Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option von Vodafone West.
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Ich würde das nicht zu persönlich sehen! Trotzdem sollte man Vodafone und seinen Mitarbeitern zeigen das nicht
alles erlaubt ist.
Da 99 % der Kundschaft, die so behandelt wurde wie @zerotjdc, sich nicht wehrt, kann Vodafone beruhigt so weiter machen?
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Panasonic TX-65JZW1004 OLED,
Panasonic DP-UB824,
YAMAHA RX-A6A,
VU+Ultimo 4K 1xDVB-C FBC /1xDVB-C/T2 Dual Hybrid Tuner
DM 8000 HD,
Apple TV 4K,
Kabel Premium Total
Loxagon hat geschrieben: 11.02.2021, 14:55
Du kannst sie ja immer noch zurücknehmen.
Eine Anzeige kann nicht zurückgenommen werden..... Wenn eine Ermittlungsbehörde Kenntnis von einem Straftatbestand erhält ist die verpflichtet von Amts wegen zu ermitteln. Bei Antragsdelikten ist ein Strafantrag erforderlich um eine Verurteilung zu erreichen wenn kein öffentliches Interesse vorliegt. Betrug ist (wenn es sich nicht um geringwertige Dinge handelt, und da kann bei mehreren hundert Euro keine Rede von sein) kein Antragsdelikt sondern ein Offizialdelikt.