Kompetenz der Hotline

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Lutze

Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von Lutze »

reneromann hat geschrieben:Dieser Umstand soll/kann/muss dem Käufer einer solchen Box bekannt sein (Stichwort: Fahrlässigkeit) - und sollte die Box die falsche Produktseriennummer haben und/oder der Käufer sich nicht im Vornherein beim Verkäufer erkundigen, so handelt er ebenfalls nicht mehr "in gutem Glauben".
Ich glaube nicht das es fahrlässig ist die Vorgehensweise mit der Seriennummer nicht zu kennen. Dann dürfte man ja bei ebay gar nichts mehr ohne vorherige aufwendige Recherche kaufen.
Könnte ja alles aus einem Leasingvertrag stammen.
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berlin69er
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Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von berlin69er »

Wer bei eBay eine Box kauft, um sie anschließend bei VF freischalten zu lassen, ist es durchaus zuzumuten, sich vorher zu erkundigen, ob das mit der Box auch funktioniert... :kaffee:
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Lutze

Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von Lutze »

genau, da schau ich bei AVM und da steht zur 6490 das diese für das Vodafone Kabelnetz geeignet ist. Als Durchschnittsbürger vermute ich dahinter nicht gleich einen Betrug wenn eine solche Box bei ebay angeboten wird.
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berlin69er
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Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von berlin69er »

Wo steht dort, dass die Box am VF Kabelanschluss funktionieren muss? Ich finde erstmal nur, dass sie für einen Kabelanschluss gedacht ist und wenn man auf die Produktseite geht, findet man ganz schnell das hier:
https://avm.de/service/fritzbox/fritzbo ... inrichten/
Also eindeutiger geht's wohl nicht!
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Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von Lutze »

In deinem link ist nirgends ein Hinweis auf das Freischaltungsverfahren oder genauer auf das nicht Freischaltungsverfahren bei falscher Seriennummer. Der Laie wird davon ausgehen das er die Box nutzen kann.
Auf der Produktseite: Übersicht / Details / technische Daten findet man nur das es das ideale Gerät für den Kabelanschluß ist, kein Hinweis auf das Seriennummernproblem.
reneromann
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Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von reneromann »

Lutze hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Dieser Umstand soll/kann/muss dem Käufer einer solchen Box bekannt sein (Stichwort: Fahrlässigkeit) - und sollte die Box die falsche Produktseriennummer haben und/oder der Käufer sich nicht im Vornherein beim Verkäufer erkundigen, so handelt er ebenfalls nicht mehr "in gutem Glauben".
Ich glaube nicht das es fahrlässig ist die Vorgehensweise mit der Seriennummer nicht zu kennen. Dann dürfte man ja bei ebay gar nichts mehr ohne vorherige aufwendige Recherche kaufen.
Könnte ja alles aus einem Leasingvertrag stammen.
Ohne dass es zu weit ausartet:
Wenn ich mir ein Gerät kaufe, bei dem ich mir NICHT 100%ig sicher sein kann, das es funktioniert, frage ich VOR dem Kauf beim Verkäufer nach und lasse mir die Produkteigenschaften zusichern.

Insbesondere wenn die Verkäufer schon darauf hinweisen, dass man doch VORHER beim KNB sich erkundigen möge, ob die Box freigeschaltet wird, sollte man sich vom VK zusichern lassen, dass es sich dabei um Retail-Ware mit der richtigen Seriennummer handelt (zumal VF als KNB ja extra darauf hinweist, das nur 6490er mit einer gewissen Produktseriennummer freigeschaltet werden). Wenn der VK einem die Produktseriennummer nicht nennen möchte und trotzdem auf den KNB verweist, ist dies mehr als ein deutliches Indiz dafür, dass die Boxen NICHT freigeschaltet werden.
Lutze

Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von Lutze »

reneromann hat geschrieben:Ohne dass es zu weit ausartet:
Wenn ich mir ein Gerät kaufe, bei dem ich mir NICHT 100%ig sicher sein kann, das es funktioniert, frage ich VOR dem Kauf beim Verkäufer nach und lasse mir die Produkteigenschaften zusichern.
nach dem Besuch der AVM Produktseite wäre ich mir 100% sicher
reneromann hat geschrieben:Insbesondere wenn die Verkäufer schon darauf hinweisen, dass man doch VORHER beim KNB sich erkundigen möge, ob die Box freigeschaltet wird,
Wenn der Hinweis da ist stimme ich dir zu

