Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
Lieber Werner,
Ich hoffe ich darf dich so nennen. Ich gehe auch auf die 45 zu.
Meine Intention dabei war, dass wenn hier mit Paragraphen um sich geworfen wird, 99% der User abschalten.
Übrigens sind wir das inoffizielle Forum - Kunden helfen Kunden.
Kunden können in rechtlichen Fragen nun mal nicht helfen.
Es können hier gerne Erfahrungen gepostet werden... ohne Paragraphen.
Nachher kommt jemand und beruft sich auf Paragraph xy, weil das bei dem Kunden ja auch funktioniert hat.
Was aber bei jedem Kunden individuell anders ist.
Da sind Anwälte nun mal der bessere Ansprechpartner und wo sich dann entsprechende Juristen auch tummeln, habe ich dir genannt.
Ich hoffe ich darf dich so nennen. Ich gehe auch auf die 45 zu.
Meine Intention dabei war, dass wenn hier mit Paragraphen um sich geworfen wird, 99% der User abschalten.
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Kunden können in rechtlichen Fragen nun mal nicht helfen.
Es können hier gerne Erfahrungen gepostet werden... ohne Paragraphen.
Nachher kommt jemand und beruft sich auf Paragraph xy, weil das bei dem Kunden ja auch funktioniert hat.
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
Ist doch nicht schlimm solange der fragende nicht abschaltet, immerhin soll dem ja geholfen werden (nur um dir das nochmal in Erinnerung zu rufen).
Da dies in den Forenregeln allerdings nicht verankert ist, ist dies eher eine persönliche Meinung als eine verbindliche Regel. So gern du das vielleicht auch anders sehen möchtest.....
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
Eigentlich gehört das hier ja gar nicht rein, da es den Thread nur aufbläht und dem Ersteller erstmal überhaupt nicht hilft,
Zunächst einmal ist es nicht schlimm, wenn über rechtliche Themen diskutiert wird. Es muss halt im Rahmen bleiben und nicht quasi zu einem „Gespräch unter Juristen“ ausarten. Ist das gleiche wie wenn z.B. ein paar IT‘ler in einem Thread mit aktiv sind und dann so mit Fachwörtern um sich werfen, dass nahezu keiner (teilweise sogar der Threadersteller nicht) mehr versteht, worum es da jetzt eigentlich geht.
Ergo: Ich bitte euch, mit Paragraphen sparsam umgehen und es wenn dann so zu formulieren, dass
a) auch andere (rechtlich nicht so bewanderte) User den Verlauf nachvollziehen können, denn auch die können ggf. hilfreiche Tipps geben aus ihren eigenen Erfahrungen
b) eigene Meinungen auch als solche zu erkennen sind (bei rechtlichen Fragen ganz wichtig, da nahezu kein Fall 1:1 dem anderen gleicht)
Und was den Hinweis zu den Forenregeln angeht: Wir könnten da natürlich so ne Regel formulieren, halten das aber nicht für sinnvoll, da es bei solchen Themen, gerade wenn es um die Beantwortung von individuellen Anliegen geht, keine einheitliche und starre Vorgehensweise geben kann, auch nicht beim Thema Paragraphen.
Vielleicht bin ich da einfach ein zu naiver Mensch, aber ich setze bei solchen Dingen eigentlich weiterhin auf den gesunden Menschenverstand der User hier, ohne dass jeder Pups in den Regeln festgelegt sein muss. Im nächsten Atemzug wird sich dann nämlich womöglich über die Überregulierung aufgeregt...
Ist das etwas, womit ihr euch anfreunden könnt?
Zunächst einmal ist es nicht schlimm, wenn über rechtliche Themen diskutiert wird. Es muss halt im Rahmen bleiben und nicht quasi zu einem „Gespräch unter Juristen“ ausarten. Ist das gleiche wie wenn z.B. ein paar IT‘ler in einem Thread mit aktiv sind und dann so mit Fachwörtern um sich werfen, dass nahezu keiner (teilweise sogar der Threadersteller nicht) mehr versteht, worum es da jetzt eigentlich geht.
Ergo: Ich bitte euch, mit Paragraphen sparsam umgehen und es wenn dann so zu formulieren, dass
a) auch andere (rechtlich nicht so bewanderte) User den Verlauf nachvollziehen können, denn auch die können ggf. hilfreiche Tipps geben aus ihren eigenen Erfahrungen
b) eigene Meinungen auch als solche zu erkennen sind (bei rechtlichen Fragen ganz wichtig, da nahezu kein Fall 1:1 dem anderen gleicht)
Und was den Hinweis zu den Forenregeln angeht: Wir könnten da natürlich so ne Regel formulieren, halten das aber nicht für sinnvoll, da es bei solchen Themen, gerade wenn es um die Beantwortung von individuellen Anliegen geht, keine einheitliche und starre Vorgehensweise geben kann, auch nicht beim Thema Paragraphen.
Vielleicht bin ich da einfach ein zu naiver Mensch, aber ich setze bei solchen Dingen eigentlich weiterhin auf den gesunden Menschenverstand der User hier, ohne dass jeder Pups in den Regeln festgelegt sein muss. Im nächsten Atemzug wird sich dann nämlich womöglich über die Überregulierung aufgeregt...
