CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Knidel
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von Knidel »

MB-Berlin hat geschrieben:KDG zertifiziert auch nichts! Wenn eine Firma allse erfüllt, kann sie das Logo selbst drauf kleben. Fertig!
Gibt es eigentlich irgendwo eine öffentliche Dokumentation über diese Anforderungen?
blubbabär
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von blubbabär »

Knidel hat geschrieben:
MB-Berlin hat geschrieben:KDG zertifiziert auch nichts! Wenn eine Firma allse erfüllt, kann sie das Logo selbst drauf kleben. Fertig!
Gibt es eigentlich irgendwo eine öffentliche Dokumentation über diese Anforderungen?
Die müsste - so es sie gibt - in einer Verordnung geregelt sein. Ich habe aber noch nichts gefunden. Den JMStV findest Du hier:

http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html

Interessant ist dieser Absatz hier:
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für Teleshopping entsprechend. Teleshopping darf darüber hinaus Kinder oder Jugendliche nicht dazu anhalten, Kauf- oder Miet- bzw. Pachtverträge für Waren oder Dienstleistungen zu schließen.


Jamba kann einpacken. :grin:
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NURadio
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von NURadio »

MB-Berlin hat geschrieben:Ganz einfach: diese Module erfüllten nicht den Jugendschutz.
KDG zertifiziert auch nichts! Wenn eine Firma allse erfüllt, kann sie das Logo selbst drauf kleben. Fertig!
Also ganz so einfach ist die Sache nicht. Die Abschaltbarkeit lässt sich auch in einem Mascom-Modul dauerhaft deaktivieren. Ich verstehe immer nicht, warum das Beispiel Arena-Sat ständig ignoriert wird. Dort wurde der Jugendschutz durch eine entsprechende Software auf den Modulen sichergestellt, so wie es das Gesetz verlangt. Damit das aber funktioniert, müssen sich Plattform, Verschlüsselungsanbieter und Modulhersteller einigen. So und nun kommt die KDG ins Spiel. Die wollen sich nicht einigen oder gab es in der Vergangenheit einen Versuch mit Mascom ins Gespräch zu kommen, um den Jugendschutz per Software sicherzustellen? Nein. Stattdessen muss der willige Abonnent sich Nummern ausdenken, um an einen Vertrag zu kommen, während die KDG über den Verschlüsselungsanbieter Druck auf den Modulhersteller ausüben lässt. Irre.

Ich nenne so etwas Marktabschottung. Und ich kann nur hoffen, dass das Bundeskartellamt es ähnlich sieht und diese unsägliche Praxis endlich beendet.
blubbabär hat geschrieben:Dann scheitert es jetzt an den Patenten und nicht mehr am Jugendschutz. Patente sollten aber eigentlich kein Problem sein, solange man die Lizenzkosten zahlt.
Ja sehr richtig. Würde MB-Berlin mit seiner einfachen Sicht der Dinge Recht haben, müsste die KDG eigentlich die CI-Variante bevorzugen. Denn die Lizenzkosten dort sind überschaubar, während sie bei dem CI+-Mist deutlich höher liegen. Es geht also nicht um Jugendschutz, sondern um Kontrolle.
MfG NURadio
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VBE-Berlin
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Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches

Beitrag von VBE-Berlin »

Hier übrigens ein Link zu einem meiner Beiträge:

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... utz#p86108

dort ist der entsprechende Paragraph angeführt um den es hier geht.

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