Habe gerade einen RCI88 ersteigert, darf ich das jetzt auch nicht? Ist das auch generell unterschlagene Ware?
maniacintosh
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Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von maniacintosh »

reneromann hat geschrieben: Ohne dass es zu weit ausartet:
Wenn ich mir ein Gerät kaufe, bei dem ich mir NICHT 100%ig sicher sein kann, das es funktioniert, frage ich VOR dem Kauf beim Verkäufer nach und lasse mir die Produkteigenschaften zusichern.
Weil du die Problematik kennst. Der technisch nicht interessierte Nutzer, der mal in der Computer Bild oder gar lokalen Tageszeitung gelesen hat, dass die 6490 bei Vodafone läuft, geht zu eBay und sucht Fritz 6490. Der denkt gar nicht daran, dass hier die Möglichkeit bestehen könnte, das diese Box nicht funktioniert, es stand ja in der Zeitung: Das funktioniert! Er handelt halt gutgläubig. Er hat keine Pflicht sich vorher über derartige Besonderheiten zu informieren, es ist auch nichts was man einfach wissen müsste. Es ist jedenfalls keine grobe Fahrlässigkeit sich vorher nicht zu informieren. Ich rede hier wohlgemerkt vom Otto-Normal-Kunden und nicht von regelmäßigen Nutzern dieses Forums. Es ist allgemein bei elektronischen Geräten nicht üblich vorher Seriennummern zu prüfen und beim Anbieter gegenzuchecken, darum muss ich auch beim Router nicht davon ausgehen, dass dies nötig sein könnte. Ich habe derartige Probleme bisher auch nur im Zusammenhang mit Kabelanbietern wahr genommen.
Insbesondere wenn die Verkäufer schon darauf hinweisen, dass man doch VORHER beim KNB sich erkundigen möge, ob die Box freigeschaltet wird, sollte man sich vom VK zusichern lassen, dass es sich dabei um Retail-Ware mit der richtigen Seriennummer handelt (zumal VF als KNB ja extra darauf hinweist, das nur 6490er mit einer gewissen Produktseriennummer freigeschaltet werden). Wenn der VK einem die Produktseriennummer nicht nennen möchte und trotzdem auf den KNB verweist, ist dies mehr als ein deutliches Indiz dafür, dass die Boxen NICHT freigeschaltet werden.
WENN sie denn darauf hinweisen! Mal ein Angebot als Beispiel: http://www.ebay.de/itm/AVM-FRITZ-Box-64 ... 2464718610
Ich sehe die Vodafone-Verpackung und werde stutzig. Otto-Normal-Nutzer denkt sich: Oh da steht ja sogar Vodafone auf der Packung, das Ding wird sicher funktionieren. Davon, dass man sich beim KNB vergewissern soll, ob sie funktioniert, steht da auch nix. Zugegeben hier könnte der Preis stutzig machen, da das Gerät als neuer unbenutzter Artikel angepriesen wird und macht in diesem Fall einen gutgläubigen Erwerb schwierig. Würde es sich hier aber um Gebrauchtgeräte handeln, müsste ich hier nicht gleich auf den Gedanken kommen, da hier – gerade bei Elektronik – ein deutlicher Preisverfall nicht unüblich ist.

Wo ist der Hinweis bei Vodafone? Zumindest auf den hier verlinkten Seiten habe ich diesen nicht gefunden. Auch eine kurze Suche auf den Hilfe-Seiten bei VF nach 6490 brachte nur Informationen zu den eigenen Homeboxen zu Tage, aber eben auch nicht der Hinweis, dass diese gekauft nicht funktionieren würden. Bei AVM steht auch nur: Eigene Box bei Vodafone -> Löppt...
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-G ... -p/1323415
Wie man in dem Thread sieht, weist ja teilweise nicht mal Vodafone, wenn man gezielt nacht der 6490 fragt auf den Umstand hin, dass nicht alle Boxen akzeptiert werden. Wie zur Hölle soll ein normaler Nutzer also auf die - eigentlich abwegige - Idee kommen VOR dem Kauf die Seriennummer zu prüfen. Wenn ich die Problematik nicht hier aus dem Forum kennen würde, würde mir diese Idee gar nicht in den Sinn kommen.
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Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von reneromann »

Lutze hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Ohne dass es zu weit ausartet:
Wenn ich mir ein Gerät kaufe, bei dem ich mir NICHT 100%ig sicher sein kann, das es funktioniert, frage ich VOR dem Kauf beim Verkäufer nach und lasse mir die Produkteigenschaften zusichern.
nach dem Besuch der AVM Produktseite wäre ich mir 100% sicher
Wobei insbesondere AVM ja noch darauf hinweist, dass man sich beim KNB erkundigen soll (-> avm.de/laeuft).

Weiterhin gibt VF explizit folgendes auf deren Website an:
Ich habe mir einen Kabelrouter bzw. eine Fritzbox über eine Auktionsplattform erworben. Wird dieses auch aktiviert?
Sofern es sich nicht um ein ehemaliges Leih-Gerät handelt und das Gerät ein vertrauenswürdiges Hersteller-Zertifikat nach EuroDOCSIS 3.0 Standard besitzt, steht einer Aktivierung nichts im Wege. Eine Aktivierung ehemaliger Leih-Geräte ist nicht möglich, da sie dem ursprünglichen Vertragsinhaber zugeordnet sind. Im Fall der Fritzbox 6490 erkennst Du das daran, dass bereits die Firmware 6.60, bzw. 6.61 installiert ist. Boxen mit einer früheren Firmware sind ehemalige Leihgeräte des Providers. Wende Dich bitte an den Verkäufer, wenn Du ein Gerät erworben hast, welches nicht aus dem freien Handel stammt.
Heißt: Der Kunde KANN es erkennen, selbst nach den Hinweisen auf der AVM-Seite (mit Verweis auf die VF-Seite).
reneromann hat geschrieben:Insbesondere wenn die Verkäufer schon darauf hinweisen, dass man doch VORHER beim KNB sich erkundigen möge, ob die Box freigeschaltet wird,
Wenn der Hinweis da ist stimme ich dir zu.
In der Regel kommt genau dieser Hinweis, da sich die Verkäufer andererseits ggfs. gewährleistungspflichtig machen.
So können sie die Gewährleistung mit Hinblick auf den Hinweis verweigern.

(à la: Dieses Auto muss, damit es in Dtl. zugelassen werden kann, einer Einzelabnahme beim TÜV [für Importe aus Nicht-EU-Staaten]. Denn niemand muss damit rechnen, dass er -wenn er ein Auto kauft- dieses in Dtl. nicht zulassen kann, wenn es ähnliche Modelle für den europ. Markt gibt.)
Habe gerade einen RCI88 ersteigert, darf ich das jetzt auch nicht? Ist das auch generell unterschlagene Ware?
Besitz und Eigentum sind zwei Paar Schuhe.

Du kannst das Gerät besitzen - und ggfs. auch den Besitz käuflich "erwerben". Eigentümer hingegen wirst du von den Geräten nicht (oder nur unter ganz gewissen Sonderbedingungen).
Und es ist auch als Käufer nicht dein Problem, dass der ehemalige Besitzer das Gerät dann gegenüber dem Eigentümer nicht mehr zurückgeben kann - das ist nämlich alleine das Problem des Vorbesitzers.

Wenn du das Gerät hingegen vollumfänglich nutzen willst, solltest du Eigentümer des Geräts sein. Das bist du aber nicht, also kann der ursprüngliche Eigentümer noch mitreden - und wenn der sich sperrt, hast du als Besitzer halt ein Problem.

Vergleiche es mit einem Leasing-PKW: Wer den PKW fährt, ist alleine Sache des Besitzers (des Leasingnehmers) [Ausnahme: Sonderregelungen mit der Versicherung, wobei diese ja i.d.R. der Leasingnehmer abschließt -oder- Sonderregelungen im Leasingvertrag]. Der Eigentümer hat hierbei keinerlei Einflussnahme (sofern nicht Sonderregelungen getroffen wurden).
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Re: Kompetenz der Hotline

Beitrag von berlin69er »

Lutze hat geschrieben:In deinem link ist nirgends ein Hinweis auf das Freischaltungsverfahren oder genauer auf das nicht Freischaltungsverfahren bei falscher Seriennummer. Der Laie wird davon ausgehen das er die Box nutzen kann.
Auf der Produktseite: Übersicht / Details / technische Daten findet man nur das es das ideale Gerät für den Kabelanschluß ist, kein Hinweis auf das Seriennummernproblem.
Gerade hast du noch geschrieben, dass man dort findet, dass es für Vodafone geeignet ist?!
Und wenn du meinen Link anklickst, ist dort auch weiterführend diese Infos zu sehen:
https://avm.de/service/freie-routerwahl/
Nochmal: der Kunde möchte etwas von VF. Er ist in der Pflicht, sich vorher schlau zu machen. Wenn es nicht klappt, ist nicht VF der Ansprechpartner einer Reklamation, sondern der eBay Verkäufer, wenn ein entsprechender Hinweis fehlte.

@maniacintosh: Gerade die Computer Bild ist wohl ein schlechtes Beispiel, da dort eigentlich genau beschrieben wurde, wie das läuft, mit der Routerfreiheit.

Wie dem auch sei: egal, wie der Kauf abgelaufen ist, VF ist nicht verpflichtet, diese Boxen freizuschalten.

Frage ist ja auch, ob das beim TE überhaupt zutrifft,,, :mussweg:
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