Was die VFKD ja nicht betrifft, weil hier ja alle seit 1.8. ohne Probleme freie Router verwenden können...
DF mal wieder
Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Mal davon abgesehen, dass der "eigentliche" Thread schon fast 10 Monate alt war (April 2016) und jetzt wieder hochgeholt wurde...
Und was noch immer nicht SAUBER geschrieben wird:
Es gibt KEIN Gesetz zur ROUTERfreiheit und KEIN Recht auf die freie Wahl des Routers geschweige denn eine "seit August 2016 gültige ROUTERfreiheit", sondern es gibt ein Gesetz zur ENDGERÄTEfreiheit und ein Recht auf die freie Wahl des ENDGERÄTS, das am PASSIVEN Abschlusspunkt betrieben wird.
Heißt: Wer einen Router HINTER dem Endgerät vom Anbieter betreibt, fällt NICHT(!) unter die Endgerätefreiheit, weil er ja das Endgerät vom Anbieter benutzt.
Nur wer ein eigenes Endgerät DIREKT am passiven Abschlusspunkt betreibt [z.B. Cable-Fritzboxen an Kabel-Anschlüssen, KEINE DSL-Fritzboxen HINTER dem Kabel-Leihgerät vom Anbieter], fällt unter die Endgerätefreiheit - und nur DANN müssen die Anbieter die Daten bereitstellen.
Und genau für den Fall des EIGENEN Endgeräts DIREKT am passiven Endpunkt haben SOWOHL UM als auch VF bereits entsprechende Prozeduren festgelegt, bei denen dann dem Kunden auch die notwendigen Zugangsdaten zur Aktivierung des eigenen Endgeräts (-> Aktivierungscode bei VF) mitgeteilt werden. Einzig bei TC gibt's das Problem, dass die Telefonie NICHT mit den Cable-Fritzboxen funktioniert, weil TC generell noch auf VoC setzt, was die Cable-Fritzboxen nicht unterstützen und TC kein VoIP anbietet [und genau da könnte es für TC brenzlig werden, außer sie haben in ihrer Schnittstellenbeschreibung VoC als Telefonprotokoll festgeschrieben, wodurch dann aber Cable-Fritzboxen NICHT kompatibel wären].
Wer hingegen einen eigenen Router HINTER dem Leihgerät betreiben will, hat auch nach dem Gesetz zur Endgerätefreiheit keinen verbrieften Anspruch auf die Zugangsdaten.
Mal davon abgesehen, dass DF in dem Link sogar ausgesprochenen Bullshit schreibt:
Wer sich natürlich das Kleingedruckte hinter der Homebox-Option nicht durchliest und einfach hofft, dass sich nichts weiter ändert [z.B. die 2. Telefonleitung bestehen bleibt], erlebt dann die böse Überraschung...
Und was noch immer nicht SAUBER geschrieben wird:
Es gibt KEIN Gesetz zur ROUTERfreiheit und KEIN Recht auf die freie Wahl des Routers geschweige denn eine "seit August 2016 gültige ROUTERfreiheit", sondern es gibt ein Gesetz zur ENDGERÄTEfreiheit und ein Recht auf die freie Wahl des ENDGERÄTS, das am PASSIVEN Abschlusspunkt betrieben wird.
Heißt: Wer einen Router HINTER dem Endgerät vom Anbieter betreibt, fällt NICHT(!) unter die Endgerätefreiheit, weil er ja das Endgerät vom Anbieter benutzt.
Nur wer ein eigenes Endgerät DIREKT am passiven Abschlusspunkt betreibt [z.B. Cable-Fritzboxen an Kabel-Anschlüssen, KEINE DSL-Fritzboxen HINTER dem Kabel-Leihgerät vom Anbieter], fällt unter die Endgerätefreiheit - und nur DANN müssen die Anbieter die Daten bereitstellen.
Und genau für den Fall des EIGENEN Endgeräts DIREKT am passiven Endpunkt haben SOWOHL UM als auch VF bereits entsprechende Prozeduren festgelegt, bei denen dann dem Kunden auch die notwendigen Zugangsdaten zur Aktivierung des eigenen Endgeräts (-> Aktivierungscode bei VF) mitgeteilt werden. Einzig bei TC gibt's das Problem, dass die Telefonie NICHT mit den Cable-Fritzboxen funktioniert, weil TC generell noch auf VoC setzt, was die Cable-Fritzboxen nicht unterstützen und TC kein VoIP anbietet [und genau da könnte es für TC brenzlig werden, außer sie haben in ihrer Schnittstellenbeschreibung VoC als Telefonprotokoll festgeschrieben, wodurch dann aber Cable-Fritzboxen NICHT kompatibel wären].
Wer hingegen einen eigenen Router HINTER dem Leihgerät betreiben will, hat auch nach dem Gesetz zur Endgerätefreiheit keinen verbrieften Anspruch auf die Zugangsdaten.
Mal davon abgesehen, dass DF in dem Link sogar ausgesprochenen Bullshit schreibt:
Das gilt natürlich nur dann, wenn die Homebox-Option gekündigt wird [und somit die Rufnummern 4-10, die ja explizit Bestandteil der Homebox-Option sind, wegfallen]...So könnte der Anschluss einer Fritzbox ans Kabelnetz von Vodafone zum Verlust der Rufnummer führen.
Wer sich natürlich das Kleingedruckte hinter der Homebox-Option nicht durchliest und einfach hofft, dass sich nichts weiter ändert [z.B. die 2. Telefonleitung bestehen bleibt], erlebt dann die böse Überraschung...
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Re: Routerzwang, was ist mit Bestandskunden
Es ging eigentlich nur darum dass DF anscheinend (wie so oft) nicht richtig recherchiert hat bevor sie so eine Knallermeldung raushauen.
Hätten sie das getan, so hätten sie festgestellt dass z.B. Vodafone bereits einen Prozess zur Umsetzung der Regelung hat.
KDNewbie
Hätten sie das getan, so hätten sie festgestellt dass z.B. Vodafone bereits einen Prozess zur Umsetzung der Regelung hat.
KDNewbie