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reneromann hat geschrieben:Und ja, wie du schon schriebst: Wenn die Kündigung nicht mehr gelten soll, muss man sich mit dem Vertragspartner erneut einigen - der KANN einer solchen "Verlängerung"/"Kündigungsrüclnahme" zustimmen, muss es aber nicht! Und welche Konditionen dabei gelten, liegt dann wiederum im Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien...
Jo, da sind wir doch einer Meinung. Ich habe die Hotline darum gebeten, im gegenseitigen Einvernehmen die Kündigung zurückzunehmen. Dadurch gilt das bestehende Vertragsverhältnis weiter. Dies unterstreicht auch die Info, dass ich auf die Homebox 2 einige Wochen zu warten habe, da nur noch Refurbished Geräte verfübar seien.
Ohne eine Willenserklärung meinerseits kann ohnehin kein neuer Vertrag entstehen. Und eine solche hab ich nie gegeben. Dies nachzuweisen hat übrigens nicht der Kunde sondern der Lieferant.
Jein...
Das Problem ist, dass VF dir mit der Lieferung der HB 3 auch garantiert die Bedingungen und des Austauschs incl. Widerrufserklärung zugeschickt hat. Du warst damit in der Pflicht, diese Sachen zu kontrollieren und ggfs. den Tausch gegen die 6490 zu widerrufen. Genau dafür ist ja das Widerrufsrecht gemacht worden.
Jetzt, über einen Monat später, kannst du -selbst wenn du der Meinung bist, einen anderen Willen geäußert zu haben- dich nicht mehr auf einen Fehler von VF zurückziehen, weil VF dir schriftlich die Details incl. WR-Belehrung mitgeteilt hat und du dies hättest prüfen können und müssen. Jetzt ist die WR-Frist rum und du hast de facto akzeptiert, was VF dir mit dem Schreiben mitgeteilt hat - auch wenn dies nicht deinem ursprünglichen Wunsch entsprach.
Und als Nachweis reicht VF übrigens der nicht fristgerecht erfolgte Widerruf deinerseits in Kombination mit dem Begleitschreiben und der WRB.
reneromann hat geschrieben:Warum 3 Monate und 5 Tage? Die "Rücknahme" (bzw. der Anschlussvertrag) hat doch erst ab dem Tag der Kündigung überhaupt eine Relevanz. Bis zu dem Tag läuft dein alter Vertrag doch eh, egal ob gekündigt oder nicht.
Ok da habe ich gerade nicht mitgedacht weil in dem Fall oben ich tatsächlich den Vertrag neu abgeschlossen habe zu anderen Bedingungen eben mit 3 Monaten und 5 Tagen Vertragsbeginn vor Ende des alten Vertrages. Ist ja Mobilfunk. Dort wurde aber im Grunde auch nur mein alter Vertrag 3 Monate vor Ablauf auf neue Konditionen geändert.
Also alter Vertrag wird geändert nicht gekündigt, Vodafone schreibt:
"Wichtig zur Vertragsänderung: Sie sehen hier die Änderungen zu Ihrem Tarif, Ihrer Tarifoption oder einer Gutschrift, die wir am 27.09.2017 telefonisch besprochen haben."
Bei meinem neuen Vertrag im Kabel war es ähnlich, wurde auch 2 Wochen vor Vertragsende zu Neukundenkonditionen geändert. Vertragsnummer blieb die gleiche, ergo kein neuer Vertrag.
reneromann hat geschrieben:Warum 3 Monate und 5 Tage? Die "Rücknahme" (bzw. der Anschlussvertrag) hat doch erst ab dem Tag der Kündigung überhaupt eine Relevanz. Bis zu dem Tag läuft dein alter Vertrag doch eh, egal ob gekündigt oder nicht.
Ok da habe ich gerade nicht mitgedacht weil in dem Fall oben ich tatsächlich den Vertrag neu abgeschlossen habe zu anderen Bedingungen eben mit 3 Monaten und 5 Tagen Vertragsbeginn vor Ende des alten Vertrages. Ist ja Mobilfunk. Dort wurde aber im Grunde auch nur mein alter Vertrag 3 Monate vor Ablauf auf neue Konditionen geändert.
Also alter Vertrag wird geändert nicht gekündigt, Vodafone schreibt:
"Wichtig zur Vertragsänderung: Sie sehen hier die Änderungen zu Ihrem Tarif, Ihrer Tarifoption oder einer Gutschrift, die wir am 27.09.2017 telefonisch besprochen haben."
Bei meinem neuen Vertrag im Kabel war es ähnlich, wurde auch 2 Wochen vor Vertragsende zu Neukundenkonditionen geändert. Vertragsnummer blieb die gleiche, ergo kein neuer Vertrag.
