Der von mir angeführte § 303b StGB setzt keine kriminelle Absicht voraus, mit krimineller Absicht wird's nur noch schlimmer...Abraxxas hat geschrieben:Braucht es auch nicht. Es muss verboten werden.reneromann hat geschrieben:Und de facto gibt's noch keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung, dass Portscans auf fremde Server "erlaubt" wären
All deine angeführten §§ unterstellen bzw. setzen eine kriminelle Absicht voraus. Die ist zuerst mal nicht gegeben und muss dann auch nachgewiesen werden.
Mach dich mal locker und recherchiere die passende Rechtssprechung bevor du hier Leuten Angst machst.
Außerdem: Von eben jener "kriminellen Absicht" steht auch kein Wort im § 303b StGB - und auch nicht in § 303c StGB.
Wenn also der Serverbetreiber nach 303c einen Strafantrag stellt, muss die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleiten - ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufgrund von Geringfügigkeit einstellt oder nicht, steht dann auf einem anderen Blatt.
Und unabhängig davon, ob es strafrechtliche Konsequenzen geben kann, kann noch immer der "gestörte" Serverbetreiber den Störer privatrechtlich in Haftung nehmen.