Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Einen vernünftigen Satspiegel auf's Dach, oder an die Hauswand, sowie einen gescheiten Sat-Receiver unter den Flatscreen gestellt, wäre schon über Jahre besser und günstiger als Teleblöd-Fernsehen oder aber wie jetzt geplant Weipu-TV gewesen !?
Greetz Larsi
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Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Da in der Wand hat es vermutlich schön Störungen empfangen.... Vermutlich wird das aber auf eine Neuerrichtung des HÜPs herauslaufen, immerhin fehlt der ja jetzt. Ob da nun die 999€ für fällig werden muss wohl im Einzelfall entschieden werden.
Du hast den Vorteil das er eventuell noch im System eingetragen ist, somit ist er bei VF ja noch vorhanden. Ob der Siegelbruch verfolgt wird ist auch davon abhängig ob der Techniker das weitergibt, ich denke aber mal das es eher gelassen gesehen wird. Lediglich wenn durch deine Leitung Störungen eingestrahlt haben und du dadurch das ganze Segment gestört hast wird VF da vielleicht etwas sauer reagieren.
Du hast den Vorteil das er eventuell noch im System eingetragen ist, somit ist er bei VF ja noch vorhanden. Ob der Siegelbruch verfolgt wird ist auch davon abhängig ob der Techniker das weitergibt, ich denke aber mal das es eher gelassen gesehen wird. Lediglich wenn durch deine Leitung Störungen eingestrahlt haben und du dadurch das ganze Segment gestört hast wird VF da vielleicht etwas sauer reagieren.
Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Wenn es nicht sein Eigentum war dann hätte Vodafone das Ding doch nach Vertragsende mitnehmen sollen.
Welcher Siegelbruch? Da war nie ein Siegel dran und ein Hüp auch nicht könnte man jetzt behaupten.
Das war übrigens kein Witz, in meinem Haus war in den 30 Jahren wo ich hier wohne niemals ein Siegel dran und der Techniker hat auch als er mein Modem hier in Betrieb nahm auch keins verbaut.
Vodafone will auch nur verkaufen und wenn die 1000€ für den HüP anklemmen wollen könnten sie auf mich als Kunde verzichten. Aber die werden das kaum verlangen wenn das Kabel da schon liegt.
Aber um dem aus dem Weg zu gehen würde ich das Teil bei ebay holen schön in neu und selbst anklemmen.
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Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Man könnte auch sagen:
"Wie jetzt, was für ein HÜP ??? Kenn' ich nicht, weiss ich nicht, habe den Bunker hier so erworben !!!"
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Greetz Larsi
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Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Dann hätte die Errichtung mit meiner Zustimmung erfolgen müssen. Hast du die Bedingungen noch von 1989 so in etwa und hat da irgendjemand was unterschrieben?
Kannst mir gerne die Textpassagen hier einstellen aber die von 1990 nicht von heute.
Da muss wohl bei der Grundsanierung was abhanden gekommen sein.
Mein Gott ihr seit albern wie kommt ihr darauf das Vodafone irgendwas unternimmt wegen so eines 30 € Teils und sich Ärger einhandelt statt eines neuen Kunden.
Ich habe hier nichts unterschrieben und wenn ich bei der Fasadensanierung nicht aufgepasst hätte wäre das Teil dahinter verschwunden weil es zu der Zeit auch nicht genutzt wurde.
Und niemals würde es irgendwen interessieren.
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Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Natürlich hat es damals die Zustimmung gebraucht, so wie heute auch und da wird bei der Errichtung auch penibel drauf geachtet (die können ja nicht einfach ein Loch in dein Haus bohren und da irgendwelche Kabel reinziehen).
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Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Und auch damals wurde die Errichtung nur dann ausgeführt, wenn sie beauftragt wurde (zum Teil aber mit Zuschüssen, so dass der Anschluss selbst dann kostenlos oder sehr günstig war).
Prinzipiell verhält es sich nicht viel anders wie mit einem Stromanschluß:
Wer den Zähler und die Vorsicherungen (=HÜP) rausreißt, darf sich nicht wundern, wenn der Netzbetreiber für die Neuerrichtung der Zählstelle (=HÜP) Geld verlangt, selbst wenn das Kabel noch vorhanden ist und aus der Wand schaut.
Davon abgesehen: Das ist halt das Problem einer Pauschale: Bei einem ist die Pauschale viel zu teuer (hier sind die 1000 € für das Anbringen definitiv übertrieben), bei einem anderen ist die Pauschale viel zu günstig (wenn noch der halbe Vorgarten mit umgebuddelt werden muss, sind 1000 € gar nichts). Es ist halt eine Mischkalkulation...