Die Vertragsnummer hat abet nicht unbedingt etwas mit dem wirklichen Vertrag zu tun.
So kann die (interne) Vertragsnummer durchaus nur eine Identifikation für das Gesamtvertragsverhältnis sein (Nur die Kd.-Nr. reicht nicht, weil ein Kunde mehrere Verträge haben kann, und andere richtige Identifikationsmerkmale hat man ja nicht wirklich, insbesondere bei Festnetzgeschichten, wo sich beim Umzug ja auch die zugeordnete Rufnummer ändern kann), muss aber nicht zwingend an einen "richtigen" Vertrag gebunden sein.
Außerdem ist ja "eigentlich" deine Konditionsänderung mit 24 Monaten neuer Laufzeit ein expliziter Anschlussvertrag, der den alten Vertrag ersetzt - auch wenn er unter der gleichen Vertragsnummer fortgeführt wird.
reneromann hat geschrieben:Jein...
Das Problem ist, dass VF dir mit der Lieferung der HB 3 auch garantiert die Bedingungen und des Austauschs incl. Widerrufserklärung zugeschickt hat. Du warst damit in der Pflicht, diese Sachen zu kontrollieren und ggfs. den Tausch gegen die 6490 zu widerrufen. Genau dafür ist ja das Widerrufsrecht gemacht worden.
Jetzt, über einen Monat später, kannst du -selbst wenn du der Meinung bist, einen anderen Willen geäußert zu haben- dich nicht mehr auf einen Fehler von VF zurückziehen, weil VF dir schriftlich die Details incl. WR-Belehrung mitgeteilt hat und du dies hättest prüfen können und müssen. Jetzt ist die WR-Frist rum und du hast de facto akzeptiert, was VF dir mit dem Schreiben mitgeteilt hat - auch wenn dies nicht deinem ursprünglichen Wunsch entsprach.
Und als Nachweis reicht VF übrigens der nicht fristgerecht erfolgte Widerruf deinerseits in Kombination mit dem Begleitschreiben und der WRB.
Also sorry, so funktioniert das nicht. Du kannst doch nicht ernsthaft der Meinung sein, dass ich einen Vertrag widerrufen müsste, den ich nie geschlossen habe. Man hat mir eine Homebox zugesandt - ich hab mich drüber gefreut weils schnell ging. Das in der Annahme dies sei ein Ersatz seitens VF für die defekte Box. Es gibt immer noch den Grundsatz von Treu und Glauben. Im Begleitschreiben zu Box steht nichts von einem Neuabschluss sondern "wir freuen uns sehr, dass sie sich für die HomeBox entschieden haben". Und ja, das hab ich: für die Homebox 2 im zuge einer Rücknahme der Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen.
Wenns so wäre wie du schreibst, sende ich demnächst irgendwelche Ware an meine Kunden und sende Ihnen dann eine Rechnung zu, weil sie ja nicht widerrufen haben...
Dass hier ein Fehler in der Bearbeitung unterlaufen ist habe ich mit Gewissheit erst gestern bei der Kontrolle der Rechnung feststellen können.
reneromann hat geschrieben:Jein...
Das Problem ist, dass VF dir mit der Lieferung der HB 3 auch garantiert die Bedingungen und des Austauschs incl. Widerrufserklärung zugeschickt hat. Du warst damit in der Pflicht, diese Sachen zu kontrollieren und ggfs. den Tausch gegen die 6490 zu widerrufen. Genau dafür ist ja das Widerrufsrecht gemacht worden.
Jetzt, über einen Monat später, kannst du -selbst wenn du der Meinung bist, einen anderen Willen geäußert zu haben- dich nicht mehr auf einen Fehler von VF zurückziehen, weil VF dir schriftlich die Details incl. WR-Belehrung mitgeteilt hat und du dies hättest prüfen können und müssen. Jetzt ist die WR-Frist rum und du hast de facto akzeptiert, was VF dir mit dem Schreiben mitgeteilt hat - auch wenn dies nicht deinem ursprünglichen Wunsch entsprach.
Und als Nachweis reicht VF übrigens der nicht fristgerecht erfolgte Widerruf deinerseits in Kombination mit dem Begleitschreiben und der WRB.
Also sorry, so funktioniert das nicht. Du kannst doch nicht ernsthaft der Meinung sein, dass ich einen Vertrag widerrufen müsste, den ich nie geschlossen habe. Man hat mir eine Homebox zugesandt - ich hab mich drüber gefreut weils schnell ging. Das in der Annahme dies sei ein Ersatz seitens VF für die defekte Box. Es gibt immer noch den Grundsatz von Treu und Glauben. Im Begleitschreiben zu Box steht nichts von einem Neuabschluss sondern "wir freuen uns sehr, dass sie sich für die HomeBox entschieden haben". Und ja, das hab ich: für die Homebox 2 im zuge einer Rücknahme der Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen.
Wenns so wäre wie du schreibst, sende ich demnächst irgendwelche Ware an meine Kunden und sende Ihnen dann eine Rechnung zu, weil sie ja nicht widerrufen haben...
Leider funktioniert es genau so, wie ich schrieb...
Der Grundsatz von Treu und Glauben zählt deshalb leider nicht, weil im Begleitschreiben auf die Neubuchung hingewiesen wird (du hättest stutzig werden müssen, dass statt der besprochenen 6360 eine 6490 gekommen ist - und auch das Begleitschreiben hätte dich stutzig machen müssen)... Und wie gesagt: Für genau diesen Fall gibt's ja im BGB den Widerruf...
Um es auf dein Beispiel zu bringen: Im Prinzip kannst du ungefragt Waren incl. WRB(!) und Rechnung rausschicken - wobei du das Problem hättest, dass vom Empfänger vorher kein Kontakt mit dir stattfand (während du ja unzweifelhaft mit VF telefoniert hast, nur über den Inhalt des Telefonats im Nachhinein kein Konsens besteht).
Dass hier ein Fehler in der Bearbeitung unterlaufen ist habe ich mit Gewissheit erst gestern bei der Kontrolle der Rechnung feststellen können.
Dann wäre der Weg, dass du der Rechnung widersprichst - diesmal am Besten direkt schriftlich und nicht per Hotline!
reneromann hat geschrieben:Außerdem ist ja "eigentlich" deine Konditionsänderung mit 24 Monaten neuer Laufzeit ein expliziter Anschlussvertrag, der den alten Vertrag ersetzt - auch wenn er unter der gleichen Vertragsnummer fortgeführt wird.
Wenn es ein Anschlußvertrag wäre müsste ich beim Mobilfunkvertrag 3 Monate 2 Verträge haben und beim Kabel für 2 Wochen oder sie haben mir einfach einseitig den bestehenden Vertrag vorzeitig gekündigt und Vertragsbruch betrieben.
Aber das hat eigentlich mit dem Thema nicht mehr viel zu tun. Vodafone akzeptiert Rücknahmen von Kündigungen, beweist doch der Text in meinem Bild. Da steht Kündigung zurücknehmen nicht neuen Vertrag abschließen. Das funktioniert nur im Gegenseitigen einvernehmen welches Vodafone mit dem Angebot dokumentiert und ich mit dem klick auf den Button. Da muss man nicht irgendwelche Gesetzestexte engstirnig auslegen.
Was im Fall von DReffects jetzt zutrifft müssten dann im schlimmsten Fall Juristen klären.
reneromann hat geschrieben:Außerdem ist ja "eigentlich" deine Konditionsänderung mit 24 Monaten neuer Laufzeit ein expliziter Anschlussvertrag, der den alten Vertrag ersetzt - auch wenn er unter der gleichen Vertragsnummer fortgeführt wird.
Wenn es ein Anschlußvertrag wäre müsste ich beim Mobilfunkvertrag 3 Monate 2 Verträge haben und beim Kabel für 2 Wochen oder sie haben mir einfach einseitig den bestehenden Vertrag vorzeitig gekündigt und Vertragsbruch betrieben.
Weder noch - Bestandteil des "neuen", gegenseitig im Einvernehmen geschlossenen Vertrages kann auch die Aufhebung des alten Vertrages sein...
Letzten Endes kann man ja auch einen Vertrag jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen auflösen oder ändern - und zwar ohne irgendwelche Fristen einzuhalten. Die ganzen Fristen als auch die Regelungen zu Kündigungen gibt es ja dafür, dass du auch ohne "Eiverständnis" des Vertragspartners dich einseitig aus dem Vertrag lösen kannst.
Was im Fall von DReffects jetzt zutrifft müssten dann im schlimmsten Fall Juristen klären.
Da Stimme ich dir (leider) zu - wenn VF jetzt nicht einlenkt und Kulanznwalten lässt, wird ohne Juristerei da leider nicht viel möglich sein.
reneromann hat geschrieben:Weder noch - Bestandteil des "neuen", gegenseitig im Einvernehmen geschlossenen Vertrages kann auch die Aufhebung des alten Vertrages sein...
Beispiel: Upgrade eines Internet & Phone - Tarifs... Sowas ist jederzeit, auch innerhalb der Vertragslaufzeit möglich, wobei die Laufzeit (24 Monate) ab diesem Zeitpunkt neu gestartet wird. Der alte Vertrag wird damit vorzeitig aufgehoben...
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