Die Rechtssprechung hat anerkannt, dass eine GbR, d.h. eine Personengesellschaft, auch Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB sein kann. Ein Ehepaar, dass bei Kabel Deutschland einen Vertrag abschließen möchte, verfolgt auch keinen unternehmerischen Zweck, sondern ein gemeinsames Verbraucherintersse, welches sie mit der Unterschrift unter den KDG-Vertrag dokumentieren (Stichwort: Gesellschaftervertrag und Aufwand). D.h. aber nun nicht automatisch, dass das Ehepaar nun per se eine GbR ist. Auf sie werden aber gleichwohl die Regeln derselben angewandt, z.B. die Haftungs- und Schuldnerfrage, die ich dir oben zu erklären versucht habe. Denn stirbt ein Partner, bleibt der Vertrag bestehen, und es muss keine Änderung in Kraft treten, da der noch lebende Partner, den Vertrag weiterführen und die Vertragspflichten erfüllen kann und muss.

Apropos: Ein Mietvertrag über eine Wohnung kann auch zwischen einem Vermieter und mehreren Personen geschlossen werden. Die Personengruppe haftet demnach ebenfalls gesamtschuldnerisch.