EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch
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- Beiträge: 8
- Registriert: 22.09.2023, 21:04
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch
Hier sind doch bestimmt viele Leute mit Glasfaser….gabs bei Euch nen Eintrag ins Grundbuch?
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 13585
- Registriert: 02.06.2006, 11:20
- Wohnort: Wolfsburg
- Bundesland: Niedersachsen
Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch
Also,
ich habe mal zu dem Thema bei unseren Stadtwerken geguckt.. da gibt es :
Grundstücksnutzungsvertrag (gemäß Anlage zu § 45a TKG)
Zwischen der
xxx
- nachfolgend Stadtwerke genannt -
und
Grundstückseigentümer
Der Eigentümer/die Eigentümerin ist mit der Glasfasererschließung des Gebäudes über sein Grundstück einverstanden und gestattet den
Stadtwerken unentgeltlich auf seinem Grundstück
PLZ Ort Straße und Hausnummer
Bewohner, falls abweichend zum Eigentümer Telefonnummer
sowie an den und in den darauf befindlichen Gebäuden (zutreffendes bitte ankreuzen)
Einfamilienhaus Doppelhaushälfte Reihenhaus Mehrfamilienhaus (bis 3 Wohneinheiten) ODER
Mehrfamilienhaus (ab 4 Wohneinheiten) Gewerbe
alle die Vorrichtungen anzubringen, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffen-
den oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten.
Dieses
Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen.
Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu
einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. Die Stadtwerke verpflichten sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder
vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß
instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweite-
rung von Zugängen zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder
in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch die Stadtwerke beschädigt worden sind. Im Rahmen der techni-
schen Möglichkeiten und der bestehenden Sicherheitsanforderungen werden die Stadtwerke vorinstallierte Hausverkabelungen nutzen.
Die Stadtwerke werden die von ihr errichteten Vorrichtungen verlegen oder - soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verle-
gung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen
Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegung tragen die Stadtwerke. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die
ausschließlich das Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungen am öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind.
Die Stadtwerke werden ferner binnen Jahresfrist nach der Kündigung die von ihr angebrachten Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder
beseitigen, soweit dies dem Eigentümer/der Eigentümerin zumutbar ist. Auf Verlangen des Eigentümers/der Eigentümerin werden
dieStadtwerke die Vorrichtungen unverzüglich entfernen, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
Zur Erfüllung des Vertrags sind die Stadtwerke berechtigt, die erhobenen personen- und gebäudenetzbezogenen Daten innerhalb von
Datenverarbeitungsanlagen zu speichern und zu verarbeiten. Zu den Daten zählen insbesondere Name, Adresse und Kontaktinformatio-
nen des Auftraggebers/Grundstückseigentümers sowie sonstige auftragserhebliche Angaben zum Grundstück und zur Auftragsausfüh-
rung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1b Datenschutz-Grundverordnung. Die Löschung der Daten erfolgt gemäß
der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, siehe Datenschutzhinweise der Stadtwerke unter
ich habe mal zu dem Thema bei unseren Stadtwerken geguckt.. da gibt es :
Grundstücksnutzungsvertrag (gemäß Anlage zu § 45a TKG)
Zwischen der
xxx
- nachfolgend Stadtwerke genannt -
und
Grundstückseigentümer
Der Eigentümer/die Eigentümerin ist mit der Glasfasererschließung des Gebäudes über sein Grundstück einverstanden und gestattet den
Stadtwerken unentgeltlich auf seinem Grundstück
PLZ Ort Straße und Hausnummer
Bewohner, falls abweichend zum Eigentümer Telefonnummer
sowie an den und in den darauf befindlichen Gebäuden (zutreffendes bitte ankreuzen)
Einfamilienhaus Doppelhaushälfte Reihenhaus Mehrfamilienhaus (bis 3 Wohneinheiten) ODER
Mehrfamilienhaus (ab 4 Wohneinheiten) Gewerbe
alle die Vorrichtungen anzubringen, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffen-
den oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten.
Dieses
Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen.
Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu
einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. Die Stadtwerke verpflichten sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder
vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß
instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweite-
rung von Zugängen zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder
in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch die Stadtwerke beschädigt worden sind. Im Rahmen der techni-
schen Möglichkeiten und der bestehenden Sicherheitsanforderungen werden die Stadtwerke vorinstallierte Hausverkabelungen nutzen.
Die Stadtwerke werden die von ihr errichteten Vorrichtungen verlegen oder - soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verle-
gung nicht ausreicht - entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen
Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegung tragen die Stadtwerke. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die
ausschließlich das Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungen am öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind.
Die Stadtwerke werden ferner binnen Jahresfrist nach der Kündigung die von ihr angebrachten Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder
beseitigen, soweit dies dem Eigentümer/der Eigentümerin zumutbar ist. Auf Verlangen des Eigentümers/der Eigentümerin werden
dieStadtwerke die Vorrichtungen unverzüglich entfernen, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
Zur Erfüllung des Vertrags sind die Stadtwerke berechtigt, die erhobenen personen- und gebäudenetzbezogenen Daten innerhalb von
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rung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1b Datenschutz-Grundverordnung. Die Löschung der Daten erfolgt gemäß
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch
Jop…so ist es ja auch 100% korrekt…nix mit Grundbuch…EON schiesst hier übers Ziel hinaus… dann geht das mit der Glasfaser nach TKG auch ohne Grundbuch…einfacher Nutzungsvertrag zwischen Eigentümer und Anbieter und gut ist. Danke dir für die Info…
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch
Es geht auch ganz ohne irgendeine derart umfangreiche Erklärung, kommt immer drauf an wie viel Risiko der Anbieter auf sich nehmen will. Was genau hat der Anbieter davon dir einen kostenlosen Anschluss zur Verfügung zu stellen? Warum sollte der Anbieter auch nur irgendein Risiko eingehen?
Ob es nun im Grundbuch steht oder nicht macht aber in dem Fall für den Wert überhaupt keinen Unterschied, die Verpflichtungen bleiben dieselben. Lediglich könnte man die Käufer besser bescheißen indem man es verheimlicht.
Ob es nun im Grundbuch steht oder nicht macht aber in dem Fall für den Wert überhaupt keinen Unterschied, die Verpflichtungen bleiben dieselben. Lediglich könnte man die Käufer besser bescheißen indem man es verheimlicht.
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- Beiträge: 109
- Registriert: 07.08.2007, 21:14
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Re: EON Glasfaserausbau - Eintrag Grundbuch
Hallo Leute,
vielleicht bin ich doof. Aber kann mir einer mal erklären was ein EON Glasfaserausbau mit VODAFONE zu tun hat?
Lg
Stefan
vielleicht bin ich doof. Aber kann mir einer mal erklären was ein EON Glasfaserausbau mit VODAFONE zu tun hat?
Lg
Stefan