bug hat geschrieben:
Es wir immer nur von Wegfall des Routerzwangs gesprochen, bestenfalls spricht mal jemand auch das Thema eigener Modem an,
aber es geht doch generell um Telekommunikationsendgeräte und darunter verstehe ich auch Telefone/Telefonanlagen.
Das stimmt insofern, dass immer vom "Routerzwang" gesprochen wird. Das liegt aber daran, dass der Otto-Normal-Dau den Unterschied zwischen Modem und Router gar nicht kennt und für diesen das mittlerweile ein einziges Gerät ist.
Das ist aber durch das neue Gesetz auch schon geregelt, abseits des Namens, dadurch dass der Netzabschluss jetzt passiv sein muss. Also die Multimediadose, denn bereits ein Modem, sei es auch in den Router integriert ist bereits aktiv. Es darf dann also auch kein spezielles Modem mehr vorgeschrieben werden.
bug hat geschrieben:Das heißt, wenn jemand VoIP/SIP-Telefone am LAN nutzen will sollte man auch auf die Herausgabe der notwendigen Anschlussdaten fordern können!
Nein, das heisst es nicht. Es darf nur kein anbieterspezifisches Modem vorgeschrieben werden. Das schreibt keines Wegs vor, wie der Anbieter technisch Telefonie anbieten muss.
Wenn der Anbieter, wie VF/KDG eben nicht VoiP anbietet, sondern VoC, dann ist die Aussage relativ einfach: Wenn du Telefonie nutzen willst, musst du dir eben ein Modem/Router kaufen, dass VoC kann, denn "richtiges" VoiP bieten sie nicht an. Und da es für VoC keine dedizierten Zugangsdaten gibt, sondern wie das bei der Kabelmodemprovisionierung auch, rein über die MAC vom Modem funktioniert, muss und kann der Anbieter auch keine VoiP/Sip-Zugangsdaten rausrücken, denn die gibt es schlicht und einfach nicht.
Er muss dir nur eine Möglichkeit bieten, ein beliebiges Modem benutzen zu können. Für Internet tut er das, indem er entweder eine Provisionierungsseite anbietet, oder die Mac per Hotline registrieren lässt oder ähnliches. Voc läuft genauso.
Der Wegfall des Routerzwanges ist kein Freibrief für den Kunden. Aus Sicht vieler Kunden ist es sogar eher genau das Gegenteil, denn mit dem Wegfall rückt die Zuständigkeit dafür definitiv zum Kunden. Der Provider ist damit für sowas definitiv nicht mehr zuständig und muss auch keinen Support dafür liefern. Der Wegfall bedeutet ja auch nicht, dass dir der Provider keine eigene Hardware mehr anbieten darf, das darf er weiterhin, er darf dich nur nicht dazu zwingen ausschließlich seine Hardware zu benutzen. Nur wenn du dann halt darauf bestehst, eigene Hardware verwenden zu wollen, dann bist DU dafür zuständig, dass die auch funktioniert. Wenn du dir also ein Modem/Router kaufst, der kein VoC kann, dein Provider aber nur VoC anbietet, dann ist das dein Problem! Dann hast du eben Hardware gekauft, die für deine Lage nicht (vollständig) funktioniert!
Wenn man also keine Ahnung hat und einfach nur will, dass der Internetanschluss samt Telefonie funktioniert, dann kann man auch nach der Änderung nur weiterhin empfehlen: Nimm/miete Hardware vom Anbieter. Nur dann ist sichergestellt, dass das auch funktioniert und du dafür vom Anbieter support kriegst.
Da sieht man aber mal wieder, dass "Freiheit" kein Rundumsorglospaket ist. Wenn man "Freiheit" nutzen will, muss man sich schon ein bisschen damit beschäftigen. "Freiheit" heisst nur, dass man die Möglichkeit hat, es heisst nicht "Funktionsgarantie" oder "jemand anderes macht schon, dass es passt". Willst du dich nicht damit beschäftigen, muss du in gewissem Maße auf "Freiheit" verzichten, dafür ist dann aber auch jemand anderes dafür zuständig, dass es funktioniert und wenn es das nicht tut, kannst du dementsprechend jemand anderem die Ohren vollheulen, statt dich selber drum kümmern zu müssen.