Gibt es eigentlich irgendwo eine öffentliche Dokumentation über diese Anforderungen?MB-Berlin hat geschrieben:KDG zertifiziert auch nichts! Wenn eine Firma allse erfüllt, kann sie das Logo selbst drauf kleben. Fertig!
CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Forumsregeln
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
-
- Co-Admin
- Beiträge: 11190
- Registriert: 07.05.2006, 10:06
- Wohnort: Berlin
- Bundesland: Berlin
Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
-
- Newbie
- Beiträge: 14
- Registriert: 04.02.2008, 16:26
Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Die müsste - so es sie gibt - in einer Verordnung geregelt sein. Ich habe aber noch nichts gefunden. Den JMStV findest Du hier:Knidel hat geschrieben:Gibt es eigentlich irgendwo eine öffentliche Dokumentation über diese Anforderungen?MB-Berlin hat geschrieben:KDG zertifiziert auch nichts! Wenn eine Firma allse erfüllt, kann sie das Logo selbst drauf kleben. Fertig!
http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html
Interessant ist dieser Absatz hier:
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für Teleshopping entsprechend. Teleshopping darf darüber hinaus Kinder oder Jugendliche nicht dazu anhalten, Kauf- oder Miet- bzw. Pachtverträge für Waren oder Dienstleistungen zu schließen.
Jamba kann einpacken.
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 3052
- Registriert: 03.04.2007, 21:42
- Wohnort: Niedersachsen
Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Also ganz so einfach ist die Sache nicht. Die Abschaltbarkeit lässt sich auch in einem Mascom-Modul dauerhaft deaktivieren. Ich verstehe immer nicht, warum das Beispiel Arena-Sat ständig ignoriert wird. Dort wurde der Jugendschutz durch eine entsprechende Software auf den Modulen sichergestellt, so wie es das Gesetz verlangt. Damit das aber funktioniert, müssen sich Plattform, Verschlüsselungsanbieter und Modulhersteller einigen. So und nun kommt die KDG ins Spiel. Die wollen sich nicht einigen oder gab es in der Vergangenheit einen Versuch mit Mascom ins Gespräch zu kommen, um den Jugendschutz per Software sicherzustellen? Nein. Stattdessen muss der willige Abonnent sich Nummern ausdenken, um an einen Vertrag zu kommen, während die KDG über den Verschlüsselungsanbieter Druck auf den Modulhersteller ausüben lässt. Irre.MB-Berlin hat geschrieben:Ganz einfach: diese Module erfüllten nicht den Jugendschutz.
KDG zertifiziert auch nichts! Wenn eine Firma allse erfüllt, kann sie das Logo selbst drauf kleben. Fertig!
Ich nenne so etwas Marktabschottung. Und ich kann nur hoffen, dass das Bundeskartellamt es ähnlich sieht und diese unsägliche Praxis endlich beendet.
Ja sehr richtig. Würde MB-Berlin mit seiner einfachen Sicht der Dinge Recht haben, müsste die KDG eigentlich die CI-Variante bevorzugen. Denn die Lizenzkosten dort sind überschaubar, während sie bei dem CI+-Mist deutlich höher liegen. Es geht also nicht um Jugendschutz, sondern um Kontrolle.blubbabär hat geschrieben:Dann scheitert es jetzt an den Patenten und nicht mehr am Jugendschutz. Patente sollten aber eigentlich kein Problem sein, solange man die Lizenzkosten zahlt.
MfG NURadio
-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: CI-Modul und Kabel Deutschland, rechtliches
Hier übrigens ein Link zu einem meiner Beiträge:
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... utz#p86108
dort ist der entsprechende Paragraph angeführt um den es hier geht.
MB-Berlin
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... utz#p86108
dort ist der entsprechende Paragraph angeführt um den es hier geht.
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)