@Lutze:
Und noch was: Wenn du bei Errichung des Hauses nicht der Eigentümer warst, jedoch der "alte" Eigentümer die AGB unterschrieben hat, dann hast du mit der Kauf natürlich auch implizit die alten Bedingungen mit übernommen. Denn du kaufst das Haus mit allen Rechten und Pflichten (und solche Sachen wie die Anschlüsse selbst gehören zum Haus, d.h. du kaufst sie mit).
Prinzipiell verhält es sich nicht viel anders wie mit einem Stromanschluß:
Wer den Zähler und die Vorsicherungen (=HÜP) rausreißt, darf sich nicht wundern, wenn der Netzbetreiber für die Neuerrichtung der Zählstelle (=HÜP) Geld verlangt, selbst wenn das Kabel noch vorhanden ist und aus der Wand schaut.
Davon abgesehen: Das ist halt das Problem einer Pauschale: Bei einem ist die Pauschale viel zu teuer (hier sind die 1000 € für das Anbringen definitiv übertrieben), bei einem anderen ist die Pauschale viel zu günstig (wenn noch der halbe Vorgarten mit umgebuddelt werden muss, sind 1000 € gar nichts). Es ist halt eine Mischkalkulation...
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Und noch was: Wenn du bei Errichung des Hauses nicht der Eigentümer warst, jedoch der "alte" Eigentümer die AGB unterschrieben hat, dann hast du mit der Kauf natürlich auch implizit die alten Bedingungen mit übernommen. Denn du kaufst das Haus mit allen Rechten und Pflichten (und solche Sachen wie die Anschlüsse selbst gehören zum Haus, d.h. du kaufst sie mit).
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Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Jein, das kommt darauf an, ob das Grundstück vor dem 3. Juli 1989 erstmals erschlossen wurde… Davor erfolgte die Verlegung und Errichtung des Anschlusses grundsätzlich *verpflichtend*, auf Kosten des Bauherrn gemäß Fernmeldeanlagengesetz (FAG) vom Stand 17. März 1977. Ab dem 3. Juli 1989 bis zum 31.12.1997, erfolgte die Errichtung und der Anschluss auf Antrag bei der Deutsche Post TELEKOM, wobei der zu erfolgende Anschluss, nebst dessen Art (terrestrisch, Kabel, Satellit), an das öffentliche Fernmelde- und Rundfunknetz *GRUNDSÄTZLICH* für die Baugenehmigung nachgewiesen werden musste. Das Bauamt konnte zu dieser Zeit auch noch die zulässigen Rundfunk-Anschlussarten für das jeweilige Baugrundstück ausschließlich auf einen Kabelanschluss beschränken. Diese Beschränkungen gemäß Bebauungsplan sind auch heute noch gültig!!! Ich darf mir aktuell noch immer keine Antenne oder Satellitenanlage am Haus bzw. Dach befestigen, wenn doch wird diese kostenpflichtig durch das Ordnungsamt zurückgebaut. Optional wurde ein solcher Anschluss erst ab dem 1. Januar 2002.
Beste Grüße,
Meister Voda
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Re: Hüp vor Jahren selbst entfernt und jetzt Vertragswunsch
Aber wie realistisch ist das? Nachdem ich gesehen habe, wie VFKD hier 2016 einmal kostenlos die Technik "runderneuert" hat (neuer Verstärker, Verteiler, neue Leitung in eine zuvor nicht erschlossene Wohnung, neue MMD), um an dem zuvor stillgelegten Kabelanschluss einen einzigen neuen Internetkunden zu bedienen, würde ich mich auch nicht wundern, wenn VFKD das ganz pragmatisch sieht und eben zusätzlich auch noch die HÜP "austauscht".reneromann hat geschrieben: ↑25.12.2018, 12:33 Prinzipiell verhält es sich nicht viel anders wie mit einem Stromanschluß:
Wer den Zähler und die Vorsicherungen (=HÜP) rausreißt, darf sich nicht wundern, wenn der Netzbetreiber für die Neuerrichtung der Zählstelle (=HÜP) Geld verlangt, selbst wenn das Kabel noch vorhanden ist und aus der Wand schaut.
Also nach dieser Erfahrung würde ich einfach mal den Internetanschluss bestellen und schauen, was der Techniker dann sagt.