Aber selbst in diesen Fällen wird bei den Medienberatern das Widerrufsrecht eingeräumt.drz84 hat geschrieben:ein Widerrufsrecht hätte man nur, wenn man den Vertreter selbst in seinem Verkaufskabuff aufgesucht hat oder ihn vorher um seinen Besuch gebeten hat.
Wenn der KDG-Vertreter allerdings ein Händler ist, gibt es keinerlei Widerrufsrecht.drz84 hat geschrieben:Wenn der KDG-Vertreter
MB-Berlin