Eine deutliche Mitteilung über den tatsächlichen Bedarf bei einem weiteren Vertragsabschluß ist tatsächlich anders. Es darf dem Kunden aber durchaus auffallen, das eine "Überschneidung" der Vertragsleistungen zustande kommt.Im übrigen ist die Intransparenz der unterschiedlichen Verträge unglaublich, eigentlich sollte man immer nur im Beisein eines Anwaltes solche Verträge abschließen ...
Allerdings ist es durchaus möglich, mehrere Verträge über digitalen Empfang zu haben (für den Zweitfernseher).
Wie geschildert, in diesem Falle nicht gewollt und von daher dann umsonnst gelöhnt ...