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Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
Hi, es ist sicher richtig, dass juristische Diskussionen hier öfters mal geführt wurden, und die dem Fragesteller absolut nichts brachten. Da haben sich meist ein paar user gegenseitig duelliert.
In diesem Fall gab es zunächst überhaupt keine rechtliche Debatte, bis VBE-Berlin meinte, es sei unzulässige Rechtsberatung auf die Frage "Reicht nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) dafür die einfache Mehrheit, daß 15 Parteien bestimmen können, daß auch die 5 Parteien Kabelfernsehen nehmen und bezahlen müssen?" eine Antwort zu geben. Diese Auffassung ist natürlich vollkommen falsch.
spooky hat dann wohl dem ganzen im voraus einen Riegel vorgeschoben und von "mit Paragrafen herum werfen" argumentiert, was alles nicht stattfand.
Lange Rede kurzer Sinn: In diesem thread gab es nicht ansatzweise etwas, das nach Rechtsberatung aussieht. Vielleicht könnte man das damit auch beenden.
In diesem Fall gab es zunächst überhaupt keine rechtliche Debatte, bis VBE-Berlin meinte, es sei unzulässige Rechtsberatung auf die Frage "Reicht nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) dafür die einfache Mehrheit, daß 15 Parteien bestimmen können, daß auch die 5 Parteien Kabelfernsehen nehmen und bezahlen müssen?" eine Antwort zu geben. Diese Auffassung ist natürlich vollkommen falsch.
spooky hat dann wohl dem ganzen im voraus einen Riegel vorgeschoben und von "mit Paragrafen herum werfen" argumentiert, was alles nicht stattfand.
Lange Rede kurzer Sinn: In diesem thread gab es nicht ansatzweise etwas, das nach Rechtsberatung aussieht. Vielleicht könnte man das damit auch beenden.
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
Vielleicht war spooky hier genau deswegen immer noch empfindlich und wollte im Voraus gleich nen Riegel vorschieben.
Also wegen mir ja.Lange Rede kurzer Sinn: In diesem thread gab es nicht ansatzweise etwas, das nach Rechtsberatung aussieht. Vielleicht könnte man das damit auch beenden.
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
Und da der Fragesteller mittlerweile schon geschrieben hat, dass er selbst kein Eigentümer ist, dürfte die Frage sich eh erledigt haben.
Außer es geht ihm um die Beantwortung seiner Frage rein auf theoretisch / rechtlicher Grundlage - und da dürfte ein Juraforum der deutlich bessere Platz sein.
Und dann bleibt ja noch immer der Punkt: Der Mieter zieht in dem Fall immer den Kürzeren, da er sich der Entscheidung des Eigentümers beugen muss.
Trifft der Eigentümer (oder die Eigentümer in der entsprechenden Versammlung mit entsprechend notwendigen Mehrheiten) die Entscheidung, dass ein Sammelvertrag geschlossen wird, hat der Mieter keinerlei Widerspruchsmöglichkeit (mit Ausnahme der Kündigung)...
Außer es geht ihm um die Beantwortung seiner Frage rein auf theoretisch / rechtlicher Grundlage - und da dürfte ein Juraforum der deutlich bessere Platz sein.
Und dann bleibt ja noch immer der Punkt: Der Mieter zieht in dem Fall immer den Kürzeren, da er sich der Entscheidung des Eigentümers beugen muss.
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
Soweit ich das sehe, wurden Dir die Fragen zu den Verträgen doch in den ersten Antworten vollumfänglich beantwortet, oder vermisst Du da noch etwas?Werner1980 hat geschrieben: ↑04.12.2019, 09:39 Der Thread sagt Verträge, warum darf ich also keine Fragen zu Verträgen stellen.
Im noch offenen Punkt geht es doch nur noch um die Auslegung des WEG, und da ist dieses Forum in der Tat nicht die optimale Anlaufstelle. Die wäre in einem Jura-Forum oder vielleicht sogar beim Rechtsanwalt Deines Vertrauens besser gestellt. Aber wenn Du eine gute Antwort dazu bekommen kannst, wäre es nett, wenn Du die dann auch noch hier postest - und natürlich, wie die Sache in Deinem Fall dann ausgegangen ist. Das wäre dann ja auch hier wieder interessant für evtl. andere Betroffene.
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
Typisch babyboomer ... Mit der Welt nicht klarkommen , aber alle anderen sind wieder schuld.Werner1980 hat geschrieben: ↑04.12.2019, 09:39 Guten Morgen,
ich bin bereits über 50 und habe persönlich die Erfahrung machen müssen, daß viele Menschen der jüngeren Generation nicht mehr auf Fragen eingehen können. Ein Forum nutze ich deshalb äußerst selten.
...
Werner
67/5 Mbit/s beim lokalen Kabelanbieter von denen 50/5 ankommen !
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
@ NE3_Technician: Gott erhalte dir deine Vorurteile!
Werner 1980 hat nicht unrecht, aber ob es nur die jüngere Generation so macht?
Werner 1980 hat nicht unrecht, aber ob es nur die jüngere Generation so macht?
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Re: Sammelverträge Kabelfernsehen, was muß beachtet werden!
Dass zieht sich durch alle Altersschichten!