Nein es kann natürlich jederzeit gewechselt werden, es muss nur eventuell dann doppelt gezahlt werden.
[VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Danke für eure Hilfe, habe nun den Mehrnutzervertrag gekündigt, dann bin ich als Vermieter ganz raus aus dem Thema.
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Musst nur die Mieter darüber informieren
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Mache ich direkt sobald ich die Kündigungsbestätigung von Vodafone im Haus habe.
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Nur um das klarzustellen: Das Nebenkostenprivileg ist nicht aufgrund eines MNV-Vertragsschlusses nach dem 01.12.21 automatisch gefallen, sondern galt - unabhängig vom Vertragsbeginn oder etwaiger aktiver Verlängerungen des MNVs, bis zum 01.07.24.Karl. hat geschrieben: ↑07.07.2024, 15:17Das ist eine Fehlinformation, der MNV wurde offenbar nach dem 01.12.2021 abgeschlossen, dann ist das Nebenkostenprivileg schon damit gefallen.reneromann hat geschrieben: ↑07.07.2024, 12:47Doch, du tust ihr damit einen riesigen Gefallen, denn da du die Grundgebühren seit dem 01.07. nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen darfst, muss sie seit dem 01.07. nichts mehr dafür bezahlen.
Lässt du den Vertrag also weiterlaufen, freut sie sich über den kostenlosen Kabelanschluss auf deine Kosten.
Einzig die Sonderregelungen zur Kündigung von (langlaufenden) Altverträgen galten nur dann, wenn der Vertrag vor dem 01.12.21 das letzte Mal angefasst wurde -- wer also als Vermieter nach dem 01.12.21 den MNV verlängert oder abgeschlossen hat, kann diesen eben nicht per Sonderkündigung zum 01.07.24 kündigen, weil der Passus aus dem TKG mit der Sonderkündigung nur für Verträge vor dem 01.12.21 greift. Auf die Abrechnungsfähigkeit hatte das jedoch keinen Einfluss, weil die BetrKV keine Unterscheidung nach Vertragsschluss gemacht hat.
Die Regelung aus der BetrKV hat keinerlei Verweis auf den 01.12.21 - da steht als Stichtag lediglich der 01.07.24 drin, bis zu dem abgerechnet werden darf.
Lediglich die Kündigungszusatzregelungen aus dem TKG haben die Passage mit dem 01.12.21 (aufgrund der Inkraftsetzung des geänderten TKG und der geänderten BetrKV zum 01.12.21) enthalten, weil hier ein Interessenausgleich für Vermieter geschaffen werden sollte, die nicht aufgrund der geänderten gesetzlichen Regelungen gerade bei den extrem langlaufenden Verträgen benachteiligt werden sollten (Vertragseinhaltung / Zahlung gegenüber dem KNB, während eine Umlage per Betriebskosten ausgeschlossen ist).
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Du solltest den § 2 BetrKV mal zuende lesen
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Der zielt aber wieder auf die Errichtung der Anlage ab, nicht auf den Vertragsschluss.
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Eindeutig formuliert ist anders, aber die Gesetzesbegründung spricht dafür, dass neue Gemeinschaftsantennenanlagen und neue Mehrnutzerverträge gemeint sind.
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Dann dürften auch die Stromkosten für Verstärker nicht mehr umgelegt werden wenn man den MNV kündigt (oder nur, wenn man einen neuen abschließt?). Die Vermieter müssten also die Verstärker vom Strom trennen oder einen separaten Zähler installieren. Es zielt auf die Errichtung ab, alles andere würde keinen Sinn ergeben.