Eine DIN ist aber kein Gesetz sondern nur eine Handlungsempfehlung. Da kann man sich dran halten, muss es aber nicht. Wenn man davon abweichen will dann darf man das auch tun. Ansonsten hau ich Vodafone die alten Abzweiger um die Ohren, denn die verstoßen auch gegen eine DIN (Betriebsmittel dürfen nur in den dafür durch den Hersteller zugelassenen Grenzen betrieben werden). Dann können die mal in fast ganz Deutschland die Straßen aufreißen und alte Abzweiger tauschen. Das sowas aber nicht gemacht wird dürfte dir ja bekannt sein sondern es werden die Verteiler/Abzweiger über ihren zulässigen Frequenzbereich hinaus benutzt. Das liegt eben genau daran das die ganzen Normen gerade keine Gesetze sind.
Die Niederspannungsanschlussverordnung hingegen ist ein Gesetz (unter anderem zu erkennen daran das es im Amtsblatt veröffentlicht wurde). Und dort ist die Netzspannung festgeschrieben. Wenn du mir ein solches Gesetz für BK Netze zeigst dann hast du Recht, ansonsten hast du dadurch nur nochmal untermauert das der Anbieter machen kann was er will.
CableMax 1000 - Alle Grenzwerte außerhalb der Toleranz?
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Re: CableMax 1000 - Alle Grenzwerte außerhalb der Toleranz?
Du scheinst aber gerade auch nur auf deiner Meinung beharren zu müssen. Wenn Vodafone im Vertrag sagt, dass sie die DIN-Norm verfolgen, dann wird das Einhalten der Norm bindend.Flole hat geschrieben: 25.05.2020, 18:25 Eine DIN ist aber kein Gesetz sondern nur eine Handlungsempfehlung. Da kann man sich dran halten, muss es aber nicht. Wenn man davon abweichen will dann darf man das auch tun. Ansonsten hau ich Vodafone die alten Abzweiger um die Ohren, denn die verstoßen auch gegen eine DIN (Betriebsmittel dürfen nur in den dafür durch den Hersteller zugelassenen Grenzen betrieben werden). Dann können die mal in fast ganz Deutschland die Straßen aufreißen und alte Abzweiger tauschen. Das sowas aber nicht gemacht wird dürfte dir ja bekannt sein sondern es werden die Verteiler/Abzweiger über ihren zulässigen Frequenzbereich hinaus benutzt. Das liegt eben genau daran das die ganzen Normen gerade keine Gesetze sind.
Die Niederspannungsanschlussverordnung hingegen ist ein Gesetz (unter anderem zu erkennen daran das es im Amtsblatt veröffentlicht wurde). Und dort ist die Netzspannung festgeschrieben. Wenn du mir ein solches Gesetz für BK Netze zeigst dann hast du Recht, ansonsten hast du dadurch nur nochmal untermauert das der Anbieter machen kann was er will.
Von den von dir genannten Abzweigern ist in diesem Vertrag und auch in der DIN-Norm nie die Rede. Wir reden bei einem Abzweigertausch auch von immensen Summen und du kannst mir nicht erzählen, dass das Einpegeln eines Verstärkers auch nur Ansatzweise diese Kosten verursachen würde. Mehr wird das hier hoffentlich nicht sein. Wer weiß wie lange die Anlage nicht mehr angerührt wurde. Ich würde ja gern herausfinden wie es bei anderen Kunden im Haus aussieht, ich kenne hier aber noch niemanden mit Vodafone-Anschluss.
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Re: CableMax 1000 - Alle Grenzwerte außerhalb der Toleranz?
Wo genau steht das denn in deinem Internet-Vertrag? Bei mir steht das nicht drin....
Und genau diese Normen besagen auch das Betriebsmittel (also auch Abzweiger) nur innerhalb der dafür zugelassenen Grenzen betrieben werden dürfen. Wenn die also tatsächlich mit aufgenommen werden sollten (was gerade aufgrund der Abzweiger ein teurer Fehler wäre, wie du ja schon richtig erkannt hast) dann hat man auch da einen Anspruch auf Abzweiger die innerhalb der Spezifikation betrieben werden.
Ich hab dir lediglich gesagt das es sein kann das der Techniker den Speedtest macht, die 99€ aufschreibt und wieder fährt. Wenn du sagst das kann nicht sein dann bestell ihn und probier es aus, das Risiko kennst du ja jetzt und du brauchst dich später dann nicht drüber beschweren oder aufregen.
Und genau diese Normen besagen auch das Betriebsmittel (also auch Abzweiger) nur innerhalb der dafür zugelassenen Grenzen betrieben werden dürfen. Wenn die also tatsächlich mit aufgenommen werden sollten (was gerade aufgrund der Abzweiger ein teurer Fehler wäre, wie du ja schon richtig erkannt hast) dann hat man auch da einen Anspruch auf Abzweiger die innerhalb der Spezifikation betrieben werden.
Ich hab dir lediglich gesagt das es sein kann das der Techniker den Speedtest macht, die 99€ aufschreibt und wieder fährt. Wenn du sagst das kann nicht sein dann bestell ihn und probier es aus, das Risiko kennst du ja jetzt und du brauchst dich später dann nicht drüber beschweren oder aufregen.
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Re: CableMax 1000 - Alle Grenzwerte außerhalb der Toleranz?
Der Potentialausglaich steht auch nicht in irgend einem Gesetz sondern ist auch nur eine DIN-Norm.
Und auch dass dieser vorhanden sein muss, steht nicht in deinem Vertrag.
Aber ohne wird das Haus nicht für Internet freigegeben...
Und auch dass dieser vorhanden sein muss, steht nicht in deinem Vertrag.
Aber ohne wird das Haus nicht für Internet freigegeben...
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Re: CableMax 1000 - Alle Grenzwerte außerhalb der Toleranz?
Das gilt aber auch wieder nur dann, wenn man nicht (wie in den AGBs gefordert) eine Hausverteilanlage bereitstellt/bereithält. Die wird dann von Vodafone als Aktion errichtet, und das natürlich auch nach den Regeln von Vodafone, da das alles auf Kulanz passiert.
Wenn die Anlage vorhanden ist dann steckt man das Modem was per Post kommt an die Dose und fertig ist das ganze. Um den Potenzialausgleich kümmert sich dann niemand mehr. Gleichwohl ist er sinnvoll und bei Schäden (insbesondere Personenschäden) sollte man genau begründen können warum man da von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen ist. Spätestens wenn der Richter danach fragt..... Das man dieses Risiko nicht eingehen will wenn man nur "nett sein" will (nichts anderes ist Kulanz ja) ist doch verständlich.
Bei abweichenden Pegeln ist die Gefahr durch Personenschäden nun nicht wirklich vorhanden, dementsprechend ist da eine Abweichung deutlich ungefährlicher/risikoärmer.
Wenn die Anlage vorhanden ist dann steckt man das Modem was per Post kommt an die Dose und fertig ist das ganze. Um den Potenzialausgleich kümmert sich dann niemand mehr. Gleichwohl ist er sinnvoll und bei Schäden (insbesondere Personenschäden) sollte man genau begründen können warum man da von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen ist. Spätestens wenn der Richter danach fragt..... Das man dieses Risiko nicht eingehen will wenn man nur "nett sein" will (nichts anderes ist Kulanz ja) ist doch verständlich.
Bei abweichenden Pegeln ist die Gefahr durch Personenschäden nun nicht wirklich vorhanden, dementsprechend ist da eine Abweichung deutlich ungefährlicher/risikoärmer.