tel. Angebot über Tel. / Internet /TV

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Taxidriver05
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Re: tel. Angebot über Tel. / Internet /TV

Beitrag von Taxidriver05 »

Dann erlaube ich mir mal, mich hier in dieser Sache als KDG-MA zu äußern.

Bei Anrufen, zu denen es keinen Anlass gibt, sollte man grundsätzlich vorsichtig sein.
Als Bestandskunde sollte der MA zum Abgleich allenfalls einen Teil der Bankverbindung abfragen. Und dies erfolgt allenfalls auch erst, wenn eine vertragliche Veränderung vereinbart ist. Denn dem MA sollten die Daten bereits vorliegen.

Zum Thema "Ich gehe lieber in den Shop.", kan ich nur eines sagen... VORSICHT!
Denn bei Verträgen, die am Telefon vereinbart werden, besteht die Pflicht, dass dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post oder Mail zugesandt wird. Hinzu kommt, dass bei solchen Geschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht, was durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
Schließt man allerdings einen Vertrag im Shop ab, so handelt es sich um einen sog. "Handelsvrtrag", bei dem das 14-tägige Widerrufsrecht entfallen kann, da dies nicht unter das Fernabsatzgesetz fällt. Somit ist man bei telfonischen Verträgen prinzipiell schon sicherer dran. Man muss nur sein Widerrufsrecht im Fall des Falles nutzen.
BORN STUPID?
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