ist wohl so, auch wenn sich viele Angaben im Internet widersprechen
https://www.sueddeutsche.de/wissen/tech ... -99-271320
https://dsl.preisvergleich.de/info/1832 ... sinhabers/
Per se ist natürlich klar, dass der Anbieter glaubhaft, mit Sterbeurkunde, darüber informiert werden muss (sonst wäre bestimmt schon 20mal gestorben), aber das ist eher, was ich so im Kopf hatte
so setze auch ich bei genauere Suche eher auf
https://www.juraforum.de/news/vertrag-b ... ort_247802
https://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-D ... 48094.html
= geht erstmal auf den Erben über, wenn auch mit einer Kündigungsfrist.
Find ich schon abgefahren, wobei es vielleicht auf die Sichtweise ankommt: als z.B. Ehegatte mag man das befürworten, aber z.B. als Kind, welches >250km entfernt wohnt...
also hat schon seine Berechtigung, wenn man nicht nur seine eigene mögliche Position sieht, aber bleibt makaber, denn gegenüber dem eigentlichen Kunden kann die Leistung ja nun definitiv nicht mehr erbracht werden