nachgekommen]. Gleiches dürfte bei VFKD [sofern dort als Grundversorger anerkannt] gelten: HÜP "scharf" und rückkanalfähig und der Vermieter dürfte seiner Pflicht nachgekommen sein.
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Re: Pflicht auf Ausbau des Netzes in Neubaugebieten
So wie Abraxxas sehe ich das auch. Es ist ja nicht "nichts" vorhanden, sondern ein Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über einen Festnetz Anschluss.
Zudem: Auch die Telekom will allermeist für den Anschluss noch einige hundert Euro haben. Muss ich als Vermieter nun jedem Provider Zugang zum Haus genehmigen und den auch noch bezahlen?
Bei uns in der Gegend konkurrieren 3 Netzprovider. Die Telekom hat (Internet mäßig gesehen) das langsamste davon. Oft sogar DSL 0!
Wie auch immer, ich bin gespannt, was dabei heraus kommt. Bitte auf dem laufenden halten.
Edit: Evtl. lohnt es, einfach mal bei der Netzagentur anzufragen
Zudem: Auch die Telekom will allermeist für den Anschluss noch einige hundert Euro haben. Muss ich als Vermieter nun jedem Provider Zugang zum Haus genehmigen und den auch noch bezahlen?
Bei uns in der Gegend konkurrieren 3 Netzprovider. Die Telekom hat (Internet mäßig gesehen) das langsamste davon. Oft sogar DSL 0!
Wie auch immer, ich bin gespannt, was dabei heraus kommt. Bitte auf dem laufenden halten.
Edit: Evtl. lohnt es, einfach mal bei der Netzagentur anzufragen
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
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