Wobei das Beispiel von der Telekom ja voraussetzt, dass man am eigenen Anschluss ebenfalls einen WLAN-to-Go-Hotspot (analog zu den KD-Homespots) bereitstellt.guenter24 hat geschrieben:Da hast Du mich falsch verstanden.reneromann hat geschrieben:Nein, eben davor SOLL ja das Gesetz schützen.guenter24 hat geschrieben:[...]
Der Anbieter könnte aber Geräte anbieten, dass Funktionen aufweist, die nur mit diesen Geräten und nur beim Netzanbieter vertriebenen und genutzten Geräten und in seinem Netz möglich ist!
Der Anbieter muss alle Zugangsdaten herausgeben, damit es mit JEDEM Endgerät funktioniert, welches technisch am Anschluss betrieben werden kann [natürlich nur in dem Umfang, wie es das Endgerät unterstützt].
Das jetzige Spielchen von KD, dass auf Hitrons nur eine Leitung, während auf Fritzen 2 respektive sogar 4 Leitungen angeboten werden, wäre damit endgültig vom Tisch...
Eine Leitung im Tarif mit Fritz würde dann genau so funktionieren wie 2 Leitungen auf einem Hitron...
DS-Lite mit einem IPv4-only-Gerät klappt damit natürlich dann nicht (aber warum sollte man als Kunde auch freiwillig DS-Lite wollen).
Der Anbieter stellt eine genormte Schnittstelle zur Verfügung.
Daran kann jedes beliebige Modem, auch das Supermoden Frizbox 3000 (fiktiv) angeschlossen werden.
Optional gibt es beim Anbieter aber auch ein" Super-Modem/Router", in dem zusätzliche Funktionen inkludiert sind oder kostenlose Leistungen gibt, die es nur mit diesem Modem und bei diesem Anbieter gibt. Ob nun zum Kauf oder zur Miete, sei mal dahingestellt.
Aktuelles Beispiel Telekom:
IP-Anschluss-Kunden mit dem Speedport 724, und nur diese Kunden(!), bekommen kostenlos WLAN-to-Go.
Anschließen und betreiben können sie auch viele anderte Modem/Roueter, z.B. auch eine Fritzubox 7490, aber
da gibt es dann kein kostenloses WLAN-to-Go.
Die saubere Trennung vom privaten Internetverkehr und dem WLAN-to-Go-Verkehr sowie die Priorisierung des privaten Verkehrs auf der DSL-Leitung sind hierbei Voraussetzung, damit das überhaupt funktioniert.
Und eben jene Trennung mitsamt der sauberen Anmeldung/Dokumentierung der "Fremdnutzer" kann halt nur mit einer providerspezifischen Erweiterungen laufen...
Bei KD gibt's für den Homespot wenigstens mehr Leistung, bei der Telekom wird einfach die private Leitung dicht gemacht...
Rein rechtlich gesehen ist die Option "Homespot" (bei KD) bzw. "WLAN to Go" (bei der Telekom) nämlich ein Vertrag über die Aufstellung eines (fremd betriebenen) Hotspots...
Der Betreiber stellt dir die Geräte für den Aufbau des Hotspots (hier spezielle Router) und gewährt, sofern die Geräte betriebsbereit sind, die kostenfreie Nutzung an anderen Hotspots des Verbunds.
Das hat aber nichts mehr mit dem Hauptvertrag zu tun - und könnte theoretisch sogar völlig losgelöst vom Hauptvertrag angeboten werden...
Nur wer würde sich freiwillig ein separates Gerät vom Provider hinstellen, welches Strom und Datenbandbreite frisst? Nur um damit dann kostenlos an anderen Aufstellungsorten solcher Geräte ins Internet zu kommen, statt den "normalen" Hotspot-Preis zu zahlen...