Da hast du natürlich recht. Dies ist auch verständlich, da es technisch für KD einfach nicht möglich ist, diese Bandbreite 24h/7t zu garantieren. Allerdings ist auch schon ausreichend diskutiert worden, dass es sich damit nicht um eine Freibrief für KD handelt.LHB hat geschrieben:die geschwindigkeit wird doch immer mit BIS ZU angegeben
Ist die angepriesende Bandbreite dauerhaft unter einem Wert von ca. 60% des beworbenen hat man laut Verbraucherschutz und mir bekannten Anwälten auf alle Fälle einen Schadensersatzanspruch bzw. Gutschrift.
Was nun "dauerhaft", "ca. 60%" und Höhe des Schadensersatzanspruchs bzw. Gutschrift betrifft, kann dies nur im Einzelfall vor Gericht geklärt werden. Soweit ich weiss gibt es da noch keine Präzedenzfälle, da man sich bisher immer außergerichtlich mit KD einigen konnte.
Hier hast du auf alle Fälle recht. Man muss als Kunde auch keine Korinthen kacken. Wenn einem die Leistung nicht gefällt, muss man halt kündigen (ggf. mit Sonderkündigung) und wieder wechseln. Wieviel einem der STress mit einer Gutschrift dann Wert ist muss dann dann halt abwägen.LHB hat geschrieben:man sollte sowas mal lesen, BEVOR man einen vertrag abschließt, anstatt einfach loszumeckern !