Lutze hat geschrieben:reneromann hat geschrieben:Ohne dass es zu weit ausartet:
Wenn ich mir ein Gerät kaufe, bei dem ich mir NICHT 100%ig sicher sein kann, das es funktioniert, frage ich VOR dem Kauf beim Verkäufer nach und lasse mir die Produkteigenschaften zusichern.
nach dem Besuch der AVM Produktseite wäre ich mir 100% sicher
Wobei insbesondere AVM ja noch darauf hinweist, dass man sich beim KNB erkundigen soll (-> avm.de/laeuft).
Weiterhin gibt VF explizit folgendes auf
deren Website an:
Ich habe mir einen Kabelrouter bzw. eine Fritzbox über eine Auktionsplattform erworben. Wird dieses auch aktiviert?
Sofern es sich nicht um ein ehemaliges Leih-Gerät handelt und das Gerät ein vertrauenswürdiges Hersteller-Zertifikat nach EuroDOCSIS 3.0 Standard besitzt, steht einer Aktivierung nichts im Wege. Eine Aktivierung ehemaliger Leih-Geräte ist nicht möglich, da sie dem ursprünglichen Vertragsinhaber zugeordnet sind. Im Fall der Fritzbox 6490 erkennst Du das daran, dass bereits die Firmware 6.60, bzw. 6.61 installiert ist. Boxen mit einer früheren Firmware sind ehemalige Leihgeräte des Providers. Wende Dich bitte an den Verkäufer, wenn Du ein Gerät erworben hast, welches nicht aus dem freien Handel stammt.
Heißt: Der Kunde KANN es erkennen, selbst nach den Hinweisen auf der AVM-Seite (mit Verweis auf die VF-Seite).
reneromann hat geschrieben:Insbesondere wenn die Verkäufer schon darauf hinweisen, dass man doch VORHER beim KNB sich erkundigen möge, ob die Box freigeschaltet wird,
Wenn der Hinweis da ist stimme ich dir zu.
In der Regel kommt genau dieser Hinweis, da sich die Verkäufer andererseits ggfs. gewährleistungspflichtig machen.
So können sie die Gewährleistung mit Hinblick auf den Hinweis verweigern.
(à la: Dieses Auto muss, damit es in Dtl. zugelassen werden kann, einer Einzelabnahme beim TÜV [für Importe aus Nicht-EU-Staaten]. Denn niemand muss damit rechnen, dass er -wenn er ein Auto kauft- dieses in Dtl. nicht zulassen kann, wenn es ähnliche Modelle für den europ. Markt gibt.)
Habe gerade einen RCI88 ersteigert, darf ich das jetzt auch nicht? Ist das auch generell unterschlagene Ware?
Besitz und Eigentum sind zwei Paar Schuhe.
Du kannst das Gerät besitzen - und ggfs. auch den Besitz käuflich "erwerben". Eigentümer hingegen wirst du von den Geräten nicht (oder nur unter ganz gewissen Sonderbedingungen).
Und es ist auch als Käufer nicht dein Problem, dass der ehemalige Besitzer das Gerät dann gegenüber dem Eigentümer nicht mehr zurückgeben kann - das ist nämlich alleine das Problem des Vorbesitzers.
Wenn du das Gerät hingegen vollumfänglich nutzen willst, solltest du Eigentümer des Geräts sein. Das bist du aber nicht, also kann der ursprüngliche Eigentümer noch mitreden - und wenn der sich sperrt, hast du als Besitzer halt ein Problem.
Vergleiche es mit einem Leasing-PKW: Wer den PKW fährt, ist alleine Sache des Besitzers (des Leasingnehmers) [Ausnahme: Sonderregelungen mit der Versicherung, wobei diese ja i.d.R. der Leasingnehmer abschließt -oder- Sonderregelungen im Leasingvertrag]. Der Eigentümer hat hierbei keinerlei Einflussnahme (sofern nicht Sonderregelungen getroffen wurden).