Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
Da es momentan keinen neuen Filter gibt.... Und VFKD niemanden einen TV Vertrag so einfach geben kann... Ist dir dann überlassen, was du dann ohne Filter machst
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Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
Klar kann man damit auch TV schauen, nur wenn es dann auffällt wird nachberrechnet und ne Anzeige wegen erschleichen von Leistungen gibts auch noch.
Und ich wüsste jetzt auch nicht, warum man es tun sollte wenn man eine SAT Anlage hat, sind ja schließlich weniger Sender und vermutlich auch häufigere Störungen.
Und ich wüsste jetzt auch nicht, warum man es tun sollte wenn man eine SAT Anlage hat, sind ja schließlich weniger Sender und vermutlich auch häufigere Störungen.
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Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
Wie kann man eine Leistung erschleichen, wenn eine Vorrichtung von VFKD selbst entfernt wurde, damit das Internet wieder geht?
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Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
na ja, genau genommen wenn man das Kabel in die Dose und den Fernseh steckt.spooky hat geschrieben: 25.11.2018, 16:43 Wie kann man eine Leistung erschleichen, wenn eine Vorrichtung von VFKD selbst entfernt wurde, damit das Internet wieder geht?
Wenn das tatsächlich legal wäre würde ich mir glatt überlegen auf den TV Vertrag zu verzichten und nur noch SD zu schauen.
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Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
ich schrieb ja nicht das es legal ist. I
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Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
Erschleichen von Leistungen dürfte nicht klappen - weil dafür das Umgehen einer Sperre o.ä. fehlt.
Wer also einen TV-Sperrfilter verbaut hatte und diesen selbst entfernt hat, der kann entsprechend strafrechtlich belangt werden - wenn aber gar keine Sperre vorhanden ist, scheidet der Straftatbestand meiner Meinung nach aus.
Was natürlich nicht heißt, dass es eventuelle privatrechtliche Ansprüche geben kann...
Wer also einen TV-Sperrfilter verbaut hatte und diesen selbst entfernt hat, der kann entsprechend strafrechtlich belangt werden - wenn aber gar keine Sperre vorhanden ist, scheidet der Straftatbestand meiner Meinung nach aus.
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Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
So,
der Filter ist für 87 bis 518 MHz. Vermutung aus dem KD Support Forum war dass mit lauter Kanäle in dem Bereich zugewiesen wurden.
Deswegen warte ich mit einem Reset erst mal bis der Filter raus ist.
Danke so weit.
der Filter ist für 87 bis 518 MHz. Vermutung aus dem KD Support Forum war dass mit lauter Kanäle in dem Bereich zugewiesen wurden.
Deswegen warte ich mit einem Reset erst mal bis der Filter raus ist.
Danke so weit.
Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
Kann ich dann auch einen Anker über die Freileitung werfen und Strom abzweigen? Ab wann ist es dann erschleichen von Leistungen? Bei mir hing jahrelang der HÜP ungenutzt an der Hauswand, da ist ja auch eine Buchse wo ich mein Kabel einstecken kann oder ist das nicht mehr ok weil ich den Deckel hochschieben muss?reneromann hat geschrieben: 25.11.2018, 17:27 Erschleichen von Leistungen dürfte nicht klappen - weil dafür das Umgehen einer Sperre o.ä. fehlt.
Wer also einen TV-Sperrfilter verbaut hatte und diesen selbst entfernt hat, der kann entsprechend strafrechtlich belangt werden - wenn aber gar keine Sperre vorhanden ist, scheidet der Straftatbestand meiner Meinung nach aus.
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Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
Das haben die Bauern früher auf dem Feld mit ihrem Dreschkasten auch so gemacht.Lutze hat geschrieben: 25.11.2018, 18:18 Kann ich dann auch einen Anker über die Freileitung werfen und Strom abzweigen?

Klingeldraht vs HFC
https://i.imgur.com/uNyA75g.jpg
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Re: Fritz 6490 nur noch ein Kanal down
Das ist strafrechtlich halt die Frage, die notfalls ein Gericht klären muss.Lutze hat geschrieben: 25.11.2018, 18:18Kann ich dann auch einen Anker über die Freileitung werfen und Strom abzweigen? Ab wann ist es dann erschleichen von Leistungen? Bei mir hing jahrelang der HÜP ungenutzt an der Hauswand, da ist ja auch eine Buchse wo ich mein Kabel einstecken kann oder ist das nicht mehr ok weil ich den Deckel hochschieben muss?reneromann hat geschrieben: 25.11.2018, 17:27 Erschleichen von Leistungen dürfte nicht klappen - weil dafür das Umgehen einer Sperre o.ä. fehlt.
Wer also einen TV-Sperrfilter verbaut hatte und diesen selbst entfernt hat, der kann entsprechend strafrechtlich belangt werden - wenn aber gar keine Sperre vorhanden ist, scheidet der Straftatbestand meiner Meinung nach aus.
Wenn man einfach an der Antennendose in der Wohnung den TV anstecken kann und es nicht technisch gesperrt wurde (was mit einem IPO-Filter ja ging), dann könnte man schon fragen, inwiefern überhaupt eine (willentliche) Absicht zur Nichtzahlung vorliegt. Wenn man hingegen an Komponenten manipuliert oder technische Sicherungen wie den IPO-Filter entfernt/umgeht, dann macht man das mit der klaren Absicht, die Gebühren nicht zu bezahlen - und dazu gehört auch eine "Manipulation" am HÜP (nichts anderes wäre das Anklemmen des Kabels im HÜP, wenn dieses vorher von VF entfernt -oder- nie angeschlossen wurde).
Wie gesagt - da ist das Problem, ab wo man wirklich eine klare Absicht zur Nichtzahlung hat - und das ist die Voraussetzung für den Straftatbestand.
Gleiches gilt ja auch im Bus/Bahn - wenn ich zum Fahrer gehe und frage, ob er mich ohne Fahrkarte mitnimmt und er zustimmt, dann ist es kein Erschleichen von Leistungen mehr (eben weil der unentgeldlichen Mitnahme zugestimmt wurde).