Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
Naja wer lesen kann ist klar im Vorteil?
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
Falls Du mich meinen solltest - meine Freunde such ich mir selber aus.wilson hat geschrieben:also jetzt pass mal auf mein freund,
Solche Kotzbrocken wie Du gehören definitiv nicht dazu.
Ab auf die Ignore-Liste.
kabelmensch.de
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
ist das das argumentationsniveau von kd?
hoffentlich lesen das alle unentschlossenen!
liebe freunde, wir haben es hier mit einem medienberater von kabel deutschland zu tun
hoffentlich lesen das alle unentschlossenen!
liebe freunde, wir haben es hier mit einem medienberater von kabel deutschland zu tun
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
Hat niemand eine antwort darauf?
Weiss jemand wie lange die Kündigungsfrist genau ist...bin mir nicht sicher ob ich nach 12 oder 24 monaten kündigen kann...finde im Vertrag nichts dazu ausser dass 4 wochen vorher gekündigt werden muss!
Ich glaube über den umgang mit kunden haben die bei KD noch nichts gelernt...sind wohl noch die selben die früher bei der post schon so freundlich zu ihren kunden waren...sehe es schon fast mit humor...wobei das nicht heisst dass ich das geld das mir zusteht nicht zurück haben will!
Das mit dem InkassoInstitut ist leider auch noch nicht geklärt...vermute die stecken alle unter einer decke und schieben sich die Fälle zu damit jeder etwas kassieren kann!
Aber lange mach ich das nicht mehr mit!
Weiss jemand wie lange die Kündigungsfrist genau ist...bin mir nicht sicher ob ich nach 12 oder 24 monaten kündigen kann...finde im Vertrag nichts dazu ausser dass 4 wochen vorher gekündigt werden muss!
Ich glaube über den umgang mit kunden haben die bei KD noch nichts gelernt...sind wohl noch die selben die früher bei der post schon so freundlich zu ihren kunden waren...sehe es schon fast mit humor...wobei das nicht heisst dass ich das geld das mir zusteht nicht zurück haben will!
Das mit dem InkassoInstitut ist leider auch noch nicht geklärt...vermute die stecken alle unter einer decke und schieben sich die Fälle zu damit jeder etwas kassieren kann!
Aber lange mach ich das nicht mehr mit!
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
Hallo surfhenne!
Lass Dich von gewissen Forumsteilnehmern hier nicht verrückt machen. Wie man es dreht und wendet - für etwas, das man als Anbieter selbst verbockt hat das Inkassobüro zu aktivieren und alle gütlichen Kommunikationsversuche Deinerseits abzublocken, ist definitiv nicht die Art, wie man mit Kunden umgehen sollte.
Ich an Deiner Stelle würde:
1. zum nächsten möglichen Termin den Anbieter wechseln
2. mit allen Unterlagen zur Verbraucherzentrale gehen
3. den Sachverhalt in einem (sachlichen!) Brief an die KD-Geschäftsführung in Unterföhring darlegen (Briefe ans "Kundencenter" in Erfurt werden idR nicht gelesen!)
4. nötigenfalls einen (sachlichen!) Brief an WISO o.ä. aufsetzen
Du bist weder der erste noch der einzige Kunde, der unter der Inkompetenz des KD-"Kundenservice" zu leiden hat, also halt die Ohren steif!
Viele Grüße /ThomasS
Lass Dich von gewissen Forumsteilnehmern hier nicht verrückt machen. Wie man es dreht und wendet - für etwas, das man als Anbieter selbst verbockt hat das Inkassobüro zu aktivieren und alle gütlichen Kommunikationsversuche Deinerseits abzublocken, ist definitiv nicht die Art, wie man mit Kunden umgehen sollte.
Ich an Deiner Stelle würde:
1. zum nächsten möglichen Termin den Anbieter wechseln
2. mit allen Unterlagen zur Verbraucherzentrale gehen
3. den Sachverhalt in einem (sachlichen!) Brief an die KD-Geschäftsführung in Unterföhring darlegen (Briefe ans "Kundencenter" in Erfurt werden idR nicht gelesen!)
4. nötigenfalls einen (sachlichen!) Brief an WISO o.ä. aufsetzen
Du bist weder der erste noch der einzige Kunde, der unter der Inkompetenz des KD-"Kundenservice" zu leiden hat, also halt die Ohren steif!
Viele Grüße /ThomasS
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
von wilson
§241 (§ 241a Unbestellte Leistungen) §249 (Art und Umfang des Schadensersatzes) und § 250 BGB (Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung) geben Hinweise. Eine entsprechende Aufforderung zur Rückgabe der Doppellieferung mit einer Terminsetzung hat es gegeben.
Der Verweis auf AGB´s hilt in diesem Falle leider wenig, da zu dieser Sendung kein eigener Vertrag zustandekommen sein kann, wozu diese gelten sollen. Allerdings ist bei der korrekten Übersendung Bestandteil der AGB´s,
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass es für bestimmte Fälle ein 14 tägiges Widerrufsrecht gibt, welches je nach Zugang einer Belehrung und Information auch länger gelten kann. Dies vermittelt mir den Eindruck, dass dies ausreichend Zeit ist, entsprechend zugegangenes zu prüfen und zu bewerten. Eine Rücksendung fremden Eigentums bedarf m.E. dieser Prüfung nicht, von daher ist die kostenfreie Rücksendung innerhalb dieser Zeitspanne, besonders nach Aufforderung, durchaus akzeptabel.
Strittig bleibt noch immer die Höhe der Ersatzforderung, auch unter dem Gesichtspunkt eines entstandenen Wertverlustes oder sonstigen Schadens. Hier wurde, durch KDG, ein Pauschalbetrag festgesetzt und dem Empfänger durch Darlegung im Schreiben zur Rücksendung, bei abgeschlossenen Verträgen durch AGB und Preisliste als Vertragsbestandteil, mitgeteilt. Auch die Auswirkung der nachträglichen Rückgabe nach Ablauf der Friststetzung ist in den genannten §§ nicht geregelt.
Bei Nutzung der Retourenscheins fallen welche Versandgebühren an? Dass der Unternehmer die Kosten und das Risiko derartiger Sendungen zu übernehmen hat ist geregelt und durch denh zur Verwendung beigefügten Retourenschein gewährleistet. Unglücklicherweise nicht geregelt ist eine besondere Frist zur Rücksendung. Es wird sich wohl an den Fristen zum Widerruf (14 Tage) orientiert.@bubblegum: unbestellte ware (und das ist es hier ganz zweifellos, s.o.), ist aufzubewahren, es sei denn, der wert wäre nicht hoch (z.b. zeitschriften, postkarten), dann kann das sofort entsorgt werden. Sie muss nicht zurückgeschickt werden. auf wunsch des absenders (und natürlich überweisung der portokosten) würde ich mich wohl freiwillig bereit erklären.
§241 (§ 241a Unbestellte Leistungen) §249 (Art und Umfang des Schadensersatzes) und § 250 BGB (Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung) geben Hinweise. Eine entsprechende Aufforderung zur Rückgabe der Doppellieferung mit einer Terminsetzung hat es gegeben.
Der Verweis auf AGB´s hilt in diesem Falle leider wenig, da zu dieser Sendung kein eigener Vertrag zustandekommen sein kann, wozu diese gelten sollen. Allerdings ist bei der korrekten Übersendung Bestandteil der AGB´s,
Ich stelle einfach mal eine These auf:nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder
Leihe des Receivers, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben,
anderenfalls den jeweils mit dem Kunden vereinbarten pauschalen Schadensersatz zu
zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass es für bestimmte Fälle ein 14 tägiges Widerrufsrecht gibt, welches je nach Zugang einer Belehrung und Information auch länger gelten kann. Dies vermittelt mir den Eindruck, dass dies ausreichend Zeit ist, entsprechend zugegangenes zu prüfen und zu bewerten. Eine Rücksendung fremden Eigentums bedarf m.E. dieser Prüfung nicht, von daher ist die kostenfreie Rücksendung innerhalb dieser Zeitspanne, besonders nach Aufforderung, durchaus akzeptabel.
Strittig bleibt noch immer die Höhe der Ersatzforderung, auch unter dem Gesichtspunkt eines entstandenen Wertverlustes oder sonstigen Schadens. Hier wurde, durch KDG, ein Pauschalbetrag festgesetzt und dem Empfänger durch Darlegung im Schreiben zur Rücksendung, bei abgeschlossenen Verträgen durch AGB und Preisliste als Vertragsbestandteil, mitgeteilt. Auch die Auswirkung der nachträglichen Rückgabe nach Ablauf der Friststetzung ist in den genannten §§ nicht geregelt.
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
Um das ganze wieder auf die Frage von surfhenne zurückzuführen (Kündigungsfrist)
Aus den AGB´s
8. vertragslaufzeit und kündigung
8.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der
Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere
12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von
gekündigt wird.
Über den Termin des Vertragsbeginns und die Mindestlaufzeit bitte nochmal in die Auftragsbestätigung schauen, da es durchaus je nach Kombinbation unterschiedliche Laufzeiten geben kann. Der "Normallfall" sieht zumeist für Fersehverträgen bei Einzelnutzern Verträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten vor.
Aus den AGB´s
8. vertragslaufzeit und kündigung
8.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der
Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere
12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von
zum Ablauf der jeweiligen Laufzeitsechs Wochen
gekündigt wird.
Über den Termin des Vertragsbeginns und die Mindestlaufzeit bitte nochmal in die Auftragsbestätigung schauen, da es durchaus je nach Kombinbation unterschiedliche Laufzeiten geben kann. Der "Normallfall" sieht zumeist für Fersehverträgen bei Einzelnutzern Verträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten vor.
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
Hallo Thomas!
Hatte eben noch einmal ein telefonat mit meinem Kabeldeutschland Vertreter...
er dachte das dies mitlerweile erledigt wäre...
Meine emails waren bis jetzt immer sachlich und auch in den telefonaten bin ich niemand der unfreundlich wird...
nur hier muss ich mal meinen ärger etwas luft lassen ...ich denke das versteht jeder.
Also der KD Vertreter will jetzt mit seinem chef nochmal reden weil auch in einem nachbarort genau der selbe fall aufgetreten ist! (welch zufall)
morgen mittag will er sich bei mir melden!
Das wäre das erste mal ... wers glaubt
Hatte eben noch einmal ein telefonat mit meinem Kabeldeutschland Vertreter...
er dachte das dies mitlerweile erledigt wäre...
Meine emails waren bis jetzt immer sachlich und auch in den telefonaten bin ich niemand der unfreundlich wird...
nur hier muss ich mal meinen ärger etwas luft lassen ...ich denke das versteht jeder.
Also der KD Vertreter will jetzt mit seinem chef nochmal reden weil auch in einem nachbarort genau der selbe fall aufgetreten ist! (welch zufall)
morgen mittag will er sich bei mir melden!
Das wäre das erste mal ... wers glaubt
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
@surfhenne: Kündige einfach jetzt - dann siehst Du schon wann der Vertrag ausläuft (zwecks 12/24-Monaten). Normal steht auch in der Auftragsbestätigung drin wie lange die Mindestvertragslaufzeit ist.
Preisfrage:
Hast Du den zweiten Receiver denn jetzt noch? Wenn ja dann schick ihn zurück, die Karte extra. Jedesmal schön mit Absendebeleg (sprich bei der Karte Einschreiben/Einwurf - für den Receiver Paket). Ja ja, blabla, 10 Euro Porto - aber dann hast Du erstmal nen Nachweis.
So - dann kopierst Du alle Schriftstücke und verfasst eine Beschwerde an die Geschäftsführung in Unterföhring. Bleib dabei aber bitte höflich - nicht so wie hier im Forum. Leg alles nacheinander dar, und verlange eine Gutschrift über die Receiver/Kartenkosten - die Inkassokosten natürlich auch.
Den Berater der das nicht abgeholt hat nennst Du halt beim Namen, ob und was KDG mit ihm macht ist dann nicht mehr Deine Sache.
So und dann kommt Ihr alle mal wieder runter von Euerem Tripp, ich hab die Anschuldigungen hier im Forum nämlich gehörig satt. Kabelmensch arbeitet für KDG - ist er jetzt der Teufel in Menschengestalt oder was? Hakts bei Euch allen noch?
Wer verärgert ist kündigt und ist dann am Ende der MLVZ weg. Wer Ärger hat schreibt nen vernünftigen Brief (alles nachweisen!) nach "oben". Wenn nichts mehr geht - dann ja, dann muß man zum Anwalt (Rechtschutzversicherung wäre von Vorteil). Und dann zurücklehnen und kein Magengeschwür ansammeln. Verursacht nur ne Menge Arztbesuche und Bauchweh...
Preisfrage:
Hast Du den zweiten Receiver denn jetzt noch? Wenn ja dann schick ihn zurück, die Karte extra. Jedesmal schön mit Absendebeleg (sprich bei der Karte Einschreiben/Einwurf - für den Receiver Paket). Ja ja, blabla, 10 Euro Porto - aber dann hast Du erstmal nen Nachweis.
So - dann kopierst Du alle Schriftstücke und verfasst eine Beschwerde an die Geschäftsführung in Unterföhring. Bleib dabei aber bitte höflich - nicht so wie hier im Forum. Leg alles nacheinander dar, und verlange eine Gutschrift über die Receiver/Kartenkosten - die Inkassokosten natürlich auch.
Den Berater der das nicht abgeholt hat nennst Du halt beim Namen, ob und was KDG mit ihm macht ist dann nicht mehr Deine Sache.
So und dann kommt Ihr alle mal wieder runter von Euerem Tripp, ich hab die Anschuldigungen hier im Forum nämlich gehörig satt. Kabelmensch arbeitet für KDG - ist er jetzt der Teufel in Menschengestalt oder was? Hakts bei Euch allen noch?
Wer verärgert ist kündigt und ist dann am Ende der MLVZ weg. Wer Ärger hat schreibt nen vernünftigen Brief (alles nachweisen!) nach "oben". Wenn nichts mehr geht - dann ja, dann muß man zum Anwalt (Rechtschutzversicherung wäre von Vorteil). Und dann zurücklehnen und kein Magengeschwür ansammeln. Verursacht nur ne Menge Arztbesuche und Bauchweh...
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Ehrenmitglied
- Beiträge: 926
- Registriert: 14.11.2007, 16:09
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Re: Reciver doppelt geschickt zu spät zurück gesendet...95 € weg
Du hörst mit diesen Beleidigungen hier auf, Kabelmensch. Das war die erste Verwarnung. Reiss Dich zusammen!Kabelmensch hat geschrieben:Falls Du mich meinen solltest - meine Freunde such ich mir selber aus.wilson hat geschrieben:also jetzt pass mal auf mein freund,
Solche Kotzbrocken wie Du gehören definitiv nicht dazu.
Ab auf die Ignore-Liste